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ActiveMe – die PKV mit dem breitesten Gesundheitsangebot am deutschen Krankenvollversicherungsmarkt.

Die moderne Krankenversicherung!

Zu den Themen dieser Seite

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Womit überzeugen wir unsere Kund:innen?

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Leistungen schon ab dem ersten Euro mit einem Selbstbehalt für ambulante und stationäre Leistungen von 20% bis max. 500 Euro pro Jahr Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung im Krankenhaus, auch über die Höchstsätze der GOÄ hinausUmfassende Vorsorgeangebote und Übernahme von Präventionsmaßnahmen ohne Auswirkungen auf die Beitragsrückerstattung; Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen, Schutzimpfungen und Präventionskurse sind zudem selbstbehaltsneutral Online Arzt: Rund um die Uhr erreichbar erfüllt er auch das Gesundheitslotsen-Prinzip
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Beschwerden checken mit dem Symptom-Check Medizinische Einschätzungen per Videochat, Krankmeldungen, Rezepte oder Überweisungen online
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Vom Arzt verordnet, zu 80 Prozent erstattet! 
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Ob Stressbewältigung, Fitness oder Ernährung: Ihre Kund:innen wählen aus einer Vielzahl von Kursen, deutschlandweit und auch online.
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Ihre Kund:innen können sich Boni im Wert von bis zu 200 EUR im Jahr und zusätzlich bei Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung von 800 EUR und im 5. leistungsfreien Jahr sogar 1.100 Euro im Jahr für gesundheitsbewusstes Verhalten sichern.
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ActiveMe erfüllt die Kundenerwartungen an eine moderne Krankenversicherung

Mit einem innovativen und digitalen Angebot begeistert ActiveMe gesundheitsbewusste Kund:innen. Darauf zahlen insbesondere digitale Services, wie der Online-Arzt, Gesundheits-Apps und das ePortal Meine Gesundheit von AXA ein.
 
Alle Highlights von ActiveMe haben wir in unserem Kundenfilm erläutert.

Die Leistungen im Detail

Ambulante und stationäre Leistungen

Prozentuale Selbstbeteiligung: 80 % Erstattung, bis die max. Selbstbeteiligung von 500 Euro p.a. erreicht ist, danach 100 %. Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen, Schutzimpfungen, Präventionskursen, ambulante Psychotherapie, Digitale Produkte, Heilpraktiker:innen, Heilmittel, künstliche Befruchtung, Ersatz-KHT, Entbindungspauschale und die Betreuungspauschale unterliegen nicht der Selbstbeteiligung.

Ambulante Leistungen

  • 100 % für ambulante Heilbehandlung unter Beachtung des Gesundheitslotsen-Prinzips*, ansonsten 80 %
  • 100 % für verordnete Arzneimittel unter Beachtung des Generika-Prinzips**, ansonsten 80 %
  • 100 % für Hilfsmittel, sofern der Versicherer mit der Beschaffung beauftragt wurde, ansonsten 80 %
  • 100 % für Sehhilfen bis max. 250 Euro innerhalb von zwei aufeinander folgenden Jahren
  • 100 % für operative Sehschärfenkorrektur (z. B. Lasik) bis max. 1.000 Euro je Auge
  • 80 % für ambulante Heilbehandlung durch Heilpraktiker bis 1.000 Euro p. a.
  • 80 % für Heilmittel bis zu den Beträgen der Heilmittelliste und bis zu 1.600 Euro p. a.; danach erfolgt die Erstattung zu 100 %
  • 80 % der Kosten für ambulante Psychotherapie

Vorsorge/Prävention

  • 100 % für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen, ohne Altersgrenzen und Intervalle
  • 100 % für Schutzimpfungen, auch im Zuge einer privaten Auslandsreise
  • 100 % für max. 2 Präventionskurse bis max. 200 Euro p. a. (gilt auch für digitale Präventionskurse

Digitale Produkte

  • 80 % für digitale Gesundheits-Apps, wie zum Beispiel Tinnitracks, die als Behandlung vom Arzt verordnet oder von AXA zugesagt wurden

Stationäre Leistungen

  • 100 % für privatärztliche Heilbehandlung, auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus
  • 100 % für die Unterbringung im Zweibettzimmer

