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Zentrale BEA-Dynamik-Aktion 2025

Heute schon für morgen vorsorgen.

Mit dem Beitragsentlastungstarif (BEA) haben Ihre Kund:innen eine hervorragende Vorsorgeentscheidung für ihren Ruhestand getroffen, denn sie zahlen für ihre private Krankenversicherung heute schon einen Teil ihrer Beiträge von morgen.
 
Damit diese Vorsorge nicht von Inflation und Preisentwicklung beeinträchtigt wird, sieht der Tarif BEA eine Leistungsdynamik vor: Dies bedeutet, dass wir ihre Beitragsentlastung im Alter regelmäßig erhöhen.
 
Die letzte Aktion dieser Art fand im Jahr 2022 statt. Auch in diesem Jahr werden wir vollversicherten (inkl. beihilfeberechtigten) Kund:innen, die bereits einen BEA-Tarif im Bestand abgeschlossen haben, eine dynamische Leistungserhöhung von 20 Euro anbieten. Die Dynamisierung erfolgt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten zum 01.04.2025.

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Bei dieser Dynamikaktion ist darüber hinaus keine gesonderte Unterschrift des:der Kund:in für die Angebotsannahme erforderlich. Grundlage der Leistungsdynamik sind die Tarifbedingungen des Tarifes BEA. Das Angebot gilt automatisch als angenommen, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt unseres Schreibens widersprochen wird. Der Widerspruch muss in Textform (z.B. postalisch oder per E-Mail) erfolgen.
 
Im Anschreiben weisen wir die Kund:innen darauf hin, dass im Falle eines beabsichtigten Widerspruchs noch zu bedenken ist, dass eine unveränderte Höhe der Beitragsentlastung durch Inflation und Preisentwicklung im Alter weniger wert sein kann.
 
Am Freitag, den 21. Februar 2025, werden die Anschreiben mit Nachtrag zum Versicherungsschein an die Zustelldienstleister übergeben. Für MyAXA-Kund:innen, welche der Onlinekommunikation zugestimmt haben, sind diese bereits ab dem 20.02.2025 im Portal verfügbar.   

Wer nimmt an der Dynamik teil?

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Kund:innen mit den versicherten BEA-Tarifen: BEAE, BEAG, CKBEAE, BEAI, BEAU und BEAX

  • ab einem Alter von 20 Jahren bis zum bedingungsgemäßen Höchstalter
  • bei denen die tarifliche BEA-Absicherungshöchstgrenze noch nicht erreicht ist
  • und der Tarif BEA mindestens seit dem 01.2024 besteht bzw. zwischenzeitlich seit 01.07.2024 nicht bereits außerhalb der Dynamik angepasst (erhöht oder gesenkt) wurde.

Bitte beachten Sie, dass der Tarif BEA mit den steigenden Kosten im Gesundheitswesen und den damit verbundenen höheren Krankenversicherungsbeiträgen Schritt halten und deshalb von Zeit zu Zeit erhöht werden sollte. Darüber hinaus kann heute niemand voraussagen, wie hoch die Einkünfte im Rentenalter sein werden. Daher können Ihre Kund:innen bereits heute mit einer Erhöhung ihrer BEA-Summe dafür sorgen, dass sich die Beiträge zur Krankenversicherung im Rentenalter durch die Beitragsentlastung reduzieren. 
 
Die Aktion bietet Ihnen daher hervorragende Kontaktanlässe, um neben den 20 Euro aus der Dynamik eine eventuell vorhandene BEA-Absicherungslücke aufzufüllen.

Weitere Vorteile für Ihre Kund:innen

 

  • Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber bis zu 50% der Beiträge für den Tarif BEA (max. bis zur Hälfte des Arbeitgeberzuschusses – 2025: 471,32 EUR)
  • Die Beiträge für den Tarif BEA sind im Rahmen des „Bürgerentlastungsgesetzes“ als Vorsorgeaufwendung steuerlich absetzbar.

 
 
Musterunterlagen:
 
Im Rahmen dieser Aktion stellen wir Ihnen keine Kopie der versendeten Unterlagen zur Verfügung.
 
Hier finden Sie ein Musteranschreiben.