Eine gute Kindervorsorge muss mit den Anforderungen eines Kindes Schritt halten. Hierbei ist Flexibilität besonders wichtig, wenn sie gebraucht wird. Die Kinderpolice von AXA passt sich den Bedürfnissen des Kindes flexibel an, unabhängig davon, welche Variante der Kinderpolice Sie Ihren Kund:innen empfehlen.
- Geburt des Kindes: Bereits zur Geburt kann die Kinderpolice zum Beispiel als Startkapital für die Bildung einer Altersvorsorge genutzt werden.
- Für den Fall, dass die Beiträge zwischenzeitlich nicht in voller Höhe oder gar nicht gezahlt werden können, ist eine Herabsetzung oder Aussetzung der Beitragszahlung möglich.
- Bereits ab dem 8. Lebensjahr kann das Thema Schulunfähigkeitsabsicherung eine Rolle spielen und im Vertrag berücksichtigt werden.
- Wird der Nachwuchs volljährig, kommen Wünsche und Bedürfnisse hinzu (z.B. Führerschein, Auto, Wohnung), die mit der Kinderpolice gestillt werden können, sei es, weil der Vertrag nur bis zu diesem Alter abgeschlossen wurde oder indem man bei der Kinderpolice eine Entnahme tätigt und den restlichen Vertrag weiterlaufen lässt.
- Wird das Kind älter, hat die Ausbildung beendet und steht „auf eigenen Beinen“, kann es den Vertrag und auch die Beitragszahlung selbst übernehmen.
- Zum vereinbarten Ablauf profitiert das Kind dann von einer attraktiven Auszahlung, die sowohl als lebenslange Rente oder auch als einmalige Kapitalzahlung vorgenommen werden kann. Auf Wunsch kann auch beides miteinander kombiniert werden.