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Betriebliche Altersversorgung

Pensionsfonds

Eine Lösung für Unternehmen, die ihre Pensionsverpflichtungen einfach und unkompliziert auslagern möchten. 

Zu den Themen dieser Seite

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Womit überzeugen Sie Ihre Kund:innen?

true
Auf den Pensionsfonds können Einzelzusagen und Kollektive ausgelagert werden. Nahezu alle Versorgungsinhalte sind übertragbar. Hinsichtlich der Dotierung der Auslagerung besteht eine große Bandbreite. Der Pensionsfonds sieht vier Kapitalanlagemodelle vor, von Wachstum (geringe Dotierung) bis hin zu Verbindlichkeit (hohe Dotierung). Je höher die Dotierung, desto geringer ist das Nachschussrisiko.
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Für Einzelauslagerungen oder kleine Kollektive hält der Pensionsfonds die Teilnahme an einem sog. biometrischen Risikoausgleich bereit. Das Todesfallrisiko wird durch die Solidargemeinschaft ausgeglichen. Bei großen Kollektiven kann der Risikoausgleich innerhalb des eigenen Kollektivs erfolgen.
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Durch die Auslagerung auf einen Pensionsfonds bzw. in Kombination mit einer Unterstützungskasse wird die Pensionszusage dem Grunde und der Höhe nach übernommen. Die Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen entfällt. Was bleibt, ist eine Angabe im Bilanzanhang.
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Die Deutsche Pensionsfonds AG (DPAG) ist einer der größten Pensionsfonds in Deutschland. AXA und DPAG haben ihre Kompetenzen in der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen gebündelt. Ergebnis: Sie profitieren doppelt von Kompetenzen und Lösungen in der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen.

Was bieten wir in dem Pensionsfonds?

Produkte

Absicherung mit nicht-versicherungsförmigen Pensionsplan:

Der Pensionsfonds stellt drei Pensionsplanvarianten zur Verfügung. Der Kapitalbedarf kann bei der Übertragung der Pensionszusagen individuell an die finanziellen Möglichkeiten angepasst werden. Je nach Wahl zwischen den vier Kapitalanlagemodellen kann das Risiko beeinflusst werden, eventuell später Geld nachschießen zu müssen. Die Anlagemodelle unterscheiden zwischen Wachstum, Balance, Defensiv und Verbindlichkeit. Mit jeder Stufe steigt der Liquiditätsbedarf und das Nachschussrisiko sinkt.

Absicherung im Invaliditätsfall durch den nicht-versicherungsförmigen Pensionsplan:

Das Invaliditätsrisiko kann durch entsprechend vorsichtige Dotierung getragen werden oder es erfolgt eine eigene Absicherung durch Integration einer Rückdeckungsvariante.

Absicherung im Todesfall mit dem nicht-versicherungsförmigen Pensionsplan:

  • Fairplay und Ausgleich in einem Risikokollektiv: Ist für Einzelübertragungen und kleine Kollektive geeignet. Alle Versorgungsberechtigten, die am biometrischen Risikoausgleich teilnehmen, bilden ein Risikokollektiv, indem das Todesfallrisiko über die Solidargemeinschaft ausgeglichen wird.
  • Ausgleich im eigenen Kollektiv: Ist das Kollektiv selbst groß genug, so kann der Risikoausgleich innerhalb des eigenen Kollektivs erfolgen.

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