Makler Extranet Privatgeschäft Firmen- & Industriegeschäft Öffentlicher Dienst Suche Login Benutzername Passwort Passwort vergessen Zugang anfordern Anmelden Komposit Kraftfahrt Haftpflicht und Wohnen Unfall ROLAND Rechtsschutz Kranken Kranken PKV verstehen und vertrauen Private Vollversicherung Private Zusatzversicherung  Ausland Heilberufe HEK Bonus Vorsorge plus
HEK
Vorsorge Vorsorge Private Altersvorsorge Existenzsicherung Einmalbeitrag Baufinanzierung Kapitalanlage mit AXA Aktuelles Komposit Kranken Vorsorge Übergreifendes  Arbeiten mit AXA Über AXA Services für Sie Services für Ihre Kund:innen Weiterbildung
Kfz-Versicherungen von AXA

Der leistungsstarke Kraftfahrt-Schutz

Zu den Themen dieser Seite

ProdukthighlightsVertiefende ProduktinformationenDownloads und AnträgeWeiterführende Themen

Womit überzeugen Sie Ihre Kund:innen?

true
Je nach Bedarf stehen für die häufigsten Wagnisse (003, 014, 024, 112, 114, 127, 251, 351, 541, 581) mit mobil komfort und mobil kompakt zwei leistungsstarke Produktlinien zur Auswahl. Weitere Wagnisse sind in der Produktlinie Kraftfahrt Standard versicherbar.
true
Schadenersatzversicherung bei unverschuldeten Unfällen im Ausland (EU, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) 24 Monate Neu- und Kaupreisentschädigung (36 Monate bei Wahl des Bausteins Premium-Schutz) GAP-Deckung für Leasing- und Kreditfahrzeuge Allgefahrendeckung in der Vollkasko
true
Maximale Flexibilität durch frei wählbare Zusatzbausteine, wie z.B. Mobilitätsgarantie, Premium-Schutz

Der Leistungsumfang ist nach Bedarf wählbar

mobil komfort und mobil kompakt

mobil kompakt (Pkw)

mobil komfort (Pkw)

mobil komfort (Pkw) 

  

  • 12 Monate Neupreisentschädigung
  • 12 Monate Kaufpreisentschädigung
  • GAP-Deckung für Leasingfahrzeug
  • Mallorca-Police für Privatpersonen in Europa

    

  • 24 Monate Neupreisentschädigung
  • 24 Monate Kaufpreisentschädigung
  • GAP-Deckung für Leasing- und Kreditfahrzeuge
  • Mallorca-Police für Privatpersonen weltweit (außer USA und Kanada)
  • Schutz bei unverschuldeten Unfällen im Ausland

mit Premium-Schutz

  • 36 Monate Neupreisentschädigung
  • 36 Monate Kaufpreisentschädigung
  • GAP-Deckung für Leasing- und Kreditfahrzeuge
  • Mallorca-Police für Privatpersonen weltweit (außer USA und Kanada)
  • Schutz bei unverschuldeten Unfällen im Ausland
  • Wertminderungs-Zahlung

Unser Leistungsversprechen

Verbessern wir unsere Leistungen im Haftpflicht- oder Kaskoschutz, gelten diese besseren Bedingungen automatisch auch für unsere Bestandsverträge. Das gilt sowohl in mobil komfort als auch in mobil kompakt.

Vertiefende Produktinformationen

Schadensservice360° von AXA für ein sicheres Gefühl im Schadenfall 

Ein großes Netz von DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstätten garantiert die absolut professionelle Reparatur nach einem Schaden. Die Reparatur eines Karosserie- oder Lackschadens bei einem unserer Service-Partner im Kfz-Werkstattnetz gestaltet sich für unsere Kund:innen wie folgt: 

Auch für die Autoverglasungverfügt AXA über Spezialist:innen, die sich im Schadenfall schnell und kompetent um das Fahrzeug der Kund:innen kümmern und exzellenten Service bieten. Gerade bei Glasschäden am Fahrzeug machen wir es unseren Kund:innen noch einfacher. Hier müssen Kunde:innen den Schaden nicht einmal bei AXA melden, sondern können direkt zu einem unserer Glaspartner fahren. Die gesamte Abwicklung des Schadens, von der Meldung bis zur Bezahlung, erfolgt zwischen dem Glaspartner und AXA auf elektronischem Weg. 

