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Hochwasserschäden durch Unwetterereignis  „Quirina“

Tief „Quirina“: Aktuelle Hinweise zu Unwetterschäden

Die Unwetterlage in weiten Teilen Deutschlands reißt nicht ab. Die extreme Intensität und die
Auswirkungen dieser Ereignisse konnten Sie bereits vielfach den Medien entnehmen. Auch das
Eigentum Ihrer Kund:innen wird sicherlich in Teilen betroffen sein.

Allgemeines

 
Bitte nutzen Sie die bekannten Wege zur Schadenmeldung (in MyAXA-Makler, unter folgendem Pfad: Kunden/Verträge - Kunden- und Vertragssuche - Namen eingeben - Vertrag aufrufen - Aktionen zum Vertrag - Schaden melden - Schadenart Sturm).

Aufgrund der aktuellen Situation stehen Ihnen eine Vielzahl von Ansprechpartner:innen zur Verfügung, dennoch kann es bei der hohen Anzahl an Schadenmeldungen zu Wartezeiten kommen. In unserem ausführlichen FAQ-Dokument finden Sie die Antworten auf alle Fragen rund um das Thema "Quirina". 

Weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Unwetter-Kumulereignis „Quirina“ finden Sie hier.

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Wichtige Informationen bei Schadenfällen an Wohngebäuden /Hausrat

Was Sie bei Schadenfällen an Wohngebäuden / Hausrat beachten müssen, erfahren Sie hier:

Erstmaßnahmen

  • Kund:innen sollen sich nicht in Gefahr bringen. Bitte niemals den Strom anstellen, wenn das Haus unter Wasser stand. Hier muss zuerst ein Elektriker den Sicherungskasten überprüfen, sonst besteht akute Brandgefahr.
  • Fotos vom überschwemmten Grundstück/Haus und von beschädigten Gegenständen sind immer sehr hilfreich für die weitere Bearbeitung.
  • Stark verunreinigte und durchnässte Gegenstände sowie Innenausstattungen können nach entsprechender Fotodokumentation umgehend entsorgt werden.
  • Hautkontakt mit durchnässten Gegenständen, Schlamm und Hochwasser vermeiden.

Schadenanlage Wohngebäude / Hausrat

  • Bitte erfassen Sie Elementarschäden über die Makler-Schadenmeldung unter der Gefahr „Sturm“ (daraus ergeben sich dann die Schadennummern beginnend mit: 64 Hausrat / 54 Wohngebäude / 04 Gewerbe). Die hierüber erfassten Schäden kommen schneller in den Terminlisten des Schadeninnendienstes an als eine E-Mail an Schaden@axa.de.

Deckungshinweise

Bitte prüfen Sie, ob die komplette Elementardeckung incl. Überschwemmung, Rückstau versichert gilt oder ob lediglich die sog. harten Gefahren (Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) eingeschlossen wurden. Das Ergebnis der Deckungsprüfung dokumentieren Sie bitte im Rahmen der Schadenregulierung.
 
Die Deckungsprüfung ist bei BOXflex bzw. BOXplus gleichgelagert. Wir erkennen bei diesen Produkten eine Überschwemmung auch dann an, wenn durch Regen oder Starkregen großflächig das Flachdach, der angebaute Balkon, die Loggia, die Dachterrasse, der Kellerabgang oder der Lichtschacht überflutet ist/war und dadurch versicherte Sachen beschädigt oder zerstört werden. Die Aufzählung ist abschließend. Diese vereinbarte Regelung gilt explizit nicht für Dual-Altprodukte (Dual 1.0, 2.0 und 3.0) oder sonstige Altbedingungen
 
Ansteigendes Grundwasser, welches nicht an die Erdoberfläche gelangt, stellt keine bedingungsgemäße Überschwemmung dar. Sammelt sich großflächig Wasser im Kellerraum, ist nur dann eine Ersatzpflicht gegeben, wenn das Versicherungsgrundstück auf dem das Gebäude steht, überschwemmt war oder das Oberflächenwasser durch die eingangs abschließend aufgeführten Gebäudebestandteile eingedrungen ist.
 
Die unterschiedlichen Selbstbeteiligungen sind zu beachten Die Abrechnung ist mit Hinweis auf die berücksichtigte Selbstbeteiligung zu dokumentieren. Bitte berücksichtigen Sie evtl. bedingungsgemäße Wartezeiten; bitte beachten Sie dazu die dem Vertrage zugrunde liegenden Bedingungen.

