GesundExtra mit Premiumleistungen
GesundExtra von AXA als Premiumschutz sichert Kund:innen umfangreiche Leistungen und Services.
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Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) erhalten Versicherte mehr Einblick in ihre eigene Gesundheit, können sich informieren, behalten den Überblick und können gezielt Rückfragen stellen. Für jede Behandlung liegen so alle wichtigen Daten vor – keine Doppeluntersuchungen oder fehlende Informationen zu Vorerkrankungen.
Zweitmeinungen oder Arztwechsel werden einfacher, da die notwendigen Unterlagen nicht erst zusammengetragen werden müssen. Antworten auf Fragen nach Unverträglichkeiten, den letzten Blutwerten, oder einzunehmenden Medikamenten inklusive Dosierung sind für die Behandlung direkt ersichtlich. So können zusätzlich Risiken gesenkt werden.
Mit dem E-Rezept werden Versicherten künftig schnell und bequem Medikamente digital verordnet - alle Abläufe werden für sie, die Ärzt:innen und die Apotheke einfacher.
Gesetzlich Versicherte können sich bereits über ihre elektronische Gesundheitskarte identifizieren und das E-Rezept nutzen. Anders als gesetzlich Krankenversicherte erhalten PKV-Versicherte keine eGK. Hier werden digitale Identitäten als Alternative zur eGK eingesetzt und bieten einen sicheren, kartenunabhängigen Zugang zu allen digitalen Anwendungen.
Die GesundheitsID ermöglicht den Zugang zur Telematikinfrastruktur (digitales Gesundheitsnetz). Mit ihr können Versicherte sich über ihr Smartphone in Apps wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte einloggen und auch in der Arztpraxis identifizieren. Das heißt, eine Nutzung der Apps ohne GesundheitsID ist ausgeschlossen.
Die GesundheitsID können Kund:innen in der ePA-App von AXA erstellen. Hierfür wird die KVNR sowie der neue Personalausweis mit Onlinefunktion benötigt. Sobald die GesundheitsID in der ePA-App von AXA erstellt wurde, kann auch die E-Rezept App der gematik heruntergeladen und genutzt werden.
Die Krankenversichertennummer (KVNR) ermöglicht den Zugang zu den digitalen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI).
Sie wird außerdem benötigt, wenn bei implantatbezogenen Operationen eine Meldung an das Implantateregister erfolgen muss. Gesundheitseinrichtungen wie Kliniken sind jetzt gesetzlich verpflichtet, bei Operationen mit Brustimplantaten sowie Endoprothesen für Hüfte und Knie die sogenannte Krankenversichertennummer (KVNR) an das Implantateregister Deutschland zu übermitteln.
Wenn eine KVNR benötigt oder gewünscht wird, kann diese schnell und einfach im Self-Service über das Anliegenmanagement in Auftrag gegeben werden: axa.de/anliegen-kvnr
Ziel des Implantatregisters ist es, durch die Registrierung von Implantaten Transparenz zu schaffen und die medizinische Versorgung zu verbessern. Patient:innen sollen sich darauf verlassen können, qualitativ hochwertige Implantate zu erhalten und bei Problemen schnell informiert zu werden.
Gesundheitseinrichtungen wie Kliniken sind jetzt gesetzlich verpflichtet, bei Operationen mit Brustimplantaten sowie Endoprothesen für Hüfte und Knie die sogenannte Krankenversichertennummer (KVNR) an das Implantateregister Deutschland zu übermitteln.
Wenn Versicherte eine KVNR aufgrund einer implantatbezogenen Operation benötigen, können sie die KVNR im Self-Service über die My AXA Mobile App beantragen.