Zusätzliches Angebot „Unterjährige Hauptfälligkeit“ 

Die unterjährige Hauptfälligkeit ist ein zusätzliches Angebot für Ihre Kund:innen: Hierbei fällt die Hauptfälligkeit nicht auf den 1. Januar, sondern auf den Tag des Versicherungsbeginns. Daneben können Kund:innen sich auch künftig für den Vertragsablauf zum 01. Januar des Folgejahres entscheiden.  
Der Wechsel in die unterjährige Hauptfälligkeit ist für Neukund:innen direkt beim Wechsel zu AXA möglich. Bestandskund:innen können bei einem Fahrzeugwechsel in die unterjährige Hauptfälligkeit wechseln. Bei Wahl der unterjährigen Hauptfälligkeit stufen wir diese Kund:innen eine SF-Klasse besser ein (Eine Bessereinstufung ist nicht möglich, wenn die Hauptfälligkeit auf dem 01.01. verbleibt sowie bei Saisonkennzeichen.).  
Wichtig: Auch bei der unterjährigen Hauptfälligkeit wird der Vertrag zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr eingestuft. Da das Versicherungsjahr und das Kalenderjahr nicht mehr identisch sind, kann dies insbesondere bei schadenbelasteten Verträgen erklärungsbedürftig sein. Bitte beachten Sie hierzu die Beispiele in der Information für Vertriebspartner:innen und der gesonderten Präsentation!  
Ist einmal ein unterjähriger Ablauf vereinbart worden, bleibt dieser auch bei einem weiteren Fahrzeugwechsel im Vertrag. Die Bessereinstufung gilt nur während der Vertragslaufzeit bei AXA. Bei einem Wechsel zu einem Mitbewerber wird diese nicht weitergegeben. 
Ist einmal ein unterjähriger Ablauf vereinbart worden, bleibt dieser auch bei einem weiteren Fahrzeugwechsel im Vertrag. Die Bessereinstufung gilt nur während der Vertragslaufzeit bei AXA. Bei einem Wechsel zu einem Mitbewerber wird diese nicht weitergegeben. 

Informationen zum vorläufigen Versicherungsschutz von AXA

Der vorläufige Versicherungsschutz gilt vor Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags.
 
In der Kfz-Haftpflichtversicherung
Versicherungsnehmer:innen haben vorläufigen Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt ab
 

  • Aushändigung der Versicherungsbestätigung
  • Nennung der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer

bzw. spätestens ab dem Zulassungstag (unter Verwendung der Versicherungsbestätigung). Sollte das Fahrzeug bereits auf den/die  Versicherungsnehmer:in zugelassen sein, beginnt der Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Diese Regelungen gelten auch für Versicherungsnehmer:innen, die Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung sind.
 
In der Kasko- und Kfz-Unfallversicherung
Besteht für das alte Fahrzeug bereits Versicherungsschutz bei uns und soll dieser für das neue Fahrzeug unverändert weiter bestehen, ist keine vorläufige Deckungszusage erforderlich. In der Kaskoversicherung gewähren wir vorläufigen Versicherungsschutz, mit einer Selbstbeteiligung analog dem Vorfahrzeug für Voll- und Teilkaskoschäden ab dem Tag der Zulassung auf den/die VN, ohne dass es dafür einer besonderen Zusage bedarf.
 
In der Kaskoversicherung (mobil komfort und mobil kompakt) besteht - ohne besondere Zusage - auch bei einem Fahrzeugwechsel oder Neuvertrag vorläufiger Versicherungsschutz, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Fahrzeugwechsel
    In der Kaskoversicherung gewähren wir in den Produktlinien mobil komfort und mobil kompakt vorläufigen Versicherungsschutz, mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 Euro für Voll- und Teilkaskoschäden auch ohne besondere Zusage.
    Diese vorläufige Deckung gilt - sofern nichts anderes vereinbart ist - ab dem Tag der Erstzulassung und ohne dass es einer besonderen Zusage bedarf.
     
    Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    • Der ersetzte Pkw war bei uns in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert und mindestens in die SF-Klasse 0 (nicht M oder S ) eingestuft.
    • Das Ersatzfahrzeug ist ein Pkw, das der/die Versicherungsnehmer:in als Neufahrzeug mit unserer Versicherungsbestätigung erstmalig in den Verkehr bringt. Dabei darf es sich nicht um ein Kurzzeitkennzeichen handeln
    • Der Neuwert des Fahrzeuges beträgt nicht mehr als 100.000 Euro (Listenpreis inkl. Sonderausstattung).
  • Neuvertrag
    In der Kaskoversicherung gewähren wir vorläufigen Versicherungsschutz mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 Euro für Voll- und Teilkaskoschäden ab dem Tag der Zulassung auf den VN, ohne dass es dafür einer besonderen Zusage bedarf.

    Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
    • Es handelt sich um einen Pkw bis zu einem Alter von 2 Jahren.
    • Der Neuwert des Fahrzeuges beträgt nicht mehr als 100.000 Euro (Listenpreis inklusive Sonderausstattung).
    • Die Einstufung des Vertrages erfolgt mindestens in SF-Klasse 0 (nicht M oder S).
    • Es handelt sich um AXA/DBV-Bestandskund:innen. (Gilt auch für AXA/DBV-Bestandskund:innen anderer Sparten, die bislang noch keine Kfz-Versicherung haben.)
  • Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz
    Sobald der/die Versicherungsnehmer:in den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt hat, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über.
  • Rückwirkender Wegfall des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz
    Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn wir den Antrag unverändert angenommen haben und der/die Versicherungsnehmer:in den im Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich – spätestens innerhalb von zwei Wochen - nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt hat. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz; dies gilt nur, wenn der/die Versicherungsnehmer:in die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten hat.
  • Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
    Sowohl Versicherungsnehmer:innen als auch uns steht es zu, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Versicherungsnehmer:innen wirksam.
  • Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes bei Widerruf
    Widerruft der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz, werden wir die vorläufige Deckung mit Frist von zwei Wochen schriftlich kündigen.
  • Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz
    Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.

Informationen zu Sondereinstufungen

Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1/2 

Sondereinstufung in SF-Klasse 1-2.png

Bessere Sonderersteinstufungen (bis SF-Klasse 10)

Bezeichnung
Produktlinie / Abschnitt
WKZ
Voraussetzungen 
Pkw eines Kindes in SF-Klasse 3
mobil komfort: I.2.2.4
mobil kompakt: I.2.2.3
112
  • Pkw (Eltern) mit SF 3 bei AXA
Ersteinstufung in SF-Klasse 3
mobil komfort: I.2.2.2
112, 014, 024, 114, 003, 127, 251
  • Pkw, Lkw im Werkverkehr bis 3,5t, Leichtkraftrad/-roller, Motorrad oder Campingfahrzeug mit SF 3 bei AXA
Ersteinstufung in SF-Klasse 3
mobil kompakt: I.2.2.2
112, 114, 003, 127, 251
  • Pkw, Lkw im Werkverkehr bis 3,5t, Leichtkraftrad/-roller, Motorrad oder Campingfahrzeug mit SF 3 bei AXA
  • 1 Jahr Führerschein (nur bei Privatpersonen)
  • Nutzer:innen: 
    • Wenn WKZ 112 und keine gewerbliche Nutzung => dann Nutzung nur durch VN / Partner:innen in einem Alter von 23 Jahren (und keine weiteren Nutzer:innen)
    • Wenn WKZ 003 oder 127 und nicht auf Firma zugelassen => dann Nutzung nur durch Personen ab einem Alter von 23 Jahren
    • Wenn WKZ 114, 251 => dann Nutzung nur durch Personen ab einem Alter von 23 Jahren
    • Wenn WKZ 003, 127 und auf eine Firma zugelassen => dann nicht möglich
Ersteinstufung in SF-Klasse 3
Kraftfahrt standard: I.2.2.1
451
  • Pkw oder Lkw "251" (VN oder Partner:in) mit SF 3 bei AXA
Ersteinstufung bis SF-Klasse 10 (= Einstufung erfolgt wie Erstfahrzeug, maximal in SF-Klasse 10)
mobil komfort: I.2.2.3
112
  • Pkw (VN oder Partner:in) bei AXA in Produktlinie mobil komfort (oder VIP) Pkw (VN oder Partner:in) bei AXA in Produktlinie mobil komfort (oder VIP)
  • 1 Jahr Führerschein
  • Nutzung nur durch VN / Partner:in einem Alter von 23 Jahren (und keine weiteren Nutzer:innen)
Kombibeitrag (= Einstufung Krad erfolgt in SF-Klasse 10)
mobil komfort: I.2.2.5
mobil kompakt: I.2.2.4
003
  • Pkw mit SF 10 (VN oder Partner:in) und Kraftrad mit SF 1/2 (bisher bei anderem VU) bei AXA versichert
  • Kraftrad-Führerschein 2 Jahre
  • Nutzung nur durch VN / Partner:innen in einem Alter von 23 Jahren (und keine weiteren Nutzer:innen)

