Ein großes Netz von DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstätten garantiert die absolut professionelle Reparatur nach einem Schaden. Die Reparatur eines Karosserie- oder Lackschadens bei einem unserer Service-Partner im Kfz-Werkstattnetz gestaltet sich für unsere Kund:innen wie folgt:
Auch für die Autoverglasung verfügt AXA über Spezialist:innen, die sich im Schadenfall schnell und kompetent um das Fahrzeug der Kund:innen kümmern und exzellenten Service bieten. Gerade bei Glasschäden am Fahrzeug machen wir es unseren Kund:innen noch einfacher. Hier müssen Kunde:innen den Schaden nicht einmal bei AXA melden, sondern können direkt zu einem unserer Glaspartner fahren. Die gesamte Abwicklung des Schadens, von der Meldung bis zur Bezahlung, erfolgt zwischen dem Glaspartner und AXA auf elektronischem Weg.
Die unterjährige Hauptfälligkeit ist ein zusätzliches Angebot für Ihre Kund:innen: Hierbei fällt die Hauptfälligkeit nicht auf den 1. Januar, sondern auf den Tag des Versicherungsbeginns. Daneben können Kund:innen sich auch künftig für den Vertragsablauf zum 01. Januar des Folgejahres entscheiden.
Der Wechsel in die unterjährige Hauptfälligkeit ist für Neukund:innen direkt beim Wechsel zu AXA möglich. Bestandskund:innen können bei einem Fahrzeugwechsel in die unterjährige Hauptfälligkeit wechseln. Bei Wahl der unterjährigen Hauptfälligkeit stufen wir diese Kund:innen eine SF-Klasse besser ein (Eine Bessereinstufung ist nicht möglich, wenn die Hauptfälligkeit auf dem 01.01. verbleibt sowie bei Saisonkennzeichen.).
Wichtig: Auch bei der unterjährigen Hauptfälligkeit wird der Vertrag zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr eingestuft. Da das Versicherungsjahr und das Kalenderjahr nicht mehr identisch sind, kann dies insbesondere bei schadenbelasteten Verträgen erklärungsbedürftig sein. Bitte beachten Sie hierzu die Beispiele in der Information für Vertriebspartner:innen und der gesonderten Präsentation!
Ist einmal ein unterjähriger Ablauf vereinbart worden, bleibt dieser auch bei einem weiteren Fahrzeugwechsel im Vertrag. Die Bessereinstufung gilt nur während der Vertragslaufzeit bei AXA. Bei einem Wechsel zu einem Mitbewerber wird diese nicht weitergegeben.
Ist einmal ein unterjähriger Ablauf vereinbart worden, bleibt dieser auch bei einem weiteren Fahrzeugwechsel im Vertrag. Die Bessereinstufung gilt nur während der Vertragslaufzeit bei AXA. Bei einem Wechsel zu einem Mitbewerber wird diese nicht weitergegeben.
Der vorläufige Versicherungsschutz gilt vor Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung
Versicherungsnehmer:innen haben vorläufigen Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt ab
bzw. spätestens ab dem Zulassungstag (unter Verwendung der Versicherungsbestätigung). Sollte das Fahrzeug bereits auf den/die Versicherungsnehmer:in zugelassen sein, beginnt der Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Diese Regelungen gelten auch für Versicherungsnehmer:innen, die Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung sind.
In der Kasko- und Kfz-Unfallversicherung
Besteht für das alte Fahrzeug bereits Versicherungsschutz bei uns und soll dieser für das neue Fahrzeug unverändert weiter bestehen, ist keine vorläufige Deckungszusage erforderlich. In der Kaskoversicherung gewähren wir vorläufigen Versicherungsschutz, mit einer Selbstbeteiligung analog dem Vorfahrzeug für Voll- und Teilkaskoschäden ab dem Tag der Zulassung auf den/die VN, ohne dass es dafür einer besonderen Zusage bedarf.