*Gesundheitslotsen-Prinzip: 100%ige Erstattung der Aufwendungen medizinisch notwendiger ambulanter Heilbehandlung, wenn die Behandlung durch Gesundheitslots:innen oder durch einen:eine Fachärzt:in nach Überweisung durch einen:eine Gesundheitslots:in erfolgt (ohne Überweisung 80 %). Ein:e Gesundheitslots:in ist entweder ein:e
■ Ärzt:in für Allgemeinmedizin/praktische:r Ärzt:in,
■ Internist:in ohne Schwerpunktbezeichnung, der:die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt hat,
■ Fachärzt:in für Gynäkologie,
■ Fachärzt:in für Augenheilkunde (Augenärzt:in),
■ Fachärzt:in für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderärzt:in),
■ Not- bzw. Bereitschaftsärzt:in oder
■ ein:e Ärzt:in, der:die über einen von AXA zur Verfügung gestellten telefonischen oder digitalen Service kontaktiert wird („Online-Arzt“).
 
** Generika-Prinzip: Ein Generikum ist ein Arzneimittel, das mit einem bereits auf dem Markt erhältlichen Originalpräparat wirkstoffgleich ist. Es wird auf den Markt gebracht, sobald der Patentschutz des Originalpräparats ausläuft. Dabei ist ein Generikum denselben hohen Anforderungen an eine Zulassung als Arzneimittel unterworfen wie das Originalpräparat. Generika sind im Durchschnitt rund zwei Drittel günstiger als Originalpräparate und tragen so aktiv zur Stabilisierung der Beiträge bei, ohne dass die Versorgungsqualität sinkt. Bei der Regelung wurde selbstverständlich berücksichtigt, dass es Wirkstoffe gibt, bei denen ein Austausch nicht sinnvoll ist. In dem Fall erfolgt auch eine 100% Erstattung eines Originalpräparats.

Zahnärztliche Leistungen (optional in drei Variationen absicherbar)

Kompakt Zahn-U

  • 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
  • 70 % für Zahnersatzmaßnahmen einschließlich Inlays bei jährlicher Prophylaxe nach 3 Jahren im Tarif, ansonsten 60%
  • 70% für Kieferorthopädie, wenn die Maßnahme vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde, ansonsten 60%
  • Es gilt die Zahnstaffel:
    In den ersten Versicherungsjahren ist die Gesamtleistung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt:
    • 1. Jahr 500 EUR
    • 1.–2. Jahr 1.000 EUR
    • 1.–3. Jahr 1.500 EUR
    • 1.–4. Jahr 2.000 EUR
    • Keine Begrenzung bei Unfall

Alternativ können statt Kompakt Zahn-U, die Tarife Komfort Zahn-U oder Premium Zahn-U abgeschlossen werden.

Komfort Zahn-U

  • 100 % für Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe
  • 85 % für Zahnersatzmaßnahmen einschließlich Inlays bei jährlicher Prophylaxe nach 3 Jahren im Tarif, ansonsten 75%
  • 85 % für kieferorthopädische Behandlungen, wenn die Maßnahme vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde, ansonsten 75 %
  • Es gilt die Zahnstaffel:
    In den ersten Versicherungsjahren ist die Gesamtleistung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt:
    • 1. Jahr 1.000 EUR
    • 1.–2. Jahr 2.000 EUR
    • 1.–3. Jahr 3.000 EUR
    • 1.–4. Jahr 4.000 EUR
    • Keine Begrenzung bei Unfall

Premium Zahn-U

  • 100 % für Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe
  • 90 % für Zahnersatzmaßnahmen, einschließlich Inlays
  • 100 % für kieferorthopädische Behandlungen, wenn die Maßnahme vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde, ansonsten 90 %
  • Leistungen auch über die Höchstsätze der GOZ hinaus bei rechtsgültiger Honorarvereinbarung
  • Es gilt die Zahnstaffel:
    In den ersten Versicherungsjahren ist die Gesamtleistung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt:
    • 1. Jahr 2.000 EUR
    • 1.–2. Jahr 4.000 EUR
    • 1.–3. Jahr 6.000 EUR
    • 1.–4. Jahr 8.000 EUR
    • Keine Begrenzung bei Unfall

Verkaufschancen

Krankheitssymptome schnell einschätzen: Der Symptom-Check macht‘s möglich

ActiveMe versicherte Kund:innen von AXA / DBV können bei gesundheitlichen Beschwerden eine schnelle Ersteinschätzung erhalten, sowie eine Empfehlung, was die nächsten Schritte sein können. Der Film zeigt, wie einfach der Symptom-Check funktioniert.