Definition Rückstau:
  • Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des versicherten Gebäudes oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt.
Unterlagen/Nachweise
  • Fotos, die die Überschwemmung von Grund und Boden zeigen, bzw. bei Rückstauschäden den „Wasseraustrittsort“ und Schadenumfang dokumentieren, sind verpflichtend anzufordern.
     
    Nach Fotodokumentation können zerstörte Hausratgegenstände, Fußbodenbeläge (z.B. bei Fäkalien- oder Ölverunreinigungen) umgehend entsorgt werden

Selbstverständlich sind wir gern bereit, bei gegebenem Versicherungsschutz und entsprechender Schadenhöhe eine angemessene A-Konto-Zahlung für die Versicherungsnehmer:innen zur Verfügung zu stellen. Wenden Sie sich bitte in diesen Fällen an die zuständigen Sachbearbeiter:innen / Regulierer:innen des Schadens.

Schadenfälle an Kraftfahrzeugen

Was Sie bei Schadenfällen an Kraftfahrzeugen beachten müssen, erfahren Sie hier:

Erstmaßnahmen

  • Unsere Kund:innen sollen sich nicht in Gefahr begeben.
  • Auf keinen Fall soll nach einer Überschwemmung die Zündung betätigt und das Fahrzeug gestartet werden.
  • In den vom Unwettertief „Quirina“ besonders betroffenen Regionen wurden in den letzten Tagen auch zahlreiche Fahrzeuge beschädigt oder zerstört und stehen für die Aufräumarbeiten und notwendigen Besorgungsfahrten nicht mehr zur Verfügung. Gleichzeitig sehen wir eine enorme Hilfsbereitschaft von Freunden, Nachbarn und Verwandten, die ihre Fahrzeuge den Betroffenen zur Verfügung stellen und auch an Fahrer:innen verleihen, die im Kfz-Versicherungsvertrag möglicherweise nicht zum vereinbarten Nutzerkreis gehören.
     
    Diesen Umstand und diese Hilfe möchten wir gerne unterstützen. Wir werden daher bis zum 31.08.2024 im Schadenfall bei Fahrzeugen, die in den betroffenen Regionen genutzt werden, auf die Prüfung des:der Fahrzeugnutzer:in sowie eine daraus resultierende erhöhte Vollkasko-SB verzichten.
     
    Vorübergehende Nutzeränderungen im Zusammenhang mit den o.g. Hilfsarbeiten müssen uns nicht angezeigt werden.

Hinweise zum Baustein Mobilitätsgarantie

  • Hat unser:e Kund:in sich bei Vertragsabschluss für den Baustein Mobilitätsgarantie entschieden, dann steht ihm:ihr für die Dauer der Reparatur oder die Zeit der Wiederbeschaffung im Totalschadenfall ein Ersatzfahrzeug der Gruppe A zu. Die längst mögliche Anmietdauer beträgt 14 Tage.

    Die Organisation dieser Leistung muss durch AXA erfolgen
    Bitte rufen Sie uns daher an, wenn der:die Kund:in ein Ersatzfahrzeug benötigt
    Auch hierfür ist eine Telefon-/Mobilnummer des:der Kund:in erforderlich

Hinweise zur Werkstattnetzsteuerung

  • Bitte nehmen Sie keine Werkstattnetzsteuerung vor – auch nicht beim Bindungsprodukt. Elementarschäden sind nicht Gegenstand des Bindungsproduktes.

Schadenerfassung Kfz

Bitte nehmen Sie die Schadenerfassung möglichst immer über die Makler-Schadenmeldung vor. Eine kurze Schilderung, zum Beispiel ob das Fahrzeug geparkt war, wäre hilfreich. Elementarschäden an Kraftfahrzeugen sind im Rahmen der Schadenerfassung unter der Schadenart „Elementar“ zu erfassen. Sofern ein beschädigtes Fahrzeug durch einen Kfz-Sachverständigen besichtigt werden muss, werden folgende Informationen benötigt:

  • Anschrift des Besichtigungsortes
    - Sofern dieser derzeit "unbekannt" sein sollte, vermerken Sie dieses bitte
    - Name des:der Ansprechpartner:in sowie dessen Rufnummer (idealerweise mobil)
    - Telefonnummer sowie Emailadresse des:der Versicherungsnehmer:in
  • Hinweise für den Kontakt mit dem Kfz-SV
    - Bitte Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugschein bereit halten
    - Falls Fotos vorhanden sind, schicken Sie diese gerne vorab an Schaden@axa.de unter Angabe der Schadennummer.

