Aufgrund des Bundeskabinettbeschlusses zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 30.09.2026 hat sich die mathematische Treuhänderin des PKV-Verbandes dazu entschieden, dass es zum 01.01.2027 keine Beitragsanpassung in der Pflegepflichtversicherung geben wird.
Es werden jedoch turnusgemäß die Höchstbeiträge für die Pflegeversicherung angepasst. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Da die Bundesregierung zusätzlich eine außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze beschlossen hat, steigt der allgemeine Höchstbeitrag für die Pflegeversicherung um knapp 10 Prozent (von 209,25 Euro auf 229,50 Euro). Die Steigerung betrifft nur diejenigen Versicherten, deren Beitrag an der Höchstgrenze liegt.