Zum Video Symptom-Check

Ohne Wartezeit im Wartezimmer zum Online-Arzt: Medizinische Einschätzungen per Videochat

Der Symptom-Check empfiehlt ein ärztliches Gespräch oder Ihre Kund:innen möchten direkt ärztliches Fachpersonal kontaktieren? Dann kann die Video-Sprechstunde mit einem/einer Online-Arzt:in genau das richtige sein. AXA ist Vorreiter bei digitalen Services. Mit der Vernetzung von Symptom-Check und Online-Arzt heben wir das Kundenerlebnis auf ein neues Level!

Zum Video Online-Arzt

Das Generika-Prinzip: So gut wie ein Originalpräparat und trotzdem rund zwei Drittel günstiger

Ein Generikum ist ein Arzneimittel, das mit einem bereits auf dem Markt erhältlichen Originalpräparat wirkstoffgleich ist. Es wird auf den Markt gebracht, sobald der Patentschutz des Originalpräparats ausläuft. Dabei ist ein Generikum denselben hohen Anforderungen an eine Zulassung als Arzneimittel unterworfen, wie das Originalpräparat. Generika sind im Durchschnitt rund zwei Drittel günstiger als Originalpräparate und können somit aktiv zur Stabilisierung der Beiträge beitragen, ohne dass die Versorgungsqualität sinkt.

Die 100-prozentige Erstattung von Arzneimitteln erfolgt, 

  • wenn es sich um ein Generikum handelt,
  • wenn es sich um ein Originalpräparat handelt, für das zum Zeitpunkt der Verordnung kein Generikum existiert,
  • wenn ein Wirkstoff der Substitutionsausschlussliste des Gemeinsamen Bundesausschusses, die zum Zeitpunkt der Verordnung gültig war. bezogen wird, wenn in seltenen Fällen medizinische Gründe gegen eine erstmalige Verordnung bzw. Umstellung auf Generika sprechen.
  • Ansonsten wird der Erstattungssatz für Originalpräparate auf 80% reduziert.

Die Verordnung von Generika ist für Kund:innen und Ärzt:innen, im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, übliche Verordnungspraxis.

Zum Video Generika

Gesundheits-Apps zur Therapiebegleitung

Gesundheits-Apps und Onlinedienste helfen dabei, die eigene Gesundheit zu erhalten und unterstützen und begleiten Ihre Kund:innen im Krankheitsfall. Als erster privater Krankenversicherungstarif übernimmt ActiveMe dabei einen Teil der Kosten für diese modernen Behandlungsmethoden und digitalen Motivationshilfen.
Bei Einreichung einer Kostenzusage von AXA oder einer ärztlichen Verordnung erstattet AXA 80 Prozent der Kosten für medizinische Apps zur Therapieunterstützung – und das ohne jährliche Begrenzung. Hierbei ist es wichtig, dass sich Ihre Kund:innen eine Rechnung ausstellen lassen bzw. den Beleg der Appstores als Dokument sichern. Sie können diese dann unkompliziert über das Portal Meine Gesundheit von AXA einreichen.
 
Erfahren Sie mehr über die Gesundheits-Apps und Onlinedienste, indem Sie einfach auf den Film klicken.

Zum Video Gesundheitsapps

Digitale Tools

Gesundheitsportal Meine Gesundheit von AXA

Der besonders geschützte Bereich für alle Themen rund um die Gesundheit Ihrer Kund:innen. Hier können alle organisatorischen Belange rund um den Tarif ActiveMe einfach online
abgewickelt werden – von der Arztsuche bis zum Zuschuss für Gesundheits-Apps.

Zur Seite Meine Gesundheit

Kundenportal My AXA

Das Kundenportal für alle vertraglichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel den Abruf von Nachweisformularen.

Gemeinsam bieten beide Portale ein Höchstmaß an Sicherheit und Komfort. In beiden Portalen sollten sich Ihre Kund:innen sofort nach Vertragsabschluss anmelden, damit sie alle Funktionen von ActiveMe sofort nutzen können und sicher digital unterwegs sind.

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Downloads und Anträge

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Gesundheitsportal Meine Gesundheit von AXA

Der besonders geschützte Bereich für alle Themen rund um die Gesundheit Ihrer Kund:innen. Hier können alle organisatorischen Belange rund um den Tarif ActiveMe einfach online abgewickelt werden – vom Rechnungsmanagement bis zum Zuschuss für Gesundheits-Apps.

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Von Präventionsangeboten zum Erhalt der Gesundheit über die qualifizierte medizinische Beratung rund um die Uhr bis zur umfassenden Versorgung im Krankheitsfall – der gesundheitsservice360° versteht sich als Rundum-Begleitung in allen Lebenslagen.

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