Kurzfristige Begleichung offener Forderungen Factoring von AXA

Schutz vor Zahlungsausfall und kurzfristige Begleichung offener Forderungen: mit Factoring von AXA unterstützen Sie Ihre Firmenkund:innen dabei, ihre Pläne zu verwirklichen.

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Womit überzeugen Sie Ihre Kund:innen?

100% Sofortauszahlung innerhalb von max. 48 Stunden für Firmenkund:innen < 1 Mio. Euro Umsatz (kein Sicherheitseinbehalt)90% Sofortauszahlung für Firmenkund:innen > 1 Mio. Euro Umsatz (Rest nach Rechnungsbegleichung)
Ausschließlich echtes Factoring, d.h. es besteht kein Ausfallrisiko für Ihre Firmenkund:innen
Einfache und schnelle Prüfung und Zusage bei Kunden mit bis zu 1 Mio. Euro Jahresumsatz
Innerhalb der ersten drei Monate können Firmenkund:innen unser Angebot testen und jederzeit kündigenDie Gebühr für die erste vom Produktpartner:innen vorgenommene Abrechnung (i. d. R. für den ersten Monat) wird erlassen.
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Wie funktioniert Factoring von AXA für Firmenkund:innen?

Schutz vor Zahlungsausfall und kurzfristige Begleichung offener Forderungen: mit Factoring von AXA unterstützen Sie Ihre Firmenkund:innen dabei, ihre Pläne zu verwirklichen.

Wie genau Factoring funktioniert, welche Konditionen AXA bietet und welche Bestandteile Teil des Leistungskatalogs sind, erfahren Sie in unserem kurzen Film.

Gut zu wissen

All-In-Gebühr
Keine versteckten Kosten! Die Factoringgebühr wird bei der Auszahlung vom Rechnungsbetrag einbehalten. Darüber hinaus fallen keine weiteren Gebühren an. (immer bei Firmenkund:innen < 1 Mio. Euro Umsatz; sonst auf Wunsch)
 
Highlight für das Bauhandwerk
Forderungen, die aus einer Leistung nach der VOB resultieren (z.B. im Baunebengewerbe), können angekauft werden (bei Kund:innen < 1 Mio. Euro Umsatz; 80% Sofortauszahlung)
 
Forderungen gegenüber Privatkund:innen
Üblicherweise ist Factoring ein B2B Produkt. Das bedeutet, dass normalerweise nur Forderungen gegenüber Firmen angekauft werden können. Bei Factoring von AXA gibt es die Möglichkeit auch Forderungen gegenüber Privatkund:innen abzutreten.
 
Bonitätsprüfung ohne wirtschaftliche Unterlagen
Es müssen keine wirtschaftlichen Unterlagen beim Onboarding eingereicht werden für die erste Entscheidung (d.h. es erfolgt eine schnelle und unkomplizierte Prüfung und Zusage bei Firmenkund:innen bis 1. Mio. Euro Jahresumsatz). Die finale Annahmentscheidung bei Interessenten mit mehr als 1 Mio. Euro Jahresumsatz wird in der Regel auf Basis betriebswirtschaftlicher Unterlagen (bspw. Jahresabschluss, BWA, SuSa) getroffen.

Welche Ansätze für Ihre Kundenansprache bieten wir Ihnen?

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