Voraussetzungen für die Sonderersteinstufungen (mobil komfort / mobil kompakt / ausführlich)

mobil komfort 
mobil kompakt
Sonderersteinstufung eines Pkw in SF-Klasse 1/2
Sonderersteinstufung eines Pkw in SF-Klasse 1/2
I.2.2.1 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse ½ eingestuft, wenn alle Voraussetzungen einer der folgenden Regelungen erfüllt werden.
I.2.2.1 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse ½ eingestuft, wenn alle Voraussetzungen einer der folgenden Regelungen erfüllt werden.
Zweitfahrzeug
Zweitfahrzeug
a Auf Sie ist bereits ein Pkw zugelassen, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist.

Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
a Auf Sie ist bereits ein Pkw zugelassen, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist.

Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
Fahrzeug der Ehepartner:innen oder Lebenspartner:innen
Fahrzeug der Ehepartner:innen oder Lebenspartner:innen
b Auf Ihre Partner:innen nach I.2.6 ist bereits ein Pkw zugelassen, der in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist.

Sie besitzen seit mindestens einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw oder Krafträdern gemäß I.2.5.

Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
b Auf Ihren Partner nach I.2.6 ist bereits ein Pkw zugelassen, der in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist.

Sie besitzen seit mindestens einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw oder Krafträdern gemäß I.2.5.

Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
Führerscheinregelung
Führerscheinregelung
c Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis gemäß I.2.5 seit mindestens drei Jahren zum Führen von Pkw oder von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind.

Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
d Das Fahrzeug ist auf eine juristische Person oder eine Personengesellschaft zugelassen.

Diese Regelung gilt für gewerblich genutzte Pkw.
Sonderersteinstufung in SF-Klasse 3
Sonderersteinstufung eines Pkw in SF-Klasse 3
I.2.2.2 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 3 eingestuft, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist:

Für Sie oder Ihren Partner:innen nach I.2.6 besteht bei uns bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung, für einen Pkw, LKW im Werkverkehr bis 3,5t Gesamtgewicht, Leichtkraftrad/-roller, Motorrad oder Campingfahrzeug, die mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist.

Nicht vorhanden

Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
I.2.2.2 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 3 eingestuft, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist:

Für Sie oder Ihren Partner:innen nach I.2.6 besteht bei uns bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung, für einen Pkw, LKW im Werkverkehr bis 3,5t Gesamtgewicht, Leichtkraftrad/-roller, Motorrad oder Campingfahrzeug, die mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist.

Nicht vorhanden

Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
Sonderersteinstufung bis SF-Klasse 10
(nicht vorhanden)
I.2.2.3 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in dieselbe SF-Klasse eingestuft, in der sich das Erstfahrzeug der Produktlinie mobil komfort befindet. Maximal ist eine Einstufung bis zur SF-Klasse 10 möglich. Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

a Für Sie oder Ihren Partner nach I.2.6 besteht bei uns bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung für einen Pkw der Produktlinie mobil komfort.

b Sie und Ihr/e Partner:in nach I.2.6 sind mindestens 23 Jahre alt und keine weitere Person fährt den Pkw.

c Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis gemäß I.2.5 seit mindestens einem Jahr zum Führen von Pkw oder von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind.

Diese Regelung gilt für nicht gewerblich genutzte Pkw.
(nicht vorhanden)
Pkw eines Kindes
Pkw eines Kindes
I.2.2.4 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 3 eingestuft, wenn auf Ihren Vater oder Ihre Mutter ein Pkw zugelassen ist, dessen Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist.

