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Krankenvollversicherung

Umstellungsaktion 2024

in die große Anwartschaftsversicherung für Heilfürsorgeberechtigte - jetzt auch für Beihilfeverordnungen Bund und Sachsen-Anhalt!

Viele Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung haben bereits in der Vergangenheit für die Zeit nach ihrer aktiven Dienstzeit vorgesorgt und sich für eine kleine Anwartschaftsversicherung oder unseren Tarif AWFH entschieden. Eine gute Entscheidung! Denn diese garantiert die Absicherung der im Ruhestand verbleibenden Restkosten ohne erneute Gesundheitsprüfung zu den Beiträgen entsprechend dem dann erreichten Lebensalter.
 
Diese Kund:innen können nun fürs Alter zusätzlich vorsorgen, indem sie jetzt bei vollen Bezügen in eine große Anwartschaft umstellen. Die höheren Beiträge werden für die Bildung von Alterungsrückstellungen verwendet, die dann im Ruhestand bei geringeren finanziellen Spielräumen spürbar entlasten.
 
Wir unterstützen Sie im Rahmen dieser Umstellungsaktion mit vorbereiteten Unterlagen.

Wie unterstützen wir Sie?

In Ihrem Downloadcenter finden Sie: 

  • Ihre übersichtlich gestaltete Kundenliste
  • vorbereitete Kundenbriefe mit individuellen Beiträgen für definierte Heilfürsorgeberechtigte im Alter zwischen 21 und 50 Jahren (diese werden nicht an die Kund:innen verschickt)
  • unterschriftsreife Annahmeerklärungen inklusive der Versicherungsbedingungen

In den Anträgen für die Umstellung aus AWFH gibt es nun die Wahlmöglichkeit zwischen unseren beiden hervorragenden Tarifen - die Top-Tarife aus der Tarifgruppe B-U (GUA) oder Vision B-U (GUA) - mit Angabe der neuen Beiträge und der neuen möglichen Tarifkombination. Das sorgt für mehr Transparenz.
Die Selbsterklärung (Raucher:innen/Sehhilfe), die bei Beantragung des Vision B-U (GUA) benötigt wird, fügen wir jedem Vorgang bei.

Was ist wichtig für die Beratung?

Nur bei einer dauerhaften Perspektive von Heilfürsorgeberechtigten im öffentlichen Dienst ist die Umstellung in eine große Anwartschaft empfehlenswert. Besteht eine Verbeamtung auf Lebenszeit ist hiervon auszugehen.
 
Bei einer früheren Ansprache sollte dies in der Beratung entsprechend thematisiert werden. Für Soldat:innen auf Zeit (SaZ) ist die Umstellung in eine große Anwartschaftsversicherung nur dann zielführend, wenn zwischenzeitlich eine Ernennung zum: zur Berufssoldat:in sicher erfolgen wird oder geplant ist. Hintergrund ist die seit 2019 geänderte Rechtsgrundlage. Danach besteht nach Ende der Dienstzeit kein Anspruch mehr auf Beihilfe. 
 
Bei Umstellung von AWFH in eine große Anwartschaft erfolgt die Umstellung nur für die beihilfekonformen Tarife ohne erneute Risikoprüfung.
 
Für alle anderen Tarife (BWE oder die Mitversicherung von Vario, Akut, KUR oder einem aktiven KHT) ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Bitte nehmen Sie mit in Ihre Beratung auf, welche Tarife benötigt werden.

Welche Kund:innen werden angeschrieben?

  • Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung mit einer kleinen Anwartschaft oder AWFH
  • Alter zwischen 21 und 50 Jahren
  • Soldat:innen auf Zeit frühestens 5 Jahre nach Anwartschaftsbeginn
  • Polizei und Feuerwehr frühestens 3 Jahre nach Anwartschaftsbeginn

Versandinfos und Kundenliste

Wichtiger Hinweis!
Ab sofort bieten wir die Umstellungsaktion auch für Kund:innen der Beihilfeländer Bund und Sachsen-Anhalt an!

Versandinfos und Kundenliste
Im Rahmen der Aktion erstellen Kundenbriefe mit individuellen Prämien und vorbereiteten Annahmeerklärungen inklusive der Versicherungsbedingungen.         
Diese sind bis 31.12.2024 gültig.
Die Übertragung der Kundenbriefe ins Downloadcenter erfolgt am 26.07.2024 für die Beihilfeverordnung Bund und Sachsen-Anhalt. Für alle anderen Bundeländer ist dies bereits am 12.04. erfolgt. 
 
Die Übertragung der Kundenbriefe ins Downloadcenter ist erfolgt.
Die Kundenliste erhalten Sie ebenfalls über das Downloadcenter.

Fachinformation und Argumente für die Umstellung

In der VKI Heilfürsorge und mehr erhalten Sie Informationen dazu, welche Formen der Anwartschaften es gibt und welche Ergänzungstarife (mit Gesundheitsprüfung) sinnvoll sind.
 
Mit der großen Anwartschaftsversicherung ist es möglich schon fürs Alter zusätzlich vorzusorgen, indem jetzt bei vollen Bezügen für die Bildung von Alterungsrückstellungen etwas höhere Beiträge gezahlt werden, die im Ruhestand bei geringeren finanziellen Spielräumen deutlich spürbar entlasten.

Zur Verdeutlichung haben wir eine VKI erstellt, in der wir die Vorteile der großen Anwartschaft erläutern und mit Beitragsverläufen von echten Bestandskunden beispielhaft darstellen. So sind Sie im Kundengespräch gut vorbereitet.
 
Die kleine und große Anwartschaftsversicherung können steuerlich geltend gemacht werden. Der Fiskus bewertet beide als typische Vorsorgeaufwendung, ähnlich der Beiträge zur privaten oder gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. In welcher Höhe die Beiträge zur Anwartschaftsversicherung absetzbar sind, hängt vom gesamten Beitragsvolumen ab:

  • Sofern die Prämie pro Jahr unter 100 Euro liegt, können die Kosten vollständig auf die Beiträge zur Basiskrankenversicherung (Basistarif) aufgeschlagen werden. In diesem Fall sind die Prämien vollständig steuerlich absetzbar.
  • Sofern mehr als 100 Euro jährlich an Beiträgen gezahlt werden, kann der übersteigende Betrag steuerlich insoweit als Sonderausgabe berücksichtigt werden, sofern es sich um Beitragsbestandteile handelt, welche der Basiskrankenversicherung zuzurechnen sind.