Zu den Heilberufen zählen diejenigen Berufe, deren Tätigkeit die Heilung von Krankheiten und die medizinisch-helfende Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten erfasst. Der tierärztliche Beruf wird den Heilberufen zugerechnet.
Alle Heilberufe sind durch den Schutz der Berufsbezeichnung verbunden. Das bedeutet, dass man diese nur mit einer offiziellen Approbation oder Erlaubnis führen darf. Wer das ohne Genehmigung tut, begeht eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt, bei dem unter anderem nachgewiesen werden muss, dass die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung oder das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde und die staatliche Prüfung bestanden ist. Die Details zu Ausbildung, Studium und Prüfungen sind in den entsprechenden Approbationsordnungen sowie Studien- und Prüfungsverordnungen geregelt, die wiederum Teil der jeweiligen Berufsgesetze sind.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium