Überblick der aktuell geltenden Einkommensgrenzen in der Beihilfe für berücksichtigungsfähige Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner:innen
Änderung der Heilfürsorge für Bundespolizeivollzugsbeamt:innen zum 01.11.2025
Anpassung Heilmittellisten
Neue Kommunikation für Kund:innen bei Ende der Ausbildung
Teasertext:
- Neue Kommunikation für Kund:innen bei Ende der Ausbildung per Brief mit QR-Code auf neue Landingpage
- Versand der Briefe ab dem 27.06.2024 zur Vorankündigung Ausbildungsende, womit Kund:innen erstmalig ein neues Anschreiben erhalten.
- Hinweis: Hiervon (noch) nicht betroffen sind Student:innen
Gültigkeit:
- 27.06.2024
Bund und angeschlossene Länder: Erhöhung Einkommensgrenzen zum 01.01.2025
Bund: Überarbeitung Bund Heilmittelverzeichnis zum 01.08.2024
Bund: Bestandskunden-Info zur Beihilfeänderung des Bundes zum 01.04.2024
Bund: Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) zum 01.04.2024
Teasertext:
- Erhöhung beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittel und Anpassung der Heilmittelliste
- Wirkungsgleiche Übertragung anderer Gesetze zur GKV und Pflegeversicherung (z. B. Einführung Beihilfefähigkeit von digitalen Gesundheits- und Pflegeanwendungen sowie von Intensivpflege – analog zur GKV – und Angleichung der Leistungen für Psychotherapie an die Regeln der GKV)
- Neuordnung der Beihilfefähigkeit der Wahlleistung für die Unterbringung im Krankenhaus
Künftig ist die gewählte Unterbringung bis zu einem jährlich neu festgelegten Höchstbetrag beihilfefähig – die Kürzung von 14,50 EUR bei Inanspruchnahme eines Zweibettzimmers entfällt.
Gültigkeit:
- 01.04.2024
Bund: Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) zum 01.01.2026
Teasertext:
- Beihilfefähigkeit für Brillen wird umgestellt auf Pauschalbeiträge bis 110 EUR für Einstärkengläser bzw. 260 EUR für Mehrstärkengläser
- Beihilfefähiger Höchstbetrag für Unterbringung im 2-Bettzimmer erhöht sich auf 58,55 EUR pro Tag
- Zahnärztliche Behandlung:
- Material- und Laborkosten künftig zu 80% beihilfefähig bzw. für Personen vor Vollendung des 18.Lebensjahres zu 100%
- Implantate sind künftig zu 50% beihilfefähig
- Kieferorthopädische Maßnahmen bedürfen künftig keiner Zustimmung der Beihilfe vor Beginn einer KFO-Maßnahme (Ausnahme KFO für Erwachsene)
Gültigkeit:
- 01.01.2026
Bund: Beihilfeänderung zum 01.05.2023
Baden-Württemberg: Bestandsaktion zur Beihilfeänderung zum 01.01.2023
Baden-Württemberg: Einführung der Pauschal-Beihilfe zum 01.01.2023
Teasertext:
- Einführung der Pauschal-Beihilfe: Beamt:innen können nun auch in Baden-Württemberg zwischen der „klassischen“ individuellen Beihilfe (Beteiligung an den Krankheitskosten) und der Pauschal-Beihilfe (NEU: Beitragszuschuss zum KV-Beitrag) wählen
- Wichtigste Besonderheit in Baden-Württemberg ggü. der Einführung der Pauschal-Beihilfe in anderen Bundesländern: Entscheidungsfrist innerhalb von fünf Monaten (Ausschlussfrist)
Gültigkeit:
- ab 01.01.2023
Baden-Württemberg: Beihilfeänderung des Landes Baden-Württemberg (01.2023)
Bayern: Beihilfeänderung zum 01.06.2025 und 01.07.2025
Teasertext:
- Verbesserung einzelner Beihilfeleistungen (z.B. dauernde Pflegebedürftigkeit, Heilmittel, Psychotherapie, Kryokonservierung, Früherkennungsmaßnahmen für erblich belastete Personen mit erhöhtem familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko bzw. Darmkrebsrisiko)
- Weitere Beihilfeänderung: Schaffung Rechtsgrundlage für digitale ärztliche Verordnungen
Gültigkeit:
- Ab dem 01.06.2025 bzw. 01.07.2025
Bayern: Beihilfeänderung zum 01.07.2023
Berlin: Wiederverbeamtung von Lehrkräften in Berlin (21.04.2022)
Berlin: Bestandsaktion Tarifwechsel BN zur Beihilfe des Landes Berlin (03.2022)
Berlin: Beihilfeänderung des Landes Berlin zum 25.12.2021
Teasertext:
- Erhöhung der Beihilfe für Material- und Laborkosten (M+L-Kosten) bei Zahnersatz auf 60 % (bisher 40 %)
- Erhöhung Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatt:innen / eingetragene Lebenspartner:innen auf 20.000 Euro im Vor-Vorkalenderjahr (bisher: 17.000 Euro)
- Während Elternzeit: Erhöhter Beihilfebemessungssatz von 70 % - auch für Beamt:innen mit nur einem Kind
Gültigkeit:
- ab 25.12.2021
Brandenburg: Erhöhung Einkommensgrenzen zum 01.01.2024
Brandenburg: Information zur Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatt:innen / eingetragene Lebenspartner:innen (01.01.2021)
Bremen: Bestandsaktion zur Beihilfeänderung zum 01.12.2022
Hamburg: Einführung Heilfürsorge für Justizvollzugsbeamt:innen der freien und Hansestadt Hamburg zum 01.04.2026
Teasertext:
- Einführung Heilfürsorge für Justizvollzugsbeamt:innen zu 01.04.2026 gegen Zahlung eines Eigenanteils von 1,4% des Grundgehalts (analog Polizei, Feuerwehr in Hamburg)
- Bereits am 31.03.2026 tätige JVA-Beamt:innen können innerhalb von 12 Monaten zur Heilfürsorge wechseln. Späteste Antragsstellung am 31.03.2027
- Die Heilfürsorge kann jederzeit für die Zukunft abgelehnt werden. Es besteht dann (ggfs. erneut) ein Wahlrecht zwischen der individuellen Beihilfe und Pauschalen Beihilfe. Dies gilt für diejenigen, die auf Antrag von der (individuellen oder pauschalen) Beihilfe zur Heilfürsorge wechseln.