Kostenfreier Unfallversicherungsschutz

 
Beitragsfreier Unfallschutz für freiwillige Helferinnen und Helfer: Für alle unsere Kund:innen, die noch nicht bei AXA unfallversichert sind sowie deren Familienmitglieder aus gleichem Haushalt, die sich als Helfende freiwillig und unentgeltlich in betroffenen Gebieten engagieren, zahlen wir bis zum 31.08.2024 im Falle eines Unfalls bei dauerhaften Beeinträchtigungen eine einmalige Kapitalleistung.

Hilfsfonds

Hilfsfonds für die Opfer der Hochwasserkatastrophe
über 2,5 Millionen Euro

Um auch Kund:innen von AXA, die nicht gegen Elementarschäden wie Starkregen versichert sind, in größter Not beiseite zu stehen, richtet AXA Deutschland einen Hilfsfonds für die Opfer der Hochwasserkatastrophe in Höhe von 2,5  Millionen Euro ein.
 
Die Hochwasserkatastrophe „Quirina“ traf auch Kund:innen von AXA, die nicht mit dem Ausmaß einer solchen Katastrophe rechneten und sich deshalb nicht ausreichend gegen Elementarschäden wie Starkregen versichert haben. Um Betroffenen, die durch die Schäden bedürftig geworden sind, in der größten Not mit einer "Starthilfe" beiseite zu stehen, richtet AXA Deutschland einen Hilfsfonds in Höhe von 2,5 Millionen Euro ein. 

Um eine persönliche und zielgerichtete Betreuung der Kund:innen zu gewährleisten, soll die Koordination der Anträge über einen geordneten Prozess in den Katastrophen-Regionen durch den angestellten Außendienst erfolgen. Alle wichtigen Infos zum Hilfsfonds für die Opfer der Hochwasserkatastrophe finden Sie in den folgenden FAQs:
 
Warum hat AXA den Hilfsfonds für die Opfer der Hochwasserkatastrophe "Quirina" eingerichtet?
 
AXA Deutschland hat viele Kund:innen in den betroffenen Regionen und möchte Menschen, die mangels Elementardeckung durch die Flut existentiell bedroht sind bzw. deren Existenz zerstört wurde, mit zielgerichteter Starthilfe unterstützen. Es wird hiermit weder eine Deckung im Nachgang gewährt, noch ist es eine Zahlung im Rahmen der Schadenregulierung. Es handelt sich auch nicht um Kulanz im Kontext der Deckung, sondern um Unterstützung zur Erleichterung des Starts in ein neues Leben.

Zweck des Fonds ist nicht die Abdeckung von Großschäden, sondern eine individuelle Starthilfe für Privatkund:innen. Diese liegt bei bis zu 15.000 Euro pro Kund:in, je nach Betroffenheit und Bedürftigkeit. 

Wer kann diese Hilfe in Anspruch nehmen?

Hilfen aus dem Fonds beantragen können AXA Privatkund:innen, die keine Abdeckung über eine Elementarschadenversicherung haben, stark vom Hochwasser betroffen sind und aus eigener finanzieller Kraft keinen Neuanfang schaffen.  

Wie unterstützt der Hilfsfonds die Opfer der Hochwasserkatastrophe?

AXA unterstützt besonders betroffene und bedürftige Kund:innen mit einer „Starthilfe“ von 1.000 bis zu 15.000 Euro​.

Wie können Sie die Hilfsgelder für Ihre Kund:innen beantragen?

Sie haben von der Hochwasser-Katastrophe betroffene und bedürftige Kund:innen? Gehen Sie bitte wie folgt vor:

Prozess Hilfsfonds

1. Bitte überprüfen Sie Ihren Bestand bzgl. der von der Hochwasser-Katastrophe betroffenen Kund:innen hinsichtlich

- Betroffenheit: Stark betroffen sind Kund:innen, die aufgrund der Hochwasser-Katastrophe z.B. ihre Wohnung oder ihr Haus verloren haben, diese längere Zeit nicht mehr bewohnbar sind, einen Totalverlust ihres Inventars erlitten haben, bei denen aufgrund des Verlusts eines nahen Angehörigen das Haushaltseinkommen weggefallen ist.
 
