Der leistungsstarke Kraftfahrt-Schutz
Informieren Sie sich hier über die leistungsstarken Kfz-Versicherungen von AXA.
mehr erfahrenEin großes Netz von DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstätten garantiert die absolut professionelle Reparatur nach einem Schaden. Die Reparatur eines Karosserie- oder Lackschadens bei einem unserer Service-Partner im Kfz-Werkstattnetz gestaltet sich für unsere Kund:innen wie folgt:
Auch für die Autoverglasung verfügt AXA über Spezialist:innen, die sich im Schadenfall schnell und kompetent um das Fahrzeug der Kund:innen kümmern und exzellenten Service bieten. Gerade bei Glasschäden am Fahrzeug machen wir es unseren Kund:innen noch einfacher. Hier müssen Kunde:innen den Schaden nicht einmal bei AXA melden, sondern können direkt zu einem unserer Glaspartner fahren. Die gesamte Abwicklung des Schadens, von der Meldung bis zur Bezahlung, erfolgt zwischen dem Glaspartner und AXA auf elektronischem Weg.
Die unterjährige Hauptfälligkeit ist ein zusätzliches Angebot für Ihre Kund:innen: Hierbei fällt die Hauptfälligkeit nicht auf den 1. Januar, sondern auf den Tag des Versicherungsbeginns. Daneben können Kund:innen sich auch künftig für den Vertragsablauf zum 01. Januar des Folgejahres entscheiden.
Der Wechsel in die unterjährige Hauptfälligkeit ist für Neukund:innen direkt beim Wechsel zu AXA möglich. Bestandskund:innen können bei einem Fahrzeugwechsel in die unterjährige Hauptfälligkeit wechseln. Bei Wahl der unterjährigen Hauptfälligkeit stufen wir diese Kund:innen eine SF-Klasse besser ein (Eine Bessereinstufung ist nicht möglich, wenn die Hauptfälligkeit auf dem 01.01. verbleibt sowie bei Saisonkennzeichen.).
Wichtig: Auch bei der unterjährigen Hauptfälligkeit wird der Vertrag zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr eingestuft. Da das Versicherungsjahr und das Kalenderjahr nicht mehr identisch sind, kann dies insbesondere bei schadenbelasteten Verträgen erklärungsbedürftig sein. Bitte beachten Sie hierzu die Beispiele in der Information für Vertriebspartner:innen und der gesonderten Präsentation!
Ist einmal ein unterjähriger Ablauf vereinbart worden, bleibt dieser auch bei einem weiteren Fahrzeugwechsel im Vertrag. Die Bessereinstufung gilt nur während der Vertragslaufzeit bei AXA. Bei einem Wechsel zu einem Mitbewerber wird diese nicht weitergegeben.
Ist einmal ein unterjähriger Ablauf vereinbart worden, bleibt dieser auch bei einem weiteren Fahrzeugwechsel im Vertrag. Die Bessereinstufung gilt nur während der Vertragslaufzeit bei AXA. Bei einem Wechsel zu einem Mitbewerber wird diese nicht weitergegeben.
Der vorläufige Versicherungsschutz gilt vor Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung
Versicherungsnehmer:innen haben vorläufigen Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt ab
bzw. spätestens ab dem Zulassungstag (unter Verwendung der Versicherungsbestätigung). Sollte das Fahrzeug bereits auf den/die Versicherungsnehmer:in zugelassen sein, beginnt der Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Diese Regelungen gelten auch für Versicherungsnehmer:innen, die Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung sind.
In der Kasko- und Kfz-Unfallversicherung
Besteht für das alte Fahrzeug bereits Versicherungsschutz bei uns und soll dieser für das neue Fahrzeug unverändert weiter bestehen, ist keine vorläufige Deckungszusage erforderlich. In der Kaskoversicherung gewähren wir vorläufigen Versicherungsschutz, mit einer Selbstbeteiligung analog dem Vorfahrzeug für Voll- und Teilkaskoschäden ab dem Tag der Zulassung auf den/die VN, ohne dass es dafür einer besonderen Zusage bedarf.
In der Kaskoversicherung (mobil komfort und mobil kompakt) besteht - ohne besondere Zusage - auch bei einem Fahrzeugwechsel oder Neuvertrag vorläufiger Versicherungsschutz, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: