Mit unseren VIA-Optionstarifen haben Sie Ihre Kund:innen gut beraten: Sie ermöglichen den Wechsel zu AXA oder in einen leistungsstärkeren AXA-Tarif auf Basis einer Gesundheitsprüfung in jüngeren Jahren. Auch in diesem Jahr erinnern wir Ihre Kund:innen daran, die Option nach Möglichkeit zu nutzen, bevor ihre Verträge zum 31.12.2024 enden.
Wir informieren Ihre Kund:innen über ihre Optionsrechte in den Tarifen VIA, VIAmed und VIAplus, über den Vertragsablauf zum Jahresende und ggfs. über die automatische Vertragsverlängerung.
Damit ermöglichen wir Ihnen hervorragende Kontaktanlässe: Sprechen Sie Ihre Kund:innen auf den Wechsel zu AXA oder den Wechsel in einen höherwertigen AXA-Tarif an!
Einen Überblick über die angeschriebenen Gruppen von Kund:innen und deren Optionsmöglichkeiten gibt Ihnen dieses Merkblatt.
Wir verlängern die Optionstarife automatisch, wenn die maximale Laufzeit noch nicht erreicht ist, die Kund:innen von ihrem Optionsrecht keinen Gebrauch machen und der Verlängerung nicht widersprechen.
Mit dem Erreichen der Maximallaufzeit hingegen endet der jeweilige Optionstarif. Ein Neuabschluss ist dann nicht mehr möglich, da die VIA-Tarife nicht mehr verkaufsoffen sind. Sollte ein Neuabschluss von Optionen gewünscht sein, dann geht dies über den neuen verkaufsoffenen Tarif VIAlife von AXA. Der Abschluss dieses Tarifs unterliegt dabei einer Gesundheitsprüfung.
Für Umstellungen unter Nutzung der Optionsmöglichkeiten reichen Sie uns bitte Umstellungsanträge mit Beratungsdokumentation ein. Für bestimmte Ereignisse sehen die Tarife VIA und VIAplus nach Eintritt jedoch eine Frist von bis zu 6 Monaten zur Wahrnehmung der Option (inkl. Nachweis) vor. Im VIAmed sind es bis zu 2 Monate. Die Tarifbedingungen können in der Anlage eingesehen werden.
Hier erhalten Sie einen Überblick zu den Musteranschreiben:
Die Originalanschreiben für Ihre Kund:innen können Sie der Schriftwechselanzeige entnehmen.