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Kfz-Versicherungen von AXA
Der leistungsstarke Kraftfahrt-Schutz
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Aktuelle Informationen für Sie

Womit überzeugen Sie Ihre Kund:innen?

Je nach Bedarf stehen für die häufigsten Wagnisse (003, 014, 024, 112, 114, 127, 251, 351, 541, 581) mit mobil komfort und mobil kompakt zwei leistungsstarke Produktlinien zur Auswahl. Weitere Wagnisse sind in der Produktlinie Kraftfahrt Standard versicherbar.
Schadenersatzversicherung bei unverschuldeten Unfällen im Ausland (EU, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) 24 Monate Neu- und Kaupreisentschädigung (36 Monate bei Wahl des Bausteins Premium-Schutz) GAP-Deckung für Leasing- und Kreditfahrzeuge Allgefahrendeckung in der Vollkasko
Maximale Flexibilität durch frei wählbare Zusatzbausteine, wie z.B. Werkstattservice, Premium-Schutz

Der Leistungsumfang ist nach Bedarf wählbar

mobil komfort und mobil kompakt

mobil kompakt (Pkw)

mobil komfort (Pkw)

mobil komfort (Pkw) 

  

  • 12 Monate Neupreisentschädigung
  • 12 Monate Kaufpreisentschädigung
  • GAP-Deckung für Leasingfahrzeug
  • Mallorca-Police für Privatpersonen in Europa

    

  • 24 Monate Neupreisentschädigung
  • 24 Monate Kaufpreisentschädigung
  • GAP-Deckung für Leasing- und Kreditfahrzeuge
  • Mallorca-Police für Privatpersonen weltweit (außer USA und Kanada)
  • Schutz bei unverschuldeten Unfällen im Ausland

mit Premium-Schutz

  • 36 Monate Neupreisentschädigung
  • 36 Monate Kaufpreisentschädigung
  • GAP-Deckung für Leasing- und Kreditfahrzeuge
  • Mallorca-Police für Privatpersonen weltweit (außer USA und Kanada)
  • Schutz bei unverschuldeten Unfällen im Ausland
  • Wertminderungs-Zahlung

Unser Leistungsversprechen

Verbessern wir unsere Leistungen im Haftpflicht- oder Kaskoschutz, gelten diese besseren Bedingungen automatisch auch für unsere Bestandsverträge. Das gilt sowohl in mobil komfort, mobil kompakt als auch in Kraffahrt standart.

Vertiefende Produktinformationen

Schadensservice360° von AXA für ein sicheres Gefühl im Schadenfall 

Zusätzliches Angebot „Unterjährige Hauptfälligkeit“ 

Informationen zum vorläufigen Versicherungsschutz von AXA

Informationen zu Sondereinstufungen

Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1/2 

Sondereinstufung in SF-Klasse 1-2.png

Bessere Sonderersteinstufungen (bis SF-Klasse 10)

Bezeichnung
Produktlinie / Abschnitt
WKZ
Voraussetzungen 
Pkw eines Kindes in SF-Klasse 3
mobil komfort: I.2.2.4
mobil kompakt: I.2.2.3
112
  • Pkw (Eltern) mit SF 3 bei AXA
Ersteinstunfung bis SF-Klasse 3 (= Einstufung erfolgt wie Erstfahrzeug, maximal in SF-Klasse 3)
mobil komfort und mobil kompakt: I.2.2.2
003, 014, 024, 112, 114, 127, 251
  • Erstzfahrzeug: Pkw, Lkw bis 3,5t Gesamtgewicht, Leichtkraftrad/-roller, Motorrad oder Campingfahrzeug mit mindestens SF 3 auf VN oder Partner bei AXA
Ersteinstunfung in SF-Klasse 3
Kraftfahrt standard: I.2.2.1
451
  • Erstfahrzeug: Pkw oder Lkw „251“ (VN oder Partner) mit SF 3 bei AXA
Ersteinstufung bis SF-Klasse 10 (= Einstufung erfolgt wie Erstfahrzeug, maximal in SF-Klasse 10)
mobil komfort: I.2.2.3
003, 014, 024, 112, 114, 127, 251
  • Erstfahrzeug: Pkw, Lkw bis 3,5t Gesamtgewicht, Leichtkraftrad/-roller, Motorrad oder Campingfahrzeug mit mindestens SF 3 auf VN oder Partner bei AXA in mobil komfort

Voraussetzungen für die Sonderersteinstufungen (mobil komfort / mobil kompakt / ausführlich)

mobil komfort 
mobil kompakt
Sonderersteinstufung eines Pkw in SF-Klasse 1/2
Sonderersteinstufung eines Pkw in SF-Klasse 1/2
I.2.2.1 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse ½ eingestuft, wenn alle Voraussetzungen einer der folgenden Regelungen erfüllt werden.
I.2.2.1 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse ½ eingestuft, wenn alle Voraussetzungen einer der folgenden Regelungen erfüllt werden.
Zweitfahrzeug
Zweitfahrzeug
a Auf Sie ist bereits ein Pkw zugelassen, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist.

Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
a Auf Sie ist bereits ein Pkw zugelassen, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist.

Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
Fahrzeug der Ehepartner:innen oder Lebenspartner:innen
Fahrzeug der Ehepartner:innen oder Lebenspartner:innen
b Auf Ihren Partner nach I.2.6 ist bereits ein Pkw zugelassen, der in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist.

Sie besitzen seit mindestens einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw oder Krafträdern gemäß I.2.5.

Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
b Auf Ihren Partner nach I.2.6 ist bereits ein Pkw zugelassen, der in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist.

Sie besitzen seit mindestens einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw oder Krafträdern gemäß I.2.5.

Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
Führerscheinregelung
Führerscheinregelung
c Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis gemäß I.2.5 seit mindestens drei Jahren zum Führen von Pkw oder von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind.

Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
c Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis gemäß I.2.5 seit mindestens drei Jahren zum Führen von Pkw oder von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind.

Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
Firmenwagen
Firmenwagen
d Das Fahrzeug ist auf eine juristische Person oder eine Personengesellschaft zugelassen.
 
Diese Regelung gilt für gewerblich genutzte Pkw.
d Das Fahrzeug ist auf eine juristische Person oder eine Personengesellschaft zugelassen.
 
Diese Regelung gilt für gewerblich genutzte Pkw.
Sonderersteinstufung bis SF-Klasse 3
Sonderersteinstufung bis SF-Klasse 3
I.2.2.2 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in dieselbe SF-Klasse eingestuft, in der sich das Erstfahrzeug in der Kfz-Haftpflichtversicherung befindet. Maximal ist eine Einstufung bis zur SF-Klasse 3 möglich. Voraussetzung ist, dass für Sie oder Ihren Partner nach I.2.6 bei AXA bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung in der Produktlinie mobil kompakt oder mobil komfort besteht.
 
Diese Regelung gilt nicht für Lkw im Werkverkehr über 3,5t Gesamtgewicht
I.2.2.2 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in dieselbe SF-Klasse eingestuft, in der sich das Erstfahrzeug in der Kfz-Haftpflichtversicherung befindet. Maximal ist eine Einstufung bis zur SF-Klasse 3 möglich. Voraussetzung ist, dass für Sie oder Ihren Partner nach I.2.6 bei AXA bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung in der Produktlinie mobil kompakt oder mobil komfort besteht.
 
Diese Regelung gilt nicht für Lkw im Werkverkehr über 3,5t Gesamtgewicht
Sonderersteinstufung bis SF-Klasse 10
(nicht vorhanden)
I.2.2.3 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in dieselbe SF-Klasse eingestuft, in der sich das Erstfahrzeug in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Produktlinie mobil komfort befindet. Maximal ist eine Einstufung bis zur SF-Klasse 10 möglich. Voraussetzung ist, dass für Sie oder Ihren Partner nach I.2.6 bei AXA bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung in der Produktlinie mobil komfort besteht.
 
Diese Regelung gilt nicht für Lkw im Werkverkehr über 3,5t Gesamtgewicht.
(nicht vorhanden)
Pkw eines Kindes
Pkw eines Kindes
I.2.2.4 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 3 eingestuft, wenn auf Ihren Vater oder Ihre Mutter ein Pkw zugelassen ist, dessen Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist.
 
Diese Regelung gilt für Pkw ohne gewerbliche Nutzung.
I.2.2.3 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 3 eingestuft, wenn auf Ihren Vater oder Ihre Mutter ein Pkw zugelassen ist, dessen Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist.

Diese Regelung gilt für Pkw ohne gewerbliche Nutzung.
Ausnahmen
Ausnahmen
I.2.2.5 Die Sonderersteinstufungen nach I.2.2 gelten nicht für Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Risiken, für die eine unterjährige Vertragslaufzeit vereinbart wurde.
 I.2.2.4 Die Sonderersteinstufungen nach I.2.2 gelten nicht für Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Risiken, für die eine unterjährige Vertragslaufzeit vereinbart wurde.
Wegfall der Voraussetzungen
Wegfall der Voraussetzungen
I.2.2.6 Wurde eine Sondereinstufung des Vertrags vorgenommen,  müssen Sie uns unverzüglich informieren, wenn eine der dort genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt wird. Der Vertrag wird dann ab dem Tag, der auf den Eintritt der Änderung folgt, so behandelt, als wäre er bei Abschluss ohne diese Sonderregelung eingestuft worden.
 I.2.2.5 Wurde eine Sondereinstufung des Vertrags vorgenommen,  müssen Sie uns unverzüglich informieren, wenn eine der dort genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt wird. Der Vertrag wird dann ab dem Tag, der auf den Eintritt der Änderung folgt, so behandelt, als wäre er bei Abschluss ohne diese Sonderregelung eingestuft worden.

Erstmaliger Einschluss der Vollkasko

Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Vollkasko in der Produktwelt mobil:
 
Pkw, Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, Kraft­rad oder Campingfahrzeug
Wird neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkasko mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen: Einstufung kann nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgen. Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine Vollkasko bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkasko nach I.6.
 
Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht
Wird neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkasko mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen: Einstufung kann in die SF-Klasse 1 erfolgen, wenn für dieses Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, die mindestens in die SF-Klasse 1 eingestuft ist. Eine nach diesen Bestimmungen im Laufe eines Kalenderjahres abgeschlossene Versicherung wird so behandelt, als habe sie während des ganzen Kalenderjahres bestanden.

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