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Kfz-Versicherungen für Oldtimer von AXA

Top-Leistungen für Raritäten auf Rädern

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Oldtimer haben wir eine maßgeschneiderte Versicherungslösung entwickelt: Die Classic Police bietet Ihnen besondere Leistungen.

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Zu den Themen dieser Seite

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Womit überzeugen wir unsere Kund:innen?

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Versicherung des Marktwertes in der Fahrzeugversicherung, inkl. einer 10%igen Vorsorgeversicherung, die dafür sorgt, dass Ihr Versicherungsschutz mit der Zeit geht. Der versicherte Marktwert bildet im Schadenfall die Höchstentschädigungsgrenze. Für Wertsteigerungen ist jedoch eine 10%-ige Vorsorgeversicherung, mindestens 500 Euro bis höchstens 50.000 Euro, beitragsfrei im Vertrag enthalten.
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Schutz vor unerwarteten Risiken Während der Fahrt öffnet sich Ihre Motorhaube, schlägt gegen die Windschutzscheibe bzw. den Rahmen und reißt aus der Halterung.Ein:e Unbekannte:r zersticht die Reifen Ihres parkenden Fahrzeuges. Ein Fahrrad oder Dachkoffer wird nicht ordnungsgemäß auf dem Gepäckträger befestigt. Bei einer Vollbremsung löst sich das Fahrrad bzw. der Dachkoffer und beschädigt Ihre Motorhaube. Während der Winterpause nutzen Mäuse die Sitze Ihres Fahrzeuges als Nist- und Brutplatz. Bei einer Fahrt durch eine mit Wasser gefüllte Senke dringt Wasser in den Motor- und Innenraum ein. Ihr Fahrzeug wird durch chemische Einwirkungen beschädigt, z.B. durch Teerspritzer an einer Baustelle oder Reinigungsmittel bei einer Brückenreinigung
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Die Classic Police enthält Deckungserweiterungen, die Sie bei einer normalen Teilkaskoversicherung nicht finden, z.B. Schäden durch Vandalismus, Schäden beim Transport auf einer Ladefläche, wenn das ziehende Fahrzeug einen Unfall erleidet und vieles mehr...
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Neben den üblichen Schutzbriefleistungen profitieren Ihre Kund:innen beim Oldtimer-Schutzbrief von folgenden zusätzlichen Spezialleistungen, z.B. Fahrzeugrücktransport: Der Oldtimer wird im geschlossenen Spezialtransporter an den ständigen Wohnsitz oder in die Heimatwerkstatt Ihres:Ihrer Kund:in gebracht. 
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Ein Alltags-PKW (zugelassen auf VN oder in häuslicher Gemeinschaft lebende:n Ehe- oder Lebenspartner:in oder für private Zwecke zur Verfügung gestellter Firmen-PKW) muss vorhanden, aber nicht bei AXA versichert sein.

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Hier können Sie direkt den Beitrag für PKW und Kräder berechnen und im Anschluss ein Antrags-PDF mit den Kunden- und Angebots-Daten generieren.

Bitte denken Sie daran, den Antrag vor Weiterleitung an AXA noch zu vervollständigen und die erforderlichen Unterlagen - z.B. Fotos oder Gutachten sowie Fahrzeugschein - beizufügen.

Wichtig: Der Oldtimer-Schutzbrief kann nur für PKW in Verbindung mit einer AXA-Oldtimer-Versicherung abgeschlossen werden!

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Versicherungsprämien für sonstige Oldtimer:

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Voraussetzungen

Oldtimer mit Erstzulassung bis 31.12.1979

guter und weitgehend originaler Zustand, mindestens Zustandsnote 3
 kein Alltagsfahrzeug, d.h. für den täglichen Gebrauch muss ein Pkw uneingeschränkt zur Verfügung stehen
 geringe jährliche Fahrleistung (< 8.000 km)
 in einer Garage untergebracht
Identische:r Halter:in und Versicherungsnehmer:in
Nutzer:innen sind mindestens 23 Jahre alt

Oldtimer mit Erstzulassung zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1996 (nur PKW)

