EL Bonus für Preisbewusste
Ob im ambulanten und stationären Bereich oder bei Leistungen aus dem gesundheitsservice360° - EL Bonus vereint die Vorteile einer „Privaten“ zu einem guten Preis.
Mehr erfahrenDie Telematikinfrastruktur (TI) ist die Plattform für Gesundheitsanwendung in Deutschland. Ziel ist es, dass Versicherte von einer verbesserten medizinischen Versorgung profitieren können. Ob elektronisches Rezept, elektronische Patientenakte oder elektronische Rechnung - diese und viele andere digitale Anwendungen werden dazu beitragen.
Bislang bieten wir noch keine digitalen Anwendungen über die Telematikinfrastruktur an. Wir arbeiten derzeit an der technischen Umsetzung und werden Sie informieren, sobald wir mit dem Angebot starten. Dies wird im Laufe des Jahres 2024 sein.
In der letzten Zeit sind die Anfragen rund um das Thema merklich gestiegen. Von allgemeinen Fragen zur TI und der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen) bis hin zu konkreten Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA), der Krankenversichertennummer (KVNR) oder dem elektronischen Rezept (eRezept). Wie immer mit einer großen Bandbreite, einige Kund:innen wollen sofort starten, andere schicken zum Beispiel vorsorglich einen Widerspruch zur ePA.
Damit Sie gegenüber Ihren Kund:innen auskunftsfähig sind, nachfolgend einige Informationen zu den häufigsten Anfragen:
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) erhalten Versicherte mehr Einblick in ihre eigene Gesundheit, können sich informieren, behalten den Überblick und können gezielt Rückfragen stellen. Für jede Behandlung liegen so alle wichtigen Daten vor – keine Doppeluntersuchun-gen oder fehlende Informationen zu Vorerkrankungen. Zweitmeinungen oder Arztwechsel werden einfacher, da die notwendigen Unterlagen nicht erst zusammengetragen werden müssen. Antworten auf Fragen nach Unverträglichkeiten, den letzten Blutwerten, oder einzunehmenden Medikamenten inklusive Dosierung sind für die Behandlung direkt ersichtlich. So können zusätzlich Risiken gesenkt werden.
Der Punkt, ob für die PKV ein Opt-Out Verfahren für die ePa eingeführt wird, ist derzeit vor dem Hintergrund des geplanten Digitalgesetzes in Klärung. Die finale Entscheidung wird Mitte Dezember erwartet. Beim Opt-Out-Verfahren erhalten alle Versicherten zunächst automatisch eine ePa. Der Anlage der ePA kann widersprochen werden.
Durch die Presseberichte zu diesem Thema, sind einige unserer Kund:innen verunsichert und widersprechen bereits jetzt der Anlage einer ePa. In diesem Fall bestätigen wir den Widerspruch und vermerken ihn für die Zukunft, sollte es zu dem Opt-out-Verfahren kommen.
Dabei ist die ePA ist ein wichtiger Schritt zu einer modernen Gesundheitsversorgung und bietet viele Vorteile:
Versicherte haben es jederzeit selbst in der Hand, welche Ärzt:innen und Kliniken auf ihre ePA zugreifen dürfen. Nur sie können den jeweiligen Behandler:innen Zugriffsrechte einräumen, die sie auch befristet sein können.
Mit dem eRezept werden Versicherten künftig schnell und bequem Medikamente digital verordnet - alle Abläufe werden für sie, die Ärzt:innen und die Apotheke einfacher.
Gesetzlich Versicherte können sich bereits über ihre elektronische Gesundheitskarte identifizieren und das eRezept nutzen. Anders als gesetzlich Krankenversicherte erhalten PKV-Versicherte keine eGK. Zukünftig werden digitale Identitäten als Alternative zur eGK eingesetzt und bieten einen sicheren, kartenunabhängigen Zugang zu allen digitalen Anwendungen.
Die GesundheitsID ermöglicht den Zugang zur Telematikinfrastruktur (digitales Gesundheitsnetz). Mit ihr können Versicherte sich über ihr Smartphone in Apps wie das eRezept oder die elektronische Patientenakte einloggen und auch in der Arztpraxis identifizieren. Das heißt, eine Nutzung der Apps ohne GesundheitsID ist ausgeschlossen.
Bis die GesundheitsID bei AXA angeboten werden kann und somit auch des eRezept genutzt werden kann, werden Ärzt:innen weiterhin problemlos das übliche Papierrezept ausstellen.
Wer in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, hat eine eGK. Sie ist Nachweis des Versicherungsschutzes, dient außerdem der Identifizierung und ermöglicht damit den Zugang zu digitalen Anwendungen im deutschen Gesundheitssystem (Telematikinfrastruktur).
Anders als gesetzlich Krankenversicherte erhalten PKV-Versicherte keine eGK. Zukünftig werden digitale Identitäten als Alternative zur eGK eingesetzt und bieten einen sicheren, kartenunabhängigen Zugang zu allen Anwendungen. Sie ermöglichen die Nutzung von Apps wie dem eRezept oder der elektronischen Patientenakte (ePA). Außerdem können Sie sich in Ihrer Arztpraxis identifizieren.
Die sogenannte KVNR ermöglicht Versicherten den Zugang zu den digitalen Anwendungen der TI. Sie wird von einer gesetzlichen Stelle zugeteilt.
Sie dient der eindeutigen Identifizierung und baut auf der Rentenversicherungsnummer auf - sie gilt ein Leben lang. Die KVNR kann nur mit der Zustimmung des Versicherten beauftragt werden. Wichtig: Sie ist nicht zu verwechseln mit der Kranken- und Pflegeversicherungs-nummer der AXA.
Darüber hinaus ist die KVNR zukünftig auch bei Operationen mit Implantaten (z.B. Brust-implantate, Hüft- und Knieimplantate) von Bedeutung. Denn zukünftig ist bei jedem Implantat eine Meldung an das Implantateregister verpflichtend. In 2024 gilt dies zunächst nur für Brustimplantate. Weitere Implantattypen werden folgen.
Sollte ein:e Ihrer Kund:innen eine KVNR für die Meldung an das Implantateregister benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail (gematik@axa.de) an uns.
Es sind Fragen rund um die Telematikstruktur offengeblieben? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an gematik@axa.de.