In der Kaskoversicherung (mobil komfort und mobil kompakt) besteht - ohne besondere Zusage - auch bei einem Fahrzeugwechsel oder Neuvertrag vorläufiger Versicherungsschutz, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Bezeichnung
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Produktlinie / Abschnitt
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WKZ
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Voraussetzungen
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Pkw eines Kindes in SF-Klasse 3
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mobil komfort: I.2.2.4
mobil kompakt: I.2.2.3 |
112
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Ersteinstufung in SF-Klasse 3
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mobil komfort: I.2.2.2
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112, 014, 024, 114, 003, 127, 251
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Ersteinstufung in SF-Klasse 3
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mobil kompakt: I.2.2.2
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112, 114, 003, 127, 251
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Ersteinstufung in SF-Klasse 3
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Kraftfahrt standard: I.2.2.1
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451
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Ersteinstufung bis SF-Klasse 10 (= Einstufung erfolgt wie Erstfahrzeug, maximal in SF-Klasse 10)
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mobil komfort: I.2.2.3
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112
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Kombibeitrag (= Einstufung Krad erfolgt in SF-Klasse 10)
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mobil komfort: I.2.2.5
mobil kompakt: I.2.2.4 |
003
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mobil komfort
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mobil kompakt
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Sonderersteinstufung eines Pkw in SF-Klasse 1/2
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Sonderersteinstufung eines Pkw in SF-Klasse 1/2
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I.2.2.1 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse ½ eingestuft, wenn alle Voraussetzungen einer der folgenden Regelungen erfüllt werden.
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I.2.2.1 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse ½ eingestuft, wenn alle Voraussetzungen einer der folgenden Regelungen erfüllt werden.
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Zweitfahrzeug
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Zweitfahrzeug
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a Auf Sie ist bereits ein Pkw zugelassen, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist.
Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. |
a Auf Sie ist bereits ein Pkw zugelassen, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist.
Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. |
Fahrzeug der Ehepartner:innen oder Lebenspartner:innen
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Fahrzeug der Ehepartner:innen oder Lebenspartner:innen
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b Auf Ihre Partner:innen nach I.2.6 ist bereits ein Pkw zugelassen, der in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist.
Sie besitzen seit mindestens einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw oder Krafträdern gemäß I.2.5. Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. |
b Auf Ihren Partner nach I.2.6 ist bereits ein Pkw zugelassen, der in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist.
Sie besitzen seit mindestens einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw oder Krafträdern gemäß I.2.5. Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. |
Führerscheinregelung
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Führerscheinregelung
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c Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis gemäß I.2.5 seit mindestens drei Jahren zum Führen von Pkw oder von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind.
Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. |
d Das Fahrzeug ist auf eine juristische Person oder eine Personengesellschaft zugelassen.
Diese Regelung gilt für gewerblich genutzte Pkw. |
Sonderersteinstufung in SF-Klasse 3
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Sonderersteinstufung eines Pkw in SF-Klasse 3
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I.2.2.2 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 3 eingestuft, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist:
Für Sie oder Ihren Partner:innen nach I.2.6 besteht bei uns bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung, für einen Pkw, LKW im Werkverkehr bis 3,5t Gesamtgewicht, Leichtkraftrad/-roller, Motorrad oder Campingfahrzeug, die mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist. Nicht vorhanden Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. |
I.2.2.2 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 3 eingestuft, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist:
Für Sie oder Ihren Partner:innen nach I.2.6 besteht bei uns bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung, für einen Pkw, LKW im Werkverkehr bis 3,5t Gesamtgewicht, Leichtkraftrad/-roller, Motorrad oder Campingfahrzeug, die mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist. Nicht vorhanden Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. |
Sonderersteinstufung bis SF-Klasse 10
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(nicht vorhanden)
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I.2.2.3 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in dieselbe SF-Klasse eingestuft, in der sich das Erstfahrzeug der Produktlinie mobil komfort befindet. Maximal ist eine Einstufung bis zur SF-Klasse 10 möglich. Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
a Für Sie oder Ihren Partner nach I.2.6 besteht bei uns bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung für einen Pkw der Produktlinie mobil komfort. b Sie und Ihr/e Partner:in nach I.2.6 sind mindestens 23 Jahre alt und keine weitere Person fährt den Pkw. c Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis gemäß I.2.5 seit mindestens einem Jahr zum Führen von Pkw oder von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind. Diese Regelung gilt für nicht gewerblich genutzte Pkw. |
(nicht vorhanden)
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Pkw eines Kindes
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Pkw eines Kindes
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I.2.2.4 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 3 eingestuft, wenn auf Ihren Vater oder Ihre Mutter ein Pkw zugelassen ist, dessen Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist.