überdurchschnittlicher und originaler Zustand, mindestens Zustandsnote 3
Gutachten ab einem Fahrzeugwert von 30.000 Euro
kein Alltagsfahrzeug, d.h. für den täglichen Gebrauch muss ein Pkw uneingeschränkt zur Verfügung stehen
Fahrzeugwert mind. 6.000 Euro
geringe jährliche Fahrleistung (< 8.000 km)
Zulassung mit einem H-Kennzeichen
in einer Garage untergebracht
Identische:r Halter:in und Versicherungsnehmer:in
Halter:innen und Nutzer:innen sind mind. 23 Jahre alt
neben Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) abgeschlossen wird

Nicht zu besonderen Oldtimer-Konditionen versichert werden:

  • modifizierte Fahrzeuge; auch bei länger zurückliegenden und/oder nach zeitgenössischen Aspekten erfolgte Umbauten
  • Erhaltungszustand schlechter als Note 3
  • Fahrzeuge die im Alltagsgebrauch genutzt werden
  • bei gewerblicher Nutzung
  • im Werbeeinsatz / Promotionsfahrzeuge
  • Zu Wohnzwecken umgebaute Fahrzeuge
  • Saisonkennzeichen nur während der Wintermonate (z.B. Oktober bis April)
  • Repliken, Um- und Nachbauten
  • Nicht identische Halter:innen und Versicherungsnehmer:innen

Versicherungsformen

  • Um einen optimalen Schutz zu bieten, versichern wir den Marktwert des Fahrzeugs. Der Marktwert ist der Verkaufspreis des Oldtimers und seiner Teile am Spezialmarkt.
  • Die Kaskoversicherung soll im Schadenfall den besonderen Wert des Fahrzeuges ersetzen, der von Kriterien wie Typ, Zustand, Originalität und besonderer Ausstattung bestimmt wird.
  • Der Marktwert eines Oldtimers steigt i.d.R. mit fortschreitendem Alter - und liegt oft über dem ursprünglichen Listenpreis bzw. dem Kaufpreis eines evtl. Nachfolgefahrzeuges (Entschädigungsgrenze der üblichen AKB = Wiederbeschaffungswert).
  • Der versicherte Marktwert bildet im Schadenfall die Höchstentschädigungsgrenze. Für Wertsteigerungen ist jedoch eine 10%ige Vorsorgeversicherung, mindestens 500 Euro bis höchstens 50.000 Euro, beitragsfrei im Vertrag enthalten.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller, vom VN unterschriebener Antrag mit Beratungsdokumentation
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • 4 aktuelle Fotos (schräg von vorne und hinten, Innen- und Motorraum). Die Fotos sind ungeachtet vom gewünschten Deckungsumfang immer erforderlich.
  • In folgenden Fällen benötigen wir zusätzlich ein aktuelles (max. 2 Jahre altes) Gutachten, sofern eine Kaskodeckung gewünscht wird:
    • ab 30.000,- EUR Marktwert bei Pkw bzw. 10.000 Euro Marktwert bei sonstigen Oldtimern eine Kurzbewertung
    • ab 80.000,- EUR Marktwert eine ausführliche Bewertung

Werte und Gutachten

Welche Zustandsnoten gibt es?

  • Note 1:
    Makelloser Zustand. Keine Mängel, Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an der Technik und an der Optik. Komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser*). Sehr selten.
  • Note 2:
    Guter Zustand. Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Entweder seltener, guter unrestaurierter Originalzustand oder fachgerecht restauriert. Technisch und optisch einwandfrei mit leichten Gebrauchsspuren.
  • Note 3:
    Gebrauchter Zustand. Fahrzeuge ohne größere technische und optische Mängel, voll fahrbereit und verkehrssicher. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig.
  • Note 4:
    Verbrauchter Zustand. Nur eingeschränkt fahrbereit. Sofortige Arbeiten zur erfolgreichen Abnahme gem. § 29 StVZO sind notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen. Fahrzeug komplett in den einzelnen Baugruppen aber nicht zwingend unbeschädigt.
  • Note 5:
    Restaurierungsbedürftiger Zustand. Fahrzeuge im mangelhaften, nicht fahrbereiten Gesamtzustand. Umfangreiche Arbeiten in allen Baugruppen erforderlich. Fahrzeug nicht zwingend komplett.

Welche Werte gibt es?