- Bedürftigkeit: Bedürftig sind Kund:innen, die über kein größeres Vermögen verfügen und die kein oder nur ein geringes Einkommen beziehen und somit in eine existentielle Notlage geraten sind und aus eigener finanzieller Kraft keinen Neuanfang schaffen. Als Orientierung dient hier das durchschnittliche Haushaltseinkommen: Kund:innen, deren Einkommen maximal dem durchschnittlichen Haushaltseinkommen entspricht, können für den Hilfsfonds berücksichtigt werden. Darüber hinaus können Kund:innen mit einem liquiden Vermögen von über 50.000 Euro nicht für den Hilfsfonds berücksichtigt werden.

2. Sicherlich haben Sie in den letzten Tagen erfahren, wo Hilfe am dringendsten benötigt wird.

Bitte kontaktieren Sie Ihre Kund:innen, um sie auf den Hilfsfonds aufmerksam zu machen. Bitte beachten Sie, dass auch in diesen Fällen die Kriterien für „Betroffenheit und Bedürftigkeit“ eingehalten werden müssen.

3. Für die Beantragung von Geldern aus dem Hilfsfonds haben wir einen Prozess eingerichtet.

Bitte wenden Sie sich an Ihre:n zuständige:n Ansprechpartner:in (Regionalmanager:in) bei AXA. Er:sie benötigt für die Beantragung Daten zur Lebenssituation, zum Einkommen und zum Vermögen der betroffenen Kund:innen.

Bitte unterstützen Sie uns im Prozess: Je genauer Ihre Angaben zur Situation der Kund:innen sind, desto besser und schneller kann AXA die persönliche Lage bewerten und den Antrag bearbeiten. 

4. Anschließend wird der Antrag durch eine interne Kommission bei AXA geprüft.

Sie erhalten zeitnah sowohl bei Bewilligung als auch bei Ablehnung des Antrags eine Rückmeldung. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Status der Bearbeitung ab. Für den Fall, dass der Antrag abgelehnt wird, erfolgt die Information inkl. Begründung für die Ablehnung nur an Sie als Vertriebspartner:in.

5. Was passiert, wenn die Prüfung des Antrags die Betroffenheit und Bedürftigkeit Ihres:Ihrer Kund:in ergibt?

Ergibt die Prüfung des Antrags die Betroffenheit und Bedürftigkeit Ihres:Ihrer Kund:in und entscheidet die Kommission über die Zuteilung aus dem Hilfsfonds, werden durch ein zentrales Team bei AXA per Mail bei dem:der Kund:in eine eidesstattliche Versicherung und die Bankdaten angefordert. Die eidesstattliche Versicherung ist ein Vordruck, in dem die wesentlichen Angaben zu Bedürftigkeit und Betroffenheit gemacht und mit Unterschrift des:der Kund:in versichert werden. Sie erhalten diese Nachfrage des zentralen Teams ebenfalls zur Information.
 
Da wir nicht sicher sein können, ob die E-Mail den:die Kund:in erreicht, bitten wir Sie, Ihre:n Kund:in bei der Beratung einen Hinweis zu geben und ihm:ihr bei Bedarf den Vordruck der Eidesstattlichen Versicherung zu übergeben.
 
Die Eidesstattliche Versicherung muss im Original per Post an folgende Adresse geschickt werden: AXA Konzern AG, AXA Hilfsfonds, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln.

6. Nach Eingang und Prüfung der eidesstaatlichen Versicherung sowie der Bankdaten erfolgt die Auszahlung an den:die Kund:in.

Es erfolgt eine Information an Sie als Vertriebspartner:in, dass der Antrag bewilligt ist und wie hoch die Auszahlung ist.

7. Der:die Kund:in erhält im Anschluss vom zentralen Team der AXA per E-Mail die Aufforderung, weitere Unterlagen einzureichen,

Der:die Kund:in erhält im Anschluss vom zentralen Team der AXA per E-Mail die Aufforderung, weitere Unterlagen wie z.B. Gehaltsnachweise, Fotos und Steuerbescheinigungen einzureichen, die seine:ihre Bedürftigkeit und Betroffenheit belegen. Sie erhalten auch diese Information in Kopie. AXA behält sich vor, nach Prüfung der Nachweise die Bewilligung des Antrags zurückzunehmen, wenn die Nachweise die Betroffenheit und Bedürftigkeit des:der Kund:in nicht belegen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Unterstützungsleistungen nur da gezielt einsetzen wollen, wo tatsächlich eine Starthilfe dringend notwendig ist. Wir müssen uns entsprechende Nachweise vorlegen lassen. Um den Prozess schnell umsetzen zu können, verzichten wir in einem ersten Schritt auf die Vorlage der Unterlagen. Im Nachgang müssen diese aber eingereicht werden.

Downloads und weitere Informationen