Gültigkeit:
- ab 01.04.2026
Mecklenburg-Vorpommern: Einführung Pauschal-Beihilfe zum 01.05.2026
Niedersachsen: Einführung Pauschal-Beihilfe zum 20.12.2023
Niedersachsen: Bestandsaktion Tarifwechsel BN zur Beihilfe
Teasertext:
- Informationen zur Bestandsaktion zum Tarifwechsel der Tarife BN1 bzw. BN3 (mit jeweils Beitragsstufe 2) rückwirkend zum 01.08.2023 infolge der Beihilfeänderung des Landes Niedersachsen
- Lauf der Aktion: 21.09.2023
- Versand der Aktionsunterlagen ab dem 22.09.2023
- Ende der Aktion: 31.03.2024
Gültigkeit:
- Ab dem 18.09.2023
Niedersachsen: Beihilfeänderung zum 01.08.2023
Niedersachsen: Beihilfeänderung zum 01.01.2022
Nordrhein-Westfalen: Beihilfeänderung des Landes Nordrhein-Westfalen zum 01.01.2023
Nordrhein-Westfalen: Beihilfeänderung des Landes Nordrhein-Westfalen
Teasertext:
- Ab 01.01.2022: Erhöhung Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatt:innen/eingetragene Lebenspartner:innen auf 20.00 Euro im Jahr vor Entstehen der Aufwendungen
- Ab 01.01.2022: Erhöhung der Belastungsgrenze für Eigenanteile auf 2 % der Bruttojahresbezüge
Gültigkeit:
- ab dem 01.01.2022
Rheinland-Pfalz: Beihilfeänderung zum 01.06.2023
Sachsen: Einführung Heilfürsorge für Justizvollzug zum 01.07.2025
Sachsen: Bestandsaktion zur Beihilfeänderung zum 01.01.2024
Sachsen: Einführung der Pauschal-Beihilfe zum 01.01.2024
Sachsen-Anhalt: Einführung eines Beitragszuschusses zur freiwilligen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum 01.01.2026
Teasertext:
- Einführung einer Art "Pauschaler Beihilfe" zur freiwilligen GKV für Beamt:innen bzw. Versorgungsempfänger:innen des Landes Sachsen-Anhalt
- Besonderheit: Der Antrag und die Verzichtserklärung auf individuelle Beihilfe kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
Gültigkeit:
- Ab dem 01.01.2026
Saarland: Beihilfeänderung des Saarlandes zum 01.04.2022
Schleswig-Holstein: Beihilfeänderung des Landes Schleswig-Holstein zum 01.01.2025
Schleswig-Holstein: Einführung eines Beitragszuschusses zur freiwilligen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum 01.01.2024
Teasertext:
- Einführung Beitragszuschuss zur freiwilligen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Beamte/Beamtinnen des Landes Schleswig-Holstein, wenn aufgrund der bestehenden Lebensumstände ein Abschluss des BTB-U nicht möglich bzw. finanziell nachteilig ist
- Der Basistarif BTB-U in der PKV muss gegenüber der GKV finanziell nachteilig oder nicht möglich sein. Diese Voraussetzung gilt jedoch nicht z. B. für Beamte/Beamtinnen auf Widerruf.
Gültigkeit:
- ab 01.01.2024
Schleswig-Holstein: Bestandsaktion zur Beihilfeänderung zum 01.05.2022
Schleswig-Holstein: Beihilfeänderung in Schleswig-Holstein zum 01.05.2022
Teasertext:
- Erhöhung Beihilfebemessungssatz auf 90 % für
- Berücksichtigungsfähige Ehegatt:innen / eingetragene Lebenspartner:innen, wenn und solange mehr als 1 Kind berücksichtigungsfähig ist sowie
- Berücksichtigungsfähige Kinder, wenn und solange mehr als 2 Kinder berücksichtigungsfähig sind
Gültigkeit:
- ab 01.05.2022