Vor Geschäftsanbahnung ist festzustellen, ob es sich bei dem:der Vertragspartner:in, der versicherten Person, dem wirtschaftlich Berechtigten oder dem wirtschaftlich Berechtigten eines:einer abweichenden Beitragszahler:in um eine politisch exponierte Person handelt. Auch, wenn es sich bei einem unmittelbaren Familienmitglied oder einer bekanntermaßen nahestehenden Person zu den zuvor genannten Personengruppen um einen PeP handelt, gilt die PeP-Eigenschaft als erfüllt.
Als PEP gelten die nachfolgenden Personen (-gruppen):
- Staatsoberhäupter, Regierungschef:innen, Minister:innen und stellvertretende oder untergeordnete Minister:innen;
- Mitglieder von Parlamenten oder ähnlichen gesetzgebenden Körperschaften;
- Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien;
- Mitglieder der obersten Gerichte, der Verfassungsgerichte oder anderer hochrangiger Justizorgane, gegen deren Entscheidungen, außer in Ausnahmefällen, kein weiteres Rechtsmittel eingelegt werden kann;
- Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorständ:innen der Zentralbanken;
- Botschafter:innen, Geschäftsträger:innen und hochrangige Offizier:innen der Streitkräfte;
- Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen;
- Direktor:innen, stellvertretende Direktor:innen und Mitglieder des Vorstands oder einer gleichwertigen Funktion einer internationalen Organisation.
Auch Personen, die ein solches Amt in den letzten 12 Monaten innehatten und inzwischen aus dem Amt geschieden sind, gelten als PEP.
Darüber hinaus müssen mindestens die folgenden Kategorien von Personen als Verwandte oder nahestehende Personen (RCA) von PEPs identifiziert werden:
- Der:die Ehepartner:in oder eine Person, die einem:einer Ehepartner:in gleichgestellt ist, einer politisch exponierten Person;
- Die Kinder und deren Ehegatt:innen oder Personen, die einem:einer Ehegatt:in gleichgestellt sind, einer politisch exponierten Person;
- Die Eltern einer politisch exponierten Person;
- Natürliche Personen, von denen bekannt ist, dass sie gemeinsam wirtschaftliches Eigentum an juristischen Personen oder Rechtsvereinbarungen oder andere enge Geschäftsbeziehungen mit einer politisch exponierten Person unterhalten;
- Natürliche Personen, die alleiniges wirtschaftliches Eigentum an einer juristischen Person oder Rechtsvereinbarung haben von denen bekannt ist, dass sie de facto zugunsten einer politisch exponierten Person gegründet wurden.
Nicht um PeP‘s handelt es sich bei Geschwistern ohne öffentlich bekannte wirtschaftliche Beziehungen. Außerdem erfüllen regionale und lokale Funktionen, wie Bürgermeister:innen, Gemeinderät:innen, Landtagsabgeordnete und Stadträt:innen nicht die PeP-Eigenschaft.