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Weshalb kommt es zur Beitragsanpassung?

Eine Beitragsanpassung findet niemals willkürlich statt. Ganz im Gegenteil: Sie erfolgt nach klaren Regeln. Und sie ist langfristig notwendig, um auch in Zukunft die vereinbarten Leistungen zu garantieren und eine hochwertige Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Wir möchten, dass Sie nachvollziehen können, wann und warum die Beiträge in der privaten Krankenversicherung regelmäßig angepasst werden müssen. Für individuelle Informationen zu Ihrer Beitragsanpassung 2025 nutzen Sie bitte den Login-Bereich oben auf dieser Seite.

Die wichtigsten Gründe im Überblick

Warum Anpassungen nur zu bestimmten Zeitpunkten vorgenommen werden dürfen und warum sie überhaupt notwendig sind, erläutern wir Ihnen im folgenden Abschnitt.

Allgemeine Hintergründe

Jedes Jahr überprüfen unsere Mathematiker für alle Tarife, ob sich wesentliche Faktoren geändert haben, die einen Einfluss auf die Beitragskalkulation haben.

Es gibt zwei sogenannte „auslösende Faktoren“, die zu einer Beitragsanpassung führen können:

  • - die veränderte Leistungsinanspruchnahme innerhalb der Tarifgemeinschaft und 
  • - die veränderte statistische Lebenserwartung 

Weicht einer der beiden Faktoren um mehr als den in den Versicherungsbedingungen festgelegten Prozentsatz ab, wird der Tarif neu kalkuliert. Für die Kalkulation werden nun zusätzlich auch alle weiteren Faktoren wie beispielsweise die aktuelle Situation am Kapitalmarkt berücksichtigt. Ein Tarif ist nach einer Beitragsanpassung somit immer auf dem aktuellsten Stand.

Eine jährliche Anpassung in kleinen Schritten ist gesetzlich leider nicht möglich.
Aus diesem Grund kann es auch vorkommen, dass Tarife jahrelang nicht neu kalkuliert werden, dürfen und dann in einem Zuge angepasst werden.

Wichtig für Angestellte: Denken Sie an den Arbeitgeberzuschuss! Im Dezember erhalten Sie von uns eine neue Arbeitgeberbescheinigung. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den neuen Beitrag. Bis zum Höchstzuschuss teilen Sie sich nämlich den Beitrag. Außerdem kann der erhöhte Beitrag natürlich auch steuerlich geltend gemacht werden.

Gestiegene Leistungsausgaben

Die Leistungsinanspruchnahme innerhalb der Tarifgemeinschaft ist erneut stark gestiegen.
Das liegt zum einen an dem höheren Gesundheitsbewusstsein innerhalb unserer Gesellschaft und zum anderen am medizinischen Fortschritt.

Im Jahr 2023 sind die Leistungsausgaben (sog. Versicherungsleistungen) deutlich gestiegen. Ein sehr kostenintensiver Bereich im Gesundheitswesen sind die stationären Behandlungen. Allein der Krankenhausbereich verzeichnete laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) branchenweit einen Zuwachs von 13,5% gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung setzt sich auch im Jahr 2024 fort. Klinikaufenthalte beinhalten einen hohen Anteil an pflegerischer Versorgung. Durch stark gestiegene Tarifgehälter sowie höhere gesetzliche Mindestvorgaben zum Pflegepersonal kam es laut dem Verband zu einem extremen Kostenanstieg in der Pflege.

Ihre Gesundheit ist mehr wert

Die gute Nachricht: Als Privatpatient profitieren Sie unmittelbar vom medizinischen Fortschritt, da sie diesen automatisch mitversichert haben.  Der Umfang Ihres Versicherungsschutzes und die damit verbundenen Gesundheitsleistungen sind also einfach gesagt noch mehr wert als vor einigen Jahren.

Höhere Lebenserwartung

Die Lebenserwartung in Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten stetig gestiegen.

