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Womit überzeugen wir unsere Kund:innen?

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Wählbare Selbstbehalts-Stufen 300/900 Euro Erstattung über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ)halber Selbstbehalt (SB) für Kinder und Jugendliche Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung im Krankenhaus Familienfreundlich durch 6 Monate Beitragsfreiheit in der Eltnernzeit Vorsorgeuntersuchungen nach gesetztlichen Programmen und Schutzimpfungen weder BRE noch SB schädlich
 
Anspruch auf Einbettzimmer bei Absicherung eines KHT von 50 Euro
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für Nichtrauchen, gesundes Körpergewicht, Fitness-Bonus (aktives Mitglied in unserem Fitness-Studio ist oder das Deutsche Sportabzeichen)Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit
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kostenfreies und innovatives Gesundheitsprogramm
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Meine Gesundheit für modernes GesundheitsmanagementOnlinearzt von AXA 
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Inklusive digitaler Gesundheitsanwendungen

AXA erstattet digitale Gesundheitsanwendungen im ambulanten entsprechend dem tariflichen Umfang.

Die Leistungen im Detail

Ambulante Leistungen

  • 100 % für Behandlungen durch Ärzt:innen über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzt:innen (GÖA) einschließlich Arznei- und Verbandsmittel
  • 100% für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen ohne Einhaltung von Altersgrenzen (ohne Anrechnung auf SB und BRE)
  • 100 % für Behandlungen durch Heilpraktiker:innen einschließlich Arzneimittel bis maximal 1.000 EUR je Versicherungsjahr
  • 100 % für Psychotherapie bis 30. Therapiesitzung (TS); 80 % ab 31. bis 60. TS; 70 % ab 61. TS
  • 100 % für Hilfsmittel, außer Sehhilfen, wenn AXA mit der Beschaffung beauftragt wird, ansonsten 75 % (offener Hilfsmittelkatalog)
  • 100 % für Sehhilfen bis max. 250 EUR in zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren (Anspruch bereits im ersten Versicherungsjahr)
  • 100% Lasik
  • 100 % der Transportkosten zur oder von der nächstgelegenen Heilbehandlung bei ärztlich bestätigter Geh- oder Sehunfähigkeit, sowie bei Unfall/Notfall und bis zu 100 % (bei Organisation durch Versicherer, sonst 75 %) für Serienfahrten bei Strahlentherapie/Chemotherapie oder Nierendialyse
  • 100 % für Schutzimpfungen, die von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlen werden und nicht ausschließlich als private Auslandsschutzimpfung gelten (ohne Anrechnung auf SB und BRE)
  • 100 % für ambulante Kurbehandlung (Aufwendungen für ärztliche Behandlung, Kurplan, Arznei- und Verbandmittel, physikalische Therapie und Kurtaxe)
  • 90 % für Heilmittel (z. B. Massagen)

Stationäre Leistungen

  • 100 % für Zweibettzimmer und Privatärzt:innen, Anspruch auf Einbettzimmer bei Unfall und bei Absicherung eines zusätzlichen KHT von 50 Euro
  • Leistungen werden bei rechtsgültiger Honorarvereinbarung auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte hinaus ohne vorherige Zusage erstattet.
  • 100 % für Transportkosten zum oder vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus
  • 100 % der Unterbringungskosten für eine Begleitperson eines Kindes bis zum 5. vollendeten Lebensjahr für max. 5 Tage
  • 500 EUR für Hausentbindungen
  • 100 % für stationäre Anschlussheilbehandlung für definierte Erkrankungen
  • 100 % für voll- und teilstätionäre Hospizversorgung

Zahnärztliche Leistungen (optional in drei Variationen absicherbar)

Kompakt Zahn-U

  • 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
  • 70 % für Zahnersatzmaßnahmen einschließlich Inlays bei jährlicher Prophylaxe nach 3 Jahren im Tarif, ansonsten 60%
  • 70% für Kieferorthopädie, wenn die Maßnahme vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde, ansonsten 60%
  • Es gilt die Zahnstaffel:
    In den ersten Versicherungsjahren ist die Gesamtleistung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt:
    • 1. Jahr 500 EUR
    • 1.–2. Jahr 1.000 EUR
    • 1.–3. Jahr 1.500 EUR
    • 1.–4. Jahr 2.000 EUR
    • Keine Begrenzung bei Unfall

Alternativ können statt Kompakt Zahn-U, die Tarife Komfort Zahn-U oder Premium Zahn-U abgeschlossen werden.

Komfort Zahn-U

  • 100 % für Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe
  • 85 % für Zahnersatzmaßnahmen einschließlich Inlays bei jährlicher Prophylaxe nach 3 Jahren im Tarif, ansonsten 75%
  • 85 % für kieferorthopädische Behandlungen, wenn die Maßnahme vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde, ansonsten 75 %
  • Es gilt die Zahnstaffel:
    In den ersten Versicherungsjahren ist die Gesamtleistung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt:
    • 1. Jahr 1.000 EUR
    • 1.–2. Jahr 2.000 EUR
    • 1.–3. Jahr 3.000 EUR
    • 1.–4. Jahr 4.000 EUR
    • Keine Begrenzung bei Unfall

Premium Zahn-U

  • 100 % für Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe
  • 90 % für Zahnersatzmaßnahmen, einschließlich Inlays
  • 100 % für kieferorthopädische Behandlungen, wenn die Maßnahme vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde, ansonsten 90 %
  • Leistungen auch über die Höchstsätze der GOZ hinaus bei rechtsgültiger Honorarvereinbarung
  • Es gilt die Zahnstaffel:
    In den ersten Versicherungsjahren ist die Gesamtleistung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt:
    • 1. Jahr 2.000 EUR
    • 1.–2. Jahr 4.000 EUR
    • 1.–3. Jahr 6.000 EUR
    • 1.–4. Jahr 8.000 EUR
    • Keine Begrenzung bei Unfall

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