Diese Regelung gilt für Pkw ohne gewerbliche Nutzung. |
I.2.2.3 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 3 eingestuft, wenn auf Ihren Vater oder Ihre Mutter ein Pkw zugelassen ist, dessen Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist.
Diese Regelung gilt für Pkw ohne gewerbliche Nutzung. |
Kombibeitrag für ein Kraftrad (SF-Klasse 10)
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Kombibeitrag für ein Kraftrad (SF-Klasse 10)
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I.2.2.5 Beginnt Ihr Vertrag für ein Kraftrad (nicht Leichtkraftrad) mit Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 10 eingestuft, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt werden. Fällt eine dieser Voraussetzungen weg, so haben Sie dies unverzüglich anzuzeigen. Der Vertrag wird dann ab dem Tag, der auf den Eintritt der Änderung folgt so behandelt, als wäre er bei Abschluss nach I.6 eingestuft worden.
a Sie oder Ihr/e Partner:in nach I.2.6 haben dann einen Pkw und ein Kraftrad bei uns versichert. b Der Pkw ist dann mindestens in die SF-Klasse 10 eingestuft. Es sind nicht bereits Schäden eingetreten, die zu einer schlechteren Einstufung als in die SF-Klasse 10 führen. c Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis gemäß I.2.5 seit mindestens zwei Jahren zum Führen von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind. d Sie und Ihr/e Partner:in nach I.2.6 sind mindestens 23 Jahre alt und keine weitere Person fährt das Kraftrad. e Der Vorvertrag für das Kraftrad ist mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft und dies wird von der Vorversicherung bestätigt. |
I.2.2.4 Beginnt Ihr Vertrag für ein Kraftrad (nicht Leichtkraftrad) mit Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 10 eingestuft, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt werden. Fällt eine dieser Voraussetzungen weg, so haben Sie dies unverzüglich anzuzeigen. Der Vertrag wird dann ab dem Tag, der auf den Eintritt der Änderung folgt so behandelt, als wäre er bei Abschluss nach I.6 eingestuft worden.
a Sie oder Ihr/e Partner:in nach I.2.6 haben dann einen Pkw und ein Kraftrad bei uns versichert. b Der Pkw ist dann mindestens in die SF-Klasse 10 eingestuft. Es sind nicht bereits Schäden eingetreten, die zu einer schlechteren Einstufung als in die SF-Klasse 10 führen. c Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis gemäß I.2.5 seit mindestens zwei Jahren zum Führen von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind. d Sie und Ihr/e Partner:in nach I.2.6 sind mindestens 23 Jahre alt und keine weitere Person fährt das Kraftrad. e Der Vorvertrag für das Kraftrad ist mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft und dies wird von der Vorversicherung bestätigt. |
Ausnahmen
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Ausnahmen
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I.2.2.6 Die Sonderersteinstufungen nach I.2.2 gelten nicht für Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Risiken, für die eine unterjährige Vertragslaufzeit vereinbart wurde.
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I.2.2.5 Die Sonderersteinstufungen nach I.2.2 gelten nicht für Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Risiken, für die eine unterjährige Vertragslaufzeit vereinbart wurde.
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Wegfall der Voraussetzungen
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Wegfall der Voraussetzungen
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I.2.2.7 Wurde eine Sondereinstufung des Vertrags vorgenommen, müssen Sie uns unverzüglich informieren, wenn eine der dort genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt wird. Der Vertrag wird dann ab dem Tag, der auf den Eintritt der Änderung folgt, so behandelt, als wäre er bei Abschluss ohne diese Sonderregelung eingestuft worden.