Das ist eine schöne Nachricht, zumal der medizinische Fortschritt auch für die späteren Lebensjahre eine höhere Lebensqualität garantiert.  Die gestiegene Lebensdauer führt allerdings gleichzeitig dazu, dass für einen längeren Zeitraum Versicherungsleistungen bezahlt werden müssen.  Zudem sind gerade in den letzten Lebensjahren, also mit fortgeschrittenem Alter, verständlicherweise die meisten Gesundheitsleistungen erforderlich.

Ihre Leistungen garantieren wir ein Leben lang  
Für private Krankenversicherungen spielt es eine entscheidende Rolle, wie lange die versicherten Leistungen zu erbringen sind.

Grundlage für die Berücksichtigung in der Beitragskalkulation ist die so genannte Sterbetafel.Weicht die im Tarif kalkulierte Lebenserwartung um einen in den Versicherungsbedingungen festgelegten Wert ab, muss der Tarif neu kalkuliert werden.

Entwicklung am Kapitalmarkt

Ihr Beitrag in der privaten Krankenversicherung setzt sich im Wesentlichen aus einem Risiko-​ und einem Sparanteil zusammen.  Mit dem Risikoanteil decken wir die laufenden Gesundheitskosten.

Den Sparanteil hingegen legen wir sofort für Sie an - in die sogenannten Alterungsrückstellungen. Dieses kapitalgedeckte Verfahren stellt sicher, dass Ihr Beitrag während der gesamten Vertragslaufzeit (häufig 40 Jahre und mehr) nicht dadurch ansteigt, weil sie älter werden.

Die dafür vorgesehenen Beitragsanteile werden nach strengen gesetzlichen Regeln am Kapitalmarkt angelegt. Bei der Kalkulation der Krankenversicherungsbeiträge wird von einer bestimmte Verzinsung dieser Beitragsanteile (Rechnungszins) ausgegangen.

Die Beitragsanpassung stärkt Ihre Alterungsrückstellungen

Die Beitrags- oder Sparanteile für die Alterungsrückstellung werden verzinslich angelegt. Sinkt jedoch das Zinsniveau am Kapitalmarkt, reduzieren sich auch die Erträge aus diesen Anlagen. Um trotzdem ausreichend für die Zukunft vorzusorgen, muss dann ein höherer Anteil der Beiträge angespart werden. In solchen Fällen wird der für die Beitragsberechnung verwendete Rechnungszins, der eine wichtige Grundlage für die Kalkulation darstellt, gesenkt. Wird in Ihrem Tarif jedoch der Rechnungszins erhöht, wird ein höherer Ertrag auf die vorhandenen Alterungsrückstellungen erwartet.

Das Gute daran: Mit dem erhöhten Beitrag stützen wir Ihre Alterungsrückstellungen automatisch.

Hinweise zur rechtlichen Grundlage

Wir sind gesetzlich verpflichtet, unsere Tarife an Entwicklungen der tariflichen Leistungsinanspruchnahmen und Lebenserwartung anzupassen. Im Versicherungsvertragsgesetz (§ 203 Abs. 2 VVG), dem Versicherungsaufsichtsgesetz (§ 155 VAG) und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) ist für alle privaten Krankenversicherer genau geregelt, wann und wie eine Beitragsanpassung erfolgen muss.

Die Regelungen zur Beitragsanpassung gelten somit für alle privaten Krankenversicherer.

Jede Beitragsanpassun wird hinsichtlich ihrer Korrektheit und Angemessenheit stets mehrfach geprüft: Neben unserem verantwortlichen Aktuar werden die Berechnungen auch werden die Berechnungen auch einem unabhängigen mathematischen Treuhänder vorgelegt. Nur nach dessen Zustimmung darf eine Beitragsanpassung erfolgen.

Wünschen Sie Informationen zum unabhängigen Treuhänder, zur Höhe des auslösenden Faktors in Ihrem Tarif oder den kalkulatorischen Hintergründen Ihrer Beitragsanpassung? 
Stellen Sie uns Ihre Fragen einfach unter 0221-​148 41002.

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