Grundsätzlich ist die Kfz-Versicherung von AXA technikneutral. Das heißt, die hervorragenden Leistungen unserer Produktlinien mobil komfort und mobil kompakt gelten genauso für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge wie für Benziner oder Dieselfahrzeuge. Dennoch ergeben sich aus den besonderen technischen Komponenten von E-Autos und Hybrid-Fahrzeugen auch besondere Anforderungen der Kund:innen an den Versicherungsschutz.
1. Ist der Akku mitversichert?
Ja, bei AXA ist der Akku des Elektrofahrzeugs in der Kaskoversicherung in allen Tarifen mitversichert.
2. Bis zu welcher Höhe ist er versichert? / Werden im Schadenfall Abzüge vorgenommen?
Grundsätzlich ist der Akku ohne gesonderte Begrenzung versichert. Im Schadenfall werden keine Abzüge "neu für alt" vorgenommen (Gilt für mobil komfort, sonst je nach Produktlinie und Alter)
3. Gegen welche Gefahren ist der Akku versichert?
(TK / VK / Allgefahrendeckung)
Teilkasko
Brand und Explosion, Entwendung, Sturm, Schneelawine, Hagel, Blitzschlag (inkl. Überspannung), Überschwemmung, Erdbeben, Vulkanausbruch, Zusammenstoß mit Tieren, Kurzschlussschäden an der Verkabelung (inkl. Folgeschäden 25.000 EUR in mobil komfort und 5.000 EUR in mobil kompakt), Tierbiss inkl. Folgeschäden (in mobil komfort unbegrenzt, in mobil kompakt bis 5.000 EUR in der Teilkasko).
Vollkasko
Ereignisse der Teilkasko, Unfall, mut- und böswillige Handlungen
Allgefahrendeckung
Gilt bei mobil komfort über die Vollkasko
4. Wie steht es um die Deckung, wenn ein Blitz unmittelbar in mein Fahrzeug einschlägt?
In diesem Fall besteht Deckung über die Teilkasko.
5. Wie steht es um die Deckung, wenn der Schaden am Fahrzeug durch einen Blitz verursacht wird, welcher in die mit dem Fahrzeug gekoppelte Ladestation einschlägt?
Auch Überspannungsschäden sind in der Teilkasko mitversichert.
6. Ist auch ein geleaster Akku versichert? / Gilt für einen geleasten Akku die GAP-Deckung?
Grundsätzlich ist der geleaste Akku über die GAP-Deckung gemäß den geltenden AKB mitversichert.
7. Sind die Kosten für die Entsorgung des Antriebs-Akkus immer mitversichert, z.B. im Falle eines Totalschadens durch einen selbstverschuldeten Unfall?
Bei Totalschaden oder Zerstörung eines Elektro- oder Hybrid-Pkw übernehmen wir in Kraftfahrt standard, mobil kompakt und mobil komfort die Kosten für die Entsorgung des Antriebs-Akkus von bis zu 10.000 Euro, wenn weder eine Verwertung noch eine Rücknahme durch den Hersteller oder Händler:in möglich ist.
1. Ist es versichert, wenn beim Laden ein Schaden an der öffentlichen Ladestation/-säule entsteht?
Ja, diese Art Schäden sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt, da sie zum Gebrauch des Fahrzeugs gehören. Die Haftung muss jedoch im Einzelfall geklärt werden.
2. Ist der Schaden an einer fremden Wallbox in z.B. der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses, in dem unser:e Kund:in Mieter ist, mitversichert?
Im Falle eines Schadens, der beim Laden des Fahrzeugs an einer fremden Wallbox entsteht, besteht Versicherungsschutz über die Kfz-Haftpflichtversicherung. Dabei wird geprüft, ob unser:e Kund:in tatsächlich für den Schaden haftet. Berechtigte Ansprüche werden ersetzt und unberechtigte Ansprüche werden durch uns abgewehrt.
3. Ist es versichert, wenn beim Laden ein Schaden an meiner eigenen Ladestation oder an meinem Gebäude entsteht?
Private Ladestationen / Wallboxen gelten in mobil komfort als mitversicherte Fahrzeugteile und sind bis 3.000 Euro mitversichert. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Der Schaden tritt während des Ladens des versicherten Fahrzeugs an einer dafür zugelassenen Ladestation oder Wallbox ein. Der:die VN ist Eigentümer:in der Ladestation oder Wallbox. Der Schaden ereignet sich an der im Versicherungsschein angegebenen Anschrift. Es besteht kein anderweitiger Versicherungsschutz (z.B. durch eine Wohngebäudeversicherung).