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I.2.2.6 Wurde eine Sondereinstufung des Vertrags vorgenommen, müssen Sie uns unverzüglich informieren, wenn eine der dort genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt wird. Der Vertrag wird dann ab dem Tag, der auf den Eintritt der Änderung folgt, so behandelt, als wäre er bei Abschluss ohne diese Sonderregelung eingestuft worden.
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Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Vollkasko in der Produktwelt mobil:
Pkw, Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, Kraftrad oder Campingfahrzeug
Wird neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkasko mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen: Einstufung kann nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgen. Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine Vollkasko bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkasko nach I.6.
Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht
Wird neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkasko mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen: Einstufung kann in die SF-Klasse 1 erfolgen, wenn für dieses Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, die mindestens in die SF-Klasse 1 eingestuft ist. Eine nach diesen Bestimmungen im Laufe eines Kalenderjahres abgeschlossene Versicherung wird so behandelt, als habe sie während des ganzen Kalenderjahres bestanden.
Aktuelle Bedingungen seit 01.Mai 2024
05.2023 - mobil komfort
05.2023 - mobil kompakt
05.2023 - Kraftfahrt standard
05.2023 - Kompendium
05.2022 - mobil komfort
05.2022 - mobil kompakt
05.2022 - Kraftfahrt standard
05.2022 - Kompendium
05.2021 - mobil komfort
05.2021 - mobil kompakt
05.2021 - Kraftfahrt standard
07.2020 - mobil komfort
07.2020 - mobil kompakt
07.2020 - Kraftfahrt standard
05.2019 - mobil komfort
05.2019 - mobil kompakt
05.2019 - Kraftfahrt standard
05.18 - mobil komfort
05.18 - mobil kompakt
05.18 - Kraftfahrt standard
05.17 - mobil komfort
05.17 - mobil kompakt
05.17 - Kraftfahrt standard
05.16 - Kompendium
05.16 - mobil komfort
05.16 - mobil kompakt
05.16 - Kraftfahrt standard
04.15 - Kompendium
04.15 - Allgemeine Bedingungen mobil komfort
04.15 - Allgemeine Bedingungen mobil kompakt
04.15 - Allgemeine Bedingungen mobil online
04.15 - Allgemeine Bedingungen Kraftfahrt standard
04.14 - Kraftfahrt Kompendium(standard, mobil komfort, mobil kompakt)
04.14 - Kraftfahrt standard
04.14 - mobil online
04.14 - mobil kompakt
04.14 - mobil komfort
04.13 - mobil komfort
04.13 - mobil kompakt
04.13 - mobil online
04.13 - Kraftfahrt standard
04.13 - Kraftfahrt Kompendium
10.11 - mobil online
08.10 - mobil komfort
08.10 - mobil kompakt
08.10 - Kraftfahrt standard
06.09 - Kraftfahrt
06.09 - Kraftfahrt alternativ
06.09 - Kraftfahrt alternativ spezial
06.09 - Kraftfahrt standard
01.08 - Kraftfahrt alternativ
01.08 - Kraftfahrt alternativ spezial
01.08 - Kraftfahrt standard
01.08 - Schutzbrief ASBM
05.08 - Kraftfahrt
05.08 - Kraftfahrt alternativ
05.08 - Kraftfahrt alternativ spezial
05.08 - Kraftfahrt standard
05.07 - Kraftfahrt
05.07 - Kraftfahrt alternativ
05.07 - Kraftfahrt alternativ spezial
05.07 - Kraftfahrt standard
05.05 - Kraftfahrt
05.05 - Kraftfahrt standard
Alte Oldtimer Bedingungen
04.14 - Kraftfahrt standard
04.13 - Kraftfahrt standard
08.10 - Kraftfahrt standard
06.09 - Kraftfahrt standard
05.08 - Kraftfahrt standard
01.08 - Kraftfahrt standard
01.08 - Schutzbrief
05.07 - Kraftfahrt standard
05.06 - Kraftfahrt standard
05.05 - Kraftfahrt standard