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Kraftfahrt

Leistungsstarke Absicherung von Pkw, Krafträdern und weiteren Fahrzeugarten 

Der leistungsstarke Kraftfahrt-Schutz

Informieren Sie sich hier über die leistungsstarken Kfz-Versicherungen von AXA. 

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Der leistungsstarke Kraftfahrt-Schutz   

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Kfz-Versicherung für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge    

Aus den besonderen technischen Komponenten von Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen ergeben sich besondere Anforderungen an den Versicherungsschutz.   

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Die Oldtimerversicherung von AXA  

Top-Leistungen für die Rarität auf Rädern. Die Classic Police von AXA bietet besondere Leistungen, maximale Sicherheit und den kompletten Service; und das zu einem günstigen Preis.

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Die Moped-Versicherung von AXA

Alles rund ums Moped: Schon für Jugendliche ab 14 Jahren ist eine Ansprache zum Thema KFZ-Versicherung/Mobilität möglich. Und sobald der erste eigene PKW ansteht, können Sie mithilfe der Sondereinstufung für PKW (bei Moped-Vorversicherung) beim ersten eigenen KFZ-Vertrag ein attraktives Angebot unterbreiten.

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Start & Drive 

Wenn junge Fahrer:innen in eine bestehende Kfz-Versicherung aufgenommen werden sollen, kann der Beitrag erheblich steigen. AXA hat eine Lösung dafür mit Start & Drive.

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Kleinflotte

Unser Angebot für gewerbliche Kleinflotten von drei bis zehn Fahrzeugen für Ihre Firmenkund:innen.

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Vertiefende Produktinformationen

Schadensservice360° von AXA für ein sicheres Gefühl im Schadenfall 

Ein großes Netz von DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstätten garantiert die absolut professionelle Reparatur nach einem Schaden. Die Reparatur eines Karosserie- oder Lackschadens bei einem unserer Service-Partner im Kfz-Werkstattnetz gestaltet sich für unsere Kund:innen wie folgt: 

Auch für die Autoverglasungverfügt AXA über Spezialist:innen, die sich im Schadenfall schnell und kompetent um das Fahrzeug der Kund:innen kümmern und exzellenten Service bieten. Gerade bei Glasschäden am Fahrzeug machen wir es unseren Kund:innen noch einfacher. Hier müssen Kunde:innen den Schaden nicht einmal bei AXA melden, sondern können direkt zu einem unserer Glaspartner fahren. Die gesamte Abwicklung des Schadens, von der Meldung bis zur Bezahlung, erfolgt zwischen dem Glaspartner und AXA auf elektronischem Weg. 

Zusätzliches Angebot „Unterjährige Hauptfälligkeit“ 

Die unterjährige Hauptfälligkeit ist ein zusätzliches Angebot für Ihre Kund:innen: Hierbei fällt die Hauptfälligkeit nicht auf den 1. Januar, sondern auf den Tag des Versicherungsbeginns. Daneben können Kund:innen sich auch künftig für den Vertragsablauf zum 01. Januar des Folgejahres entscheiden.  
Der Wechsel in die unterjährige Hauptfälligkeit ist für Neukund:innen direkt beim Wechsel zu AXA möglich. Bestandskund:innen können bei einem Fahrzeugwechsel in die unterjährige Hauptfälligkeit wechseln. Bei Wahl der unterjährigen Hauptfälligkeit stufen wir diese Kund:innen eine SF-Klasse besser ein (Eine Bessereinstufung ist nicht möglich, wenn die Hauptfälligkeit auf dem 01.01. verbleibt sowie bei Saisonkennzeichen.).  
Wichtig: Auch bei der unterjährigen Hauptfälligkeit wird der Vertrag zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr eingestuft. Da das Versicherungsjahr und das Kalenderjahr nicht mehr identisch sind, kann dies insbesondere bei schadenbelasteten Verträgen erklärungsbedürftig sein. Bitte beachten Sie hierzu die Beispiele in der Information für Vertriebspartner:innen und der gesonderten Präsentation!  
Ist einmal ein unterjähriger Ablauf vereinbart worden, bleibt dieser auch bei einem weiteren Fahrzeugwechsel im Vertrag. Die Bessereinstufung gilt nur während der Vertragslaufzeit bei AXA. Bei einem Wechsel zu einem Mitbewerber wird diese nicht weitergegeben. 
Ist einmal ein unterjähriger Ablauf vereinbart worden, bleibt dieser auch bei einem weiteren Fahrzeugwechsel im Vertrag. Die Bessereinstufung gilt nur während der Vertragslaufzeit bei AXA. Bei einem Wechsel zu einem Mitbewerber wird diese nicht weitergegeben. 

