Bitte prüfen Sie, ob die komplette Elementardeckung incl. Überschwemmung, Rückstau versichert gilt oder ob lediglich die sog. harten Gefahren (Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) eingeschlossen wurden. Das Ergebnis der Deckungsprüfung dokumentieren Sie bitte im Rahmen der Schadenregulierung.
Die Deckungsprüfung ist bei BOXflex bzw. BOXplus gleichgelagert. Wir erkennen bei diesen Produkten eine Überschwemmung auch dann an, wenn durch Regen oder Starkregen großflächig das Flachdach, der angebaute Balkon, die Loggia, die Dachterrasse, der Kellerabgang oder der Lichtschacht überflutet ist/war und dadurch versicherte Sachen beschädigt oder zerstört werden. Die Aufzählung ist abschließend. Diese vereinbarte Regelung gilt explizit nicht für Dual-Altprodukte (Dual 1.0, 2.0 und 3.0) oder sonstige Altbedingungen
Ansteigendes Grundwasser, welches nicht an die Erdoberfläche gelangt, stellt keine bedingungsgemäße Überschwemmung dar. Sammelt sich großflächig Wasser im Kellerraum, ist nur dann eine Ersatzpflicht gegeben, wenn das Versicherungsgrundstück auf dem das Gebäude steht, überschwemmt war oder das Oberflächenwasser durch die eingangs abschließend aufgeführten Gebäudebestandteile eingedrungen ist.
Die unterschiedlichen Selbstbeteiligungen sind zu beachten Die Abrechnung ist mit Hinweis auf die berücksichtigte Selbstbeteiligung zu dokumentieren. Bitte berücksichtigen Sie evtl. bedingungsgemäße Wartezeiten; bitte beachten Sie dazu die dem Vertrage zugrunde liegenden Bedingungen.
Definition Rückstau:
- Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des versicherten Gebäudes oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt.
Unterlagen/Nachweise
- Fotos, die die Überschwemmung von Grund und Boden zeigen, bzw. bei Rückstauschäden den „Wasseraustrittsort“ und Schadenumfang dokumentieren, sind verpflichtend anzufordern.
Nach Fotodokumentation können zerstörte Hausratgegenstände, Fußbodenbeläge (z.B. bei Fäkalien- oder Ölverunreinigungen) umgehend entsorgt werden