4. Welcher Versicherungsschutz der eigenen Wallbox / Wandladestation besteht über die BOXflex Wohngebäudeversicherung?
Laut BOXflex-Bedingungen sind Ladestationen/Wallboxen im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nur als Grundstücksbestandteil mitversichert – nicht jedoch als Gebäudezubehör. Das ist für Kund:innen meist nicht nachvollziehbar und führt zu Rückfragen und Unzufriedenheit. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, die Ladestationen/Wallboxen EINFACH in allen Wohngebäudeversicherungsverträgen mitzuversichern. Dies gilt auch für alle Tarife vor BOXflex.
1. Gilt ein leerer Akku als Panne, die über den Schutzbrief abgesichert ist?
Ja, in diesem Fall wird das Fahrzeug zur nächstgelegenen Lademöglichkeit geschleppt.
2. Stehen bei einer Panne oder einem Unfall genügend spezialisierte Dienstleister für Elektrofahrzeuge zur Verfügung?
Wichtig: Bei einer Panne oder einem Unfall darf das Elektrofahrzeug ausschließlich von Unternehmen abgeschleppt werden, welche eine besondere Zertifizierung für das Abschleppen von Fahrzeugen mit elektronischen Antrieben haben.
3. Bei Einschluss des Schutzbriefes:
Bei einer Panne mit einem Elektroauto wird das betreffende Fahrzeug von der AXA Assistance abgeschleppt. Ein großer Teil der an AXA Assistance angebundenen Abschleppunternehmen sind bereits für das Abschleppen von Elektrofahrzeugen zertifiziert worden.
4. Bei Abschluss der Mobilitätsgarantie oder des Schadenservice:
Bei Meldung eines Schadens bei der Schadenabteilung von AXA, wird auch dort der Auftrag an passende Spezialist:innen vermittelt. Längere Wartezeiten im Werkstattnetz sind uns nicht bekannt.
5. Erhält der:die Kund:in bei einem Fahrzeugausfall im Schadenfall auch ein Elektrofahrzeug als Ersatz?
Nein, das können wir nicht garantieren. Der:die Kund:in erhält jedoch ein Fahrzeug der Kategorie A, um die Mobilität aufrecht zu erhalten.
1. Wie können Elektro-Krafträder im online Tarifrechner berechnet werden?
Elektro-Krafträder werden entsprechend der zutreffenden Bauart (wie auch bei Krafträdern mit Verbrennungsmotor) und der Motorleistung (KW) eingestuft. Elektro-Kräder haben jedoch keine Angabe zum Hubraum (ccm). Die Eingabe ist allerdings zur Berechnung über die online Tarifrechner erforderlich, weshalb hier der fiktive Wert von 125 ccm für WKZ 003 bzw. 80 ccm für WKZ 014 und WKZ 024 eingeben werden muss.
Leichtmobile bis max. 425 kg Leergewicht vollbetankt (oder E-Leichtmobile bis 425 KG Leergewicht ohne Akku) bis 45 km/h sind grundsätzlich zulassungsfrei, können mit einem Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr bewegt werden und sind preislich im Mopedtarif der AXA abgebildet. Leichtmobile können jedoch auch freiwillig zugelassen werden und erhalten dann ein ganz normales, schwarzes Kennzeichen des jeweiligen Zulassungsbezirkes. Aktuell geschieht das vereinzelt bei Elektro-Leichtmobilen, da für diese Fahrzeuge (analog Elektro-PKW) sogenannte THG-Zertifikate vom Fahrzeughalter angefordert und verkauft werden können.
An der Risikosituation ändert sich durch die freiwillige Zulassung jedoch nichts und der im Mopedtarif kalkulierte Beitrag gilt auch weiterhin. Durch die freiwillige Zulassung mit amtlichem Kennzeichen ergeben sich prozessuale Anforderungen (zeitlich nicht befristeter Kfz-Vertrag) die im Mopedtarif (festes Versicherungsjahr ohne Vertragsverlängerungsoption) nicht abgebildet sind.
Verträge für Leichtmobile mit freiwilliger Zulassung werden daher als Sonderwagnisse ohne SFR im K-Retailsystem geführt. Zur Beantragung nutzen Sie bitte den nachstehend bereitgestellten Antrag (beschreibbares PDF).
Senden Sie den Antrag nach Vervollständigung und Unterzeichnung zur Dokumentierung bitte an das Gruppenpostfach g_workflow_retail@axa.de. Sofern der VN am Lastschriftverfahren teilnehmen möchte, ist ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes SEPA-Mandat beizulegen.
Wichtig: Dem VN sind bei Antragstellung sämtliche Vertragsunterlagen (Informationsblätter zu Versicherungsprodukten, Vertragsinformationen, Versicherungsbedingungen und die Information zur Verwendung Ihrer Daten für die beantragten Tarife) auszuhändigen.
Für Sie
Für Ihre Kund:innen