  • Marktwert
    (dies ist der bei AXA versicherte Wert):
    Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält. Lediglich bei seltener gehandelten Fahrzeugen und bei Modellen, die überwiegend über den gewerblichen Handel vertrieben werden, fließen auch Ergebnisse aus Händlerverkäufen sowie internationale Auktionsergebnisse als Nettobetrag mit ein.
  • Wiederbeschaffungswert
    (dieser Wert kann bei AXA nicht versichert werden):
    Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen. Abgestellt wird dabei auf den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls. Berücksichtigung findet hierbei – im Gegensatz zum Marktwert – vor allem der gewerbliche Handel, der Wiederbeschaffungswert enthält somit stets (anteilige) Mehrwertsteuer und die in der jeweiligen Preisklasse übliche Händlergewinnspanne.
  • Wiederherstellungswert
    (dieser Wert kann bei AXA unter bestimmten Voraussetzungen versichert werden):
    Der Wiederherstellungswert bezeichnet die Summe, die sich aus der Anschaffung sowie der späteren Restaurierung eines Fahrzeugs ergeben hat - unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt. Es handelt sich somit um einen rein rechnerisch ermittelten Wert, der sich aus der Addition der belegbaren Investitionen ergibt (Restaurierungsrechnungen + Anschaffungskosten für das Basisobjekt).

    Bei der Versicherung des Wiederherstellungswertes können nur die Restaurierungsrechungen akzeptiert werden, die auf den Namen unseres VN ausgestellt sind. Restaurierungen des / der Vorbesitzer können nicht berücksichtigt werden.

Wann benötigen wir ein Gutachten?

  • Ein Gutachten wird nur bei gewünschter / erforderlicher Kaskodeckung benötigt. Für den Abschluss einer KH ohne Kasko reichen Fotos des Oldtimers
  • PKW
    • bis 29.999,- EUR Marktwert: kein Gutachten erforderlich
    • ab 30.000,- EUR Marktwert: Kurzbewertung (s. u.)
    • ab 80.000,- EUR Marktwert: ausführliche Bewertung (s. u.)
  • alle anderen Fahrzeugarten
    • bis  9.999,- EUR Marktwert: kein Gutachten erforderlich
    • ab 10.000,- EUR Marktwert: Kurzbewertung (s. u.)
    • ab 80.000,- EUR Marktwert: ausführliche Bewertung (s. u.)

Welche Gutachten gibt es?

  • Kurzbewertung
    Die Kurzbewertung beruht auf einer groben, äußerlichen Inaugenscheinnahme. Der Prüfumfang beinhaltet üblicherweise:
    • Überprüfung der Fahrzeug-Identifikations-Nummer
    • Auflistung der technischen Daten und der Ausstattung
    • Optische Prüfung des Fahrzeuges und des Interieurs
    • Oberflächliche Originalitätsprüfung des Erscheinungsbildes und Aufnahme von eventuell fehlenden oder beschädigten Teile
  • ausführliche Bewertung (Standardgutachten):
    Bei der ausführlichen Bewertung handelt es sich um eine intensive Begutachtung des Fahrzeuges.
     
    Der Prüfumfang beinhaltet üblicherweise:
    • Technischen Daten sowie Ausführungen zu der Ausstattung, ggf. der Modifikationen
    • Beschreibung der Baugruppen
    • Optische und einfache technische Prüfung ohne Zerlegung oder Demontage
    • Besichtigung der Fahrzeugunterseite
    • Oberflächliche Originalitätsprüfung des Erscheinungsbildes und (soweit möglich) Überprüfung der am Fahrzeug gefundenen Nummern wie FIN, Motornummer oder Karosserienummer
    • Recherche der Historie (z. B. Vorbesitzer, Hinweise auf vergangene Restaurierungen, etc)
    • Probefahrt

Wir empfehlen, ein Gutachten alle 2 Jahre aktualisieren zu lassen, um einer Unterversicherung im Schadenfall vorzubeugen.

Ihre Ansprechpartner für Oldtimer

Zuständig für alles rundum Oldtimer (außer Schaden)

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  • Unser 2-köpfiges Expertenteam für Sie im Einsatz
    0221 / 148 - 51200
    GSUHK-KOLDG@axa.de
    • Montag, Dienstag und Donnerstag:
      9 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr -16 Uhr
    • Freitag:
      9 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 15 Uhr

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