Diese Regelung gilt für Pkw ohne gewerbliche Nutzung.
I.2.2.3 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 3 eingestuft, wenn auf Ihren Vater oder Ihre Mutter ein Pkw zugelassen ist, dessen Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist.

Diese Regelung gilt für Pkw ohne gewerbliche Nutzung.
Kombibeitrag für ein Kraftrad (SF-Klasse 10)
Kombibeitrag für ein Kraftrad (SF-Klasse 10)
I.2.2.5 Beginnt Ihr Vertrag für ein Kraftrad (nicht Leichtkraftrad) mit Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 10 eingestuft, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt werden. Fällt eine dieser Voraussetzungen weg, so haben Sie dies unverzüglich anzuzeigen. Der Vertrag wird dann ab dem Tag, der auf den Eintritt der Änderung folgt so behandelt, als wäre er bei Abschluss nach I.6 eingestuft worden.

a Sie oder Ihr/e Partner:in nach I.2.6 haben dann einen Pkw und ein Kraftrad bei uns versichert.

b Der Pkw ist dann mindestens in die SF-Klasse 10 eingestuft. Es sind nicht bereits Schäden eingetreten, die zu einer schlechteren Einstufung als in die SF-Klasse 10 führen.

c Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis gemäß I.2.5 seit mindestens zwei Jahren zum Führen von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind.

d Sie und Ihr/e Partner:in nach I.2.6 sind mindestens 23 Jahre alt und keine weitere Person fährt das Kraftrad.

e Der Vorvertrag für das Kraftrad ist mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft und dies wird von der Vorversicherung bestätigt.
I.2.2.4 Beginnt Ihr Vertrag für ein Kraftrad (nicht Leichtkraftrad) mit Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 10 eingestuft, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt werden. Fällt eine dieser Voraussetzungen weg, so haben Sie dies unverzüglich anzuzeigen. Der Vertrag wird dann ab dem Tag, der auf den Eintritt der Änderung folgt so behandelt, als wäre er bei Abschluss nach I.6 eingestuft worden.

a Sie oder Ihr/e Partner:in nach I.2.6 haben dann einen Pkw und ein Kraftrad bei uns versichert.

b Der Pkw ist dann mindestens in die SF-Klasse 10 eingestuft. Es sind nicht bereits Schäden eingetreten, die zu einer schlechteren Einstufung als in die SF-Klasse 10 führen.

c Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis gemäß I.2.5 seit mindestens zwei Jahren zum Führen von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind.

d Sie und Ihr/e Partner:in nach I.2.6 sind mindestens 23 Jahre alt und keine weitere Person fährt das Kraftrad.

e Der Vorvertrag für das Kraftrad ist mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft und dies wird von der Vorversicherung bestätigt.
Ausnahmen
Ausnahmen
I.2.2.6 Die Sonderersteinstufungen nach I.2.2 gelten nicht für Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Risiken, für die eine unterjährige Vertragslaufzeit vereinbart wurde.
 I.2.2.5 Die Sonderersteinstufungen nach I.2.2 gelten nicht für Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Risiken, für die eine unterjährige Vertragslaufzeit vereinbart wurde.
Wegfall der Voraussetzungen
Wegfall der Voraussetzungen
I.2.2.7 Wurde eine Sondereinstufung des Vertrags vorgenommen,  müssen Sie uns unverzüglich informieren, wenn eine der dort genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt wird. Der Vertrag wird dann ab dem Tag, der auf den Eintritt der Änderung folgt, so behandelt, als wäre er bei Abschluss ohne diese Sonderregelung eingestuft worden.
 I.2.2.6 Wurde eine Sondereinstufung des Vertrags vorgenommen,  müssen Sie uns unverzüglich informieren, wenn eine der dort genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt wird. Der Vertrag wird dann ab dem Tag, der auf den Eintritt der Änderung folgt, so behandelt, als wäre er bei Abschluss ohne diese Sonderregelung eingestuft worden.

Erstmaliger Einschluss der Vollkasko

Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Vollkasko in der Produktwelt mobil:
 
Pkw, Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, Kraft­rad oder Campingfahrzeug
Wird neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkasko mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen: Einstufung kann nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgen. Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine Vollkasko bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkasko nach I.6.
 
Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht
Wird neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkasko mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen: Einstufung kann in die SF-Klasse 1 erfolgen, wenn für dieses Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, die mindestens in die SF-Klasse 1 eingestuft ist. Eine nach diesen Bestimmungen im Laufe eines Kalenderjahres abgeschlossene Versicherung wird so behandelt, als habe sie während des ganzen Kalenderjahres bestanden.

Downloads und Anträge

Downloadmaterialien für Sie und Ihre Kund:innen

Archiv Bedingungen

05.2023 - mobil komfort
05.2023 - mobil kompakt
05.2023 - Kraftfahrt standard
05.2023 - Kompendium 
05.2022 - mobil komfort
05.2022 - mobil kompakt
05.2022 - Kraftfahrt standard
05.2022 - Kompendium 
05.2021 - mobil komfort
05.2021 - mobil kompakt
05.2021 - Kraftfahrt standard
07.2020 - mobil komfort
07.2020 - mobil kompakt
07.2020 - Kraftfahrt standard
05.2019 - mobil komfort
05.2019 - mobil kompakt
05.2019 - Kraftfahrt standard
05.18 - mobil komfort
05.18 - mobil kompakt
05.18 - Kraftfahrt standard
05.17 - mobil komfort
05.17 - mobil kompakt
05.17 - Kraftfahrt standard
05.16 - Kompendium
05.16 - mobil komfort
05.16 - mobil kompakt
05.16 - Kraftfahrt standard
04.15 - Kompendium
04.15 - Allgemeine Bedingungen mobil komfort 
04.15 - Allgemeine Bedingungen mobil kompakt 
04.15 - Allgemeine Bedingungen mobil online
04.15 - Allgemeine Bedingungen Kraftfahrt standard 
04.14 - Kraftfahrt Kompendium(standard, mobil komfort, mobil kompakt)
04.14 - Kraftfahrt standard 
04.14 - mobil online
04.14 - mobil kompakt
04.14 - mobil komfort
04.13 - mobil komfort
04.13 - mobil kompakt
04.13 - mobil online
04.13 - Kraftfahrt standard
04.13 - Kraftfahrt Kompendium 
10.11 - mobil online 
08.10 - mobil komfort
08.10 - mobil kompakt
08.10 - Kraftfahrt standard
06.09 - Kraftfahrt
06.09 - Kraftfahrt alternativ
06.09 - Kraftfahrt alternativ spezial
06.09 - Kraftfahrt standard
01.08 - Kraftfahrt alternativ
01.08 - Kraftfahrt alternativ spezial
01.08 - Kraftfahrt standard
01.08 - Schutzbrief ASBM
05.08 - Kraftfahrt
05.08 - Kraftfahrt alternativ
05.08 - Kraftfahrt alternativ spezial
05.08 - Kraftfahrt standard
05.07 - Kraftfahrt
05.07 - Kraftfahrt alternativ
05.07 - Kraftfahrt alternativ spezial
05.07 - Kraftfahrt standard
05.05 - Kraftfahrt
05.05 - Kraftfahrt standard


Alte Oldtimer Bedingungen

04.14 - Kraftfahrt standard 
04.13 - Kraftfahrt standard
08.10 - Kraftfahrt standard
06.09 - Kraftfahrt standard
05.08 - Kraftfahrt standard
01.08 - Kraftfahrt standard
01.08 - Schutzbrief
05.07 - Kraftfahrt standard
05.06 - Kraftfahrt standard
05.05 - Kraftfahrt standard

Neugierig geworden?

Weiterführende Themen

Privat_Komposit_Kraftfahrt_E-Mobilitaet_quer.svg

Kfz-Versicherung für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge

Aus den besonderen technischen Komponenten von Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen ergeben sich besondere Anforderungen an den Versicherungsschutz.

Privat_Komposit_Kraftfahrt_Fuehrerscheinneulinge_quer.svg

Führerscheinneulinge

Wenn junge Fahrer in eine bestehende Kfz-Versicherung aufgenommen werden sollen, kann der Beitrag erheblich steigen. AXA hat eine Lösung dafür mit Start & Drive.

Privat_Komposit_Kraftfahrt_Oldtimer_quer.svg

Die Oldtimerversicherung von AXA

Top-Leistungen für die Rarität auf Rädern. Die Classic Police von AXA bietet besondere Leistungen, maximale Sicherheit und den kompletten Service. Und das zu einem günstigen Preis.

Kontakt Navigator