Für wen wurde für Start & Drive entwickelt?
Start & Drive wurde insbesondere für Familien entwickelt, bei denen ein Kind den Führerschein erwirbt und dann zunächst die vorhandenen Fahrzeuge der Eltern nutzt. Mit Start & Drive muss der junge Nutzer in den bei AXA bestehenden Kfz-Versicherungen nicht mehr als Fahrer („Nutzer“) angegeben werden. Außerdem erwirbt der Fahranfänger einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt für die spätere Versicherung seines eigenen Fahrzeugs bei AXA. Das ist einfach und spart Geld.
Gibt es auch andere Zielgruppen, für die das Produkt interessant ist?
Ja. Das Produkt ist auch dann interessant, wenn die Eltern ein zusätzliches Fahrzeug für ihr Kind kaufen und als Zweitwagen auf die Eltern zulassen. Auch dann muss der Junger Nutzer nicht angegeben werden und das Kind kann auch die bei AXA versicherten Fahrzeuge der Eltern nutzen. In mobil komfort ist für den zusätzlichen Pkw dann sogar eine Sonderersteinstufung bis SF-Klasse 10 möglich.
Außerdem muss es sich nicht immer um die Eltern handeln. Wenn die Fahrzeuge der Großeltern, Partner, Freunde oder Nachbarn genutzt werden, funktioniert es ebenfalls. Voraussetzung ist jedoch, dass die Fahrzeuge bei AXA oder DBV versichert sind
Für welche Fahrzeugarten kann Start & Drive angeboten werden?
Start & Drive kann für Nutzer Pkw (WKZ 112/114), Krafträder (WKZ 003), Leichtkraftroller (WKZ 014), Leichtkrafträder (WKZ 024) und Lkw im Werkverkehr bis 3,5 t (WKZ 251), die bei AXA/DBV versichert sind, angeboten werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um privat, freiberuflich oder gewerblich genutzte Pkw handelt.
Nicht versichert ist im Rahmen von Start & Drive die Mitnutzung von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen sowie Fahrzeugen, für die eine „Sonderbedingung für Oldtimer und Youngtimer“ oder eine individuelle Sondervereinbarung zu den Fahrzeugnutzern vereinbart wurde (z.B. bei Exoten bzw. anfragepflichtigen Fahrzeugen).
Wie ist „Haushalt“ bei Start & Drive kompakt definiert?
Bei Start & Drive kompakt wird es bereits als ein Haushalt angesehen, wenn die Anschrift des Versicherungsnehmers der Kfz-Versicherung(en) mit der Anschrift des Versicherungsnehmers der Start & Drive Versicherung übereinstimmen. Es ist nicht erforderlich, dass beide in einer Wohnung leben. Wenn beide Versicherungsnehmer im selben Mehrfamilienhaus wohnen oder das Kind in einer Einliegerwohnung bei den Eltern lebt, wird das also ebenfalls als ein Haushalt angesehen.