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mobil komfort
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mobil kompakt
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Sonderersteinstufung eines Pkw in SF-Klasse 1/2
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Sonderersteinstufung eines Pkw in SF-Klasse 1/2
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I.2.2.1 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse ½ eingestuft, wenn alle Voraussetzungen einer der folgenden Regelungen erfüllt werden.
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I.2.2.1 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse ½ eingestuft, wenn alle Voraussetzungen einer der folgenden Regelungen erfüllt werden.
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Zweitfahrzeug
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Zweitfahrzeug
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a Auf Sie ist bereits ein Pkw zugelassen, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist.
Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
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a Auf Sie ist bereits ein Pkw zugelassen, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist.
Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
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Fahrzeug der Ehepartner:innen oder Lebenspartner:innen
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Fahrzeug der Ehepartner:innen oder Lebenspartner:innen
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b Auf Ihre Partner:innen nach I.2.6 ist bereits ein Pkw zugelassen, der in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist.
Sie besitzen seit mindestens einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw oder Krafträdern gemäß I.2.5.
Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
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b Auf Ihren Partner nach I.2.6 ist bereits ein Pkw zugelassen, der in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist.
Sie besitzen seit mindestens einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw oder Krafträdern gemäß I.2.5.
Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
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Führerscheinregelung
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Führerscheinregelung
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c Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis gemäß I.2.5 seit mindestens drei Jahren zum Führen von Pkw oder von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind.
Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
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d Das Fahrzeug ist auf eine juristische Person oder eine Personengesellschaft zugelassen.
Diese Regelung gilt für gewerblich genutzte Pkw.
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Sonderersteinstufung in SF-Klasse 3
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Sonderersteinstufung eines Pkw in SF-Klasse 3
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I.2.2.2 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 3 eingestuft, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist: Für Sie oder Ihren Partner:innen nach I.2.6 besteht bei uns bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung, für einen Pkw, LKW im Werkverkehr bis 3,5t Gesamtgewicht, Leichtkraftrad/-roller, Motorrad oder Campingfahrzeug, die mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist. Nicht vorhanden Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
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I.2.2.2 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 3 eingestuft, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist: Für Sie oder Ihren Partner:innen nach I.2.6 besteht bei uns bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung, für einen Pkw, LKW im Werkverkehr bis 3,5t Gesamtgewicht, Leichtkraftrad/-roller, Motorrad oder Campingfahrzeug, die mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist. Nicht vorhanden Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
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Sonderersteinstufung bis SF-Klasse 10
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(nicht vorhanden)
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I.2.2.3 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in dieselbe SF-Klasse eingestuft, in der sich das Erstfahrzeug der Produktlinie mobil komfort befindet. Maximal ist eine Einstufung bis zur SF-Klasse 10 möglich. Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
a Für Sie oder Ihren Partner nach I.2.6 besteht bei uns bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung für einen Pkw der Produktlinie mobil komfort.
b Sie und Ihr/e Partner:in nach I.2.6 sind mindestens 23 Jahre alt und keine weitere Person fährt den Pkw.
c Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis gemäß I.2.5 seit mindestens einem Jahr zum Führen von Pkw oder von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind.
Diese Regelung gilt für nicht gewerblich genutzte Pkw.
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(nicht vorhanden)
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Pkw eines Kindes
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Pkw eines Kindes
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I.2.2.4 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 3 eingestuft, wenn auf Ihren Vater oder Ihre Mutter ein Pkw zugelassen ist, dessen Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist.
Diese Regelung gilt für Pkw ohne gewerbliche Nutzung.
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I.2.2.3 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 3 eingestuft, wenn auf Ihren Vater oder Ihre Mutter ein Pkw zugelassen ist, dessen Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist.
Diese Regelung gilt für Pkw ohne gewerbliche Nutzung.
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Kombibeitrag für ein Kraftrad (SF-Klasse 10)
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Kombibeitrag für ein Kraftrad (SF-Klasse 10)
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I.2.2.5 Beginnt Ihr Vertrag für ein Kraftrad (nicht Leichtkraftrad) mit Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 10 eingestuft, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt werden. Fällt eine dieser Voraussetzungen weg, so haben Sie dies unverzüglich anzuzeigen. Der Vertrag wird dann ab dem Tag, der auf den Eintritt der Änderung folgt so behandelt, als wäre er bei Abschluss nach I.6 eingestuft worden.
a Sie oder Ihr/e Partner:in nach I.2.6 haben dann einen Pkw und ein Kraftrad bei uns versichert.
b Der Pkw ist dann mindestens in die SF-Klasse 10 eingestuft. Es sind nicht bereits Schäden eingetreten, die zu einer schlechteren Einstufung als in die SF-Klasse 10 führen.
c Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis gemäß I.2.5 seit mindestens zwei Jahren zum Führen von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind.
d Sie und Ihr/e Partner:in nach I.2.6 sind mindestens 23 Jahre alt und keine weitere Person fährt das Kraftrad.
e Der Vorvertrag für das Kraftrad ist mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft und dies wird von der Vorversicherung bestätigt.
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I.2.2.4 Beginnt Ihr Vertrag für ein Kraftrad (nicht Leichtkraftrad) mit Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 10 eingestuft, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt werden. Fällt eine dieser Voraussetzungen weg, so haben Sie dies unverzüglich anzuzeigen. Der Vertrag wird dann ab dem Tag, der auf den Eintritt der Änderung folgt so behandelt, als wäre er bei Abschluss nach I.6 eingestuft worden.
a Sie oder Ihr/e Partner:in nach I.2.6 haben dann einen Pkw und ein Kraftrad bei uns versichert.
b Der Pkw ist dann mindestens in die SF-Klasse 10 eingestuft. Es sind nicht bereits Schäden eingetreten, die zu einer schlechteren Einstufung als in die SF-Klasse 10 führen.
c Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis gemäß I.2.5 seit mindestens zwei Jahren zum Führen von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind.
d Sie und Ihr/e Partner:in nach I.2.6 sind mindestens 23 Jahre alt und keine weitere Person fährt das Kraftrad.
e Der Vorvertrag für das Kraftrad ist mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft und dies wird von der Vorversicherung bestätigt.
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Ausnahmen
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Ausnahmen
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I.2.2.6 Die Sonderersteinstufungen nach I.2.2 gelten nicht für Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Risiken, für die eine unterjährige Vertragslaufzeit vereinbart wurde.
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I.2.2.5 Die Sonderersteinstufungen nach I.2.2 gelten nicht für Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Risiken, für die eine unterjährige Vertragslaufzeit vereinbart wurde.
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Wegfall der Voraussetzungen
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Wegfall der Voraussetzungen
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I.2.2.7 Wurde eine Sondereinstufung des Vertrags vorgenommen, müssen Sie uns unverzüglich informieren, wenn eine der dort genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt wird. Der Vertrag wird dann ab dem Tag, der auf den Eintritt der Änderung folgt, so behandelt, als wäre er bei Abschluss ohne diese Sonderregelung eingestuft worden.
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I.2.2.6 Wurde eine Sondereinstufung des Vertrags vorgenommen, müssen Sie uns unverzüglich informieren, wenn eine der dort genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt wird. Der Vertrag wird dann ab dem Tag, der auf den Eintritt der Änderung folgt, so behandelt, als wäre er bei Abschluss ohne diese Sonderregelung eingestuft worden.
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