Eine Besonderheit bei Mopeds und anderen Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen ist, dass ein festes Versicherungsjahr jeweils vom 01.03. - 28.02. des nächsten Jahres besteht.
Darüber hinaus gibt es für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen keine amtliche Zulassung, sondern der:die Vermittler:in gibt das Kennzeichen zusammen mit der Police nach Beitragszahlung aus.
Bei Abhandenkommen des Versicherungskennzeichens oder der Versicherungsbescheinigung muss Ersatz gegen Rückgabe der Versicherungsbescheinigung bzw. des Versicherungskennzeichens beantragt werden.
Das Versicherungskennzeichen wird jedes Jahr in einer anderen Farbe ausgegeben: blau, grün sowie schwarz, und zwar immer in dieser Reihenfolge.
Verträge für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen sind nicht SFR-berechtigt. Außerdem kann nicht die Tarifgruppe B zugrunde gelegt werden. Eine Ausgabe von Internationalen Versicherungskarten (Grünen Karten) ist nicht möglich.
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