Nach IDD müssen alle unmittelbar am Vertrieb Beteiligten über eine angemessene Erstqualifikation verfügen, die sie zudem – zum Erhalt ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit - über regelmäßige Weiterbildung erhalten, anpassen oder erweitern müssen.
Vorgeschrieben ist eine gesetzliche Weiterbildungspflicht von mindestens 15 Stunden p.a.
Und zwar für alle,
- die Beratungen durchführen
- einen Vorschlage unterbreiten
- andere Vorbereitungsarbeiten zum Abschluss von Versicherungsverträgen durchführen
- Versicherungsverträge abschließen
- bei der Verwaltung und Erfüllung des Versicherungsvertrages, insbesondere im Schadenfall, mitwirken.
und das unabhängig davon, ob selbständig oder angestellt, ob im Außen- oder Innendienst tätig.
Um die Einhaltung dieser Weiterbildungspflicht auch belegen zu können, ist die Dokumentation der absolvierten Bildungsminuten unerlässlich. Nach aktuellem Stand der VersVermV muss zur Dokumentation außerdem eine Selbsterklärung bei der zuständigen IHK abgegeben werden. Stichtag ist der 31.01. des Folgejahres. Der Nachweis muss erfolgen über:
- die eigenen Weiterbildungsmaßnahmen
- die Weiterbildungsmaßnahmen aller Beschäftigen, die unmittelbar an der Beratung seiner Kunden bzw. der Versicherungsvermittlung zu tun haben.
Wichtig: Die Nichterfüllung der Weiterbildungsverpflichtungen kann nach der neuen Gesetzgebung bis zum Entzug der Berufserlaubnis führen.
Bitte stellen Sie sicher, dass alle Ihre Mitarbeitenden, die nach IDD weiterbildungspflichtig sind, die Möglichkeiten haben Ihrer Pflicht jährlich nach zu kommen.
Gerne unterstützen wir Sie deshalb mit dem Angebot verschiedener IDD-anrechnungsfähiger Weiterbildungsmaßnahmen und stellen Ihnen nach erfolgreicher Teilnahme entsprechende Teilnahmebestätigungen zur Verfügung.
Unser Weiterbildungsangebot reicht dabei – wie schon in der Vergangenheit - von selbstgesteuerten e-Learning-Modulen in unserer Makler-Akademie über gesteuerte Online-Seminare bis hin zu verschiedenen Präsenzformaten.
Informationen dazu, ob bzw. in welchem Umfang die jeweils angebotenen Maßnahmen konkret anrechnungsfähig sind, stellen wir Ihnen jeweils mit der Einladung bzw. den vorgelagerten Informationen zum Lernangebot zur Verfügung.