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Extra-Geld vom Staat Informationen zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge 

Flexibler, besser – und mit Extra-Geld vom Staat: Das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot und die Frühstart-Rente kommen.

Zu den Themen dieser Seite
Das neue geförderte AltersvorsorgedepotFragen zur neuen privaten AltersvorsorgeFragen zur Frühstart-RenteVertriebliche Fragen

Informationen

Mit einer stabilen und verlässlichen finanziellen Absicherung blickt man deutlich entspannter in die Zukunft. Die gesetzliche Rente allein reicht nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Neben einer betrieblichen Altersvorsorge ist die private Vorsorge entscheidend.

Die Bundesregierung reformiert die geförderte private Altersvorsorge. Das neue Altersvorsorgedepot bietet höhere Flexibilität und bessere Renditechancen. Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können ab 01.01.2027 von dem neuen Produkt profitieren. 

Darüber hinaus möchte die Bundesregierung die private Altersvorsorge von Kindern über die sogenannte Frühstart-Rente unterstützen. Aktuell ist das Gesetz noch nicht beschlossen (Stand April 2026). Geplant ist jedoch, dass Kinder ab 6 Jahren einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 10 € für ihre private Altersvorsorge erhalten.

Mit AXA von der neuen geförderten privaten Altersvorsorge profitieren

Das neue geförderte Altersvorsorgedepot wird die sogenannte Riester-Rente ablösen. Ab Anfang 2027 werden wir entsprechende Angebote zur Verfügung stellen.
 
Ihre Kund:innen profitieren von:

  • hohen Renditechancen durch Investments in wachstumsstarke Aktienfonds, Themenfonds oder ETFs
  • niedrigen Kosten
  • Wahlmöglichkeiten in der Auszahlung: lebenslange Auszahlungen, Auszahlungsplan bis 85 Jahren und mögliche Teilauszahlung zu Rentenbeginn
  • einfachen Wechselmöglichkeiten für alle, die noch einen Riester-Vertrag besitzen

Die attraktive staatliche Förderung umfasst:

- bis zu 540 € jährliche Grundzulage
- bis zu 300 € jährliche Zulage pro Kind und einmalig 200 € für unter 25-Jährige
- Steuervorteile: Jährliche Steuerermäßigung und keine Steuern auf Kursgewinne bis zur Rente

Fragen zur neuen geförderten privaten Altersvorsorge

Warum sollte ich in das neue geförderte Altersvorsorgedepot investieren?

Was ändert sich durch die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge?

Wie funktioniert die staatliche Zulagenförderung genau?

Wer kann die staatliche Förderung in Anspruch nehmen?

Ab wann wird AXA das neue Produkt anbieten?

Ich habe einen Riester-Vertrag. Bleibt dieser bestehen?

Ich habe einen Riester-Vertrag. Kann/Soll ich in das neue Produkt wechseln?

Ich habe einen Riester-Vertrag. Wie kann ich in das neue Produkt wechseln?

Ich habe einen bestehenden Riester-Vertrag. Kann ich zusätzlich ein neues Produkt abschließen? Was passiert dann mit meinem bisherigen Riester-Vertrag? 

Fragen zur Frühstart-Rente

Wann geht es mit der Frühstart-Rente los?

Die Bundesregierung hat sich im Dezember 2025 auf die Eckpunkte der Frühstart-Rente geeinigt. Im Laufe des Jahres 2026 soll die Frühstart-Rente gesetzlich auf den Weg gebracht werden. Es ist geplant, dass die Auszahlung rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgt. Weitere Infos finden Sie auf der Seite der Bundesregierung

Wie kann ich die Frühstart-Rente beantragen?

Die Frühstart-Rente für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren kann derzeit noch nicht beantragt werden, da die genaue gesetzliche Ausgestaltung noch aussteht. Sobald die Regelungen feststehen, werden wir Informationen bereitstellen.

Vertriebliche Fragen

Wie können wir Kund:innen zu einem Riester-Wechsel beraten?

Eine Empfehlung zum Wechsel hängt von der persönlichen Situation und dem aktuellen Riester Vertrag ab. Wir werden Ihnen daher einen Rechner zur Seite stellen, mit dem Sie mit Ihren Kund:innen individuell prüfen können, ob ein Wechsel finanziell sinnvoll ist.

Macht es Sinn jetzt schon aktiv die Kund:innen auf die Reform anzusprechen?

Sie können Ihre Kund:innen sehr gerne proaktiv auf die Reform ansprechen. Details und Informationen werden wir zeitnah bereitstellen, sodass diese an die Kund:innen weitergegeben werden können. 

Welche Produkte kann ich meinen Kund:innen anbieten?

Wir werden frühzeitig im neuen Jahr ein förderfähiges Produkt in unser Angebot aufnehmen. Falls Übertragungen aus einem bestehenden Vertrag in ein neues Produkt gewünscht sind, ist dies zeitlich für die Kundenentscheidung ausreichend, um die Förderung für das Jahr 2027 nach der neuen Systematik zu erhalten. Es ist nicht erforderlich, sich in 2026 bereits festzulegen.

