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Krankenversicherung

Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Kund:innen bestmöglich absichern können.

Versorgungssituation

   Beihilfe

  • Beamt:innen haben abhängig von Tätigkeit und Dienstherrn im Krankheitsfall Anspruch auf Beihilfe
  • Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem für Beamt:innen; hierbei übernimmt der Dienstherr einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten
  • Die von der Beihilfe nicht getragenen Kosten müssen über eine beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung abgedeckt werden

   Heilfürsorge

  • Polizeibeamt:innen, Berufsfeuerwehr (Landes-/Kommunalrecht beachten) und Berufssoldatinnen und -soldaten haben Anspruch auf Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung
  • Heilfürsorge ist ein (unentgeltlicher) Anspruch auf Übernahme der Krankheitskosten während der aktiven Dienstzeit durch den Dienstherrn
  • Leistungen ähneln grundsätzlich den Leistungen aus der GKV - ergänzende Zusatzversicherungen sind daher sinnvoll

Produkte

Meine Gesundheit der DBV

Der digitale Service für Krankenvollversicherte

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