Unabhängig von der Reform der geförderten Altersvorsorge ist eine regelmäßige Überprüfung des individuellen Vorsorgebedarfs und des bestehenden Vorsorgeportfolios sinnvoll. Wir bieten mit der JustInvest Privatrente und der JustInvest Basisrente moderne und kostengünstige fondsbasierte Lösungen für die Ausgestaltung des individuellen Kundenportfolios.

Wie erkläre ich die Veränderungen, die durch die Reform entstehen?

Die Reform macht die geförderte private Altersvorsorge künftig einfacher und flexibler und für einen breiteren Kreis an Förderberechtigten verfügbar. Die neue geförderte private Altersvorsorge lässt sich individueller auf die jeweilige Lebenssituation der Kund:innen ausrichten und ist somit noch stärker auf langfristigen Vermögensaufbau ausgerichtet. Im Vergleich zur bisherigen geförderten privaten Altersvorsorge über die sog. Riesterrente gibt es:

eine leichter verständliche staatliche Förderung: die Förderung wird zukünftig proportional vom Eigenbeitrag berechnet, unabhängig vom Einkommen
einen größeren Kreis an Förderberechtigten: auch Mitglieder in Versorgungswerken werden voraussichtlich in den Kreis der Förderberechtigten einbezogen, unabhängig davon ob sie selbstständig oder angestellt sind.
unterschiedliche Produktlösungen, die eine bessere Ausrichtung auf die individuellen Bedürfnisse der Kund:innen ermöglichen: neben Produkten mit Garantieversprechen gibt es stärker renditeorientierte Angebote mit vollständiger Anlage des Vermögens in Fonds und anderen Kapitalmarktinstrumenten.
mehr Wahlmöglichkeiten bei der späteren Auszahlung: neben lebenslangen Auszahlungsformen sind Auszahlungspläne möglich, die bis mindestens Vollendung des 85. Lebensjahres angelegt sind mit anschließender Auszahlung des Restkapitals.
einfachere Wechselmöglichkeiten zwischen Anbietern und zwischen Altersvorsorgeverträgen: durch gleichmäßige Verteilung der Abschlusskosten auf die Laufzeit und Begrenzung von Gebühren werden Übertragungen ohne zusätzliche Abschlusskosten gestaltet
bessere Chancen auf langfristigen Kapitalaufbau: durch mehr Individualität in der Ausgestaltung des jeweiligen geförderten Altersvorsorgevertrags und vereinfachten Wechselmöglichkeiten wird die geförderte private Altersvorsorge für noch mehr Menschen attraktiv.

Wie gehe ich mit meinem bestehenden Riester-Bestand um?

Grundsätzlich gilt: Ihre Kund:innen müssen aktuell nichts unternehmen. Ihr bestehender Riester-Vertrag bleibt bestehen, bereits aufgebautes Kapital bleibt erhalten und auch die vereinbarten Vertragsbedingungen gelten weiterhin.

Wenn Ihre Kund:innen künftig zusätzlich ein neues gefördertes Altersvorsorgeprodukt abschließen möchten, kann der bestehende Vertrag grundsätzlich parallel weitergeführt werden. Dabei werden beide Verträge gemeinsam innerhalb des neuen Fördersystems betrachtet.

Für einen heute bestehenden Riester-Vertrag gibt es folgende Möglichkeiten:

Er kann unverändert mit der bestehenden Förderung fortgeführt werden.
Er kann hinsichtlich der Fördersystematik umgestellt werden, d.h. der Vertrag bleibt bestehen, aber die eingehende Förderung wird nach der neuen Systematik ermittelt.
Er kann auf einen anderen Vertrag förderunschädlich übertragen werden.

Wichtig:
 bei Abschluss eines neuen Vertrags nach dem 1.1.2027 wird die Fördersystematik in einem heute bereits bestehenden Vertrag automatisch auf die neue Systematik umgestellt.
Es können bis zu zwei Verträge gleichzeitig staatlich gefördert werden. Beide müssen in einem Fördersystem sein. Wenn bereits zwei geförderte Verträge bestehen, führt der Neuabschluss eines Vertrages nach dem 1.1.2027 zu einem ungeförderten Vertrag.

Daher sollten Kund:innen ihre Situation prüfen, bevor sie handeln.

Eine vorschnelle Entscheidung ist derzeit nicht notwendig. Die gesetzlichen Änderungen wirken sich praktisch ohnehin erst ab Anfang 2027 aus. Bis dahin bleibt ausreichend Zeit für Ihre Kund:innen, ihre persönliche Situation sorgfältig zu prüfen.

Ob ein zusätzlicher Neuabschluss oder ein Wechsel sinnvoll ist, hängt unter anderem davon ab,
welche staatliche Förderung Ihre Kund:innen heute bereits erhalten
welche Garantien der bestehende Vertrag bietet
welche Vorsorgeziele Ihre Kund:innen verfolgen
wie die familiäre Situation Ihrer Kund:innen aussieht

Gerade zugesagte Garantieleistungen in bestehenden Verträgen können ein wichtiger Vorteil sein und sollten in eine Entscheidung einbezogen werden.Deshalb empfiehlt es sich für Ihre Kund:innen, vor einer Entscheidung Ihre persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen und verschiedene Möglichkeiten in Ruhe gegeneinander abzuwägen.

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