Informationen zum vorläufigen Versicherungsschutz von AXA

Der vorläufige Versicherungsschutz gilt vor Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags.
 
In der Kfz-Haftpflichtversicherung
Versicherungsnehmer:innen haben vorläufigen Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt ab
 

  • Aushändigung der Versicherungsbestätigung
  • Nennung der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer

bzw. spätestens ab dem Zulassungstag (unter Verwendung der Versicherungsbestätigung). Sollte das Fahrzeug bereits auf den/die  Versicherungsnehmer:in zugelassen sein, beginnt der Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Diese Regelungen gelten auch für Versicherungsnehmer:innen, die Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung sind.
 
In der Kasko- und Kfz-Unfallversicherung
Besteht für das alte Fahrzeug bereits Versicherungsschutz bei uns und soll dieser für das neue Fahrzeug unverändert weiter bestehen, ist keine vorläufige Deckungszusage erforderlich. In der Kaskoversicherung gewähren wir vorläufigen Versicherungsschutz, mit einer Selbstbeteiligung analog dem Vorfahrzeug für Voll- und Teilkaskoschäden ab dem Tag der Zulassung auf den/die VN, ohne dass es dafür einer besonderen Zusage bedarf.
 
In der Kaskoversicherung (mobil komfort und mobil kompakt) besteht - ohne besondere Zusage - auch bei einem Fahrzeugwechsel oder Neuvertrag vorläufiger Versicherungsschutz, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Fahrzeugwechsel
    In der Kaskoversicherung gewähren wir in den Produktlinien mobil komfort und mobil kompakt vorläufigen Versicherungsschutz, mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 Euro für Voll- und Teilkaskoschäden auch ohne besondere Zusage.
    Diese vorläufige Deckung gilt - sofern nichts anderes vereinbart ist - ab dem Tag der Erstzulassung und ohne dass es einer besonderen Zusage bedarf.
     
    Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    • Der ersetzte Pkw war bei uns in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert und mindestens in die SF-Klasse 0 (nicht M oder S ) eingestuft.
    • Das Ersatzfahrzeug ist ein Pkw, das der/die Versicherungsnehmer:in als Neufahrzeug mit unserer Versicherungsbestätigung erstmalig in den Verkehr bringt. Dabei darf es sich nicht um ein Kurzzeitkennzeichen handeln
    • Der Neuwert des Fahrzeuges beträgt nicht mehr als 100.000 Euro (Listenpreis inkl. Sonderausstattung).
  • Neuvertrag
    In der Kaskoversicherung gewähren wir vorläufigen Versicherungsschutz mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 Euro für Voll- und Teilkaskoschäden ab dem Tag der Zulassung auf den VN, ohne dass es dafür einer besonderen Zusage bedarf.

    Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
    • Es handelt sich um einen Pkw bis zu einem Alter von 2 Jahren.
    • Der Neuwert des Fahrzeuges beträgt nicht mehr als 100.000 Euro (Listenpreis inklusive Sonderausstattung).
    • Die Einstufung des Vertrages erfolgt mindestens in SF-Klasse 0 (nicht M oder S).
    • Es handelt sich um AXA/DBV-Bestandskund:innen. (Gilt auch für AXA/DBV-Bestandskund:innen anderer Sparten, die bislang noch keine Kfz-Versicherung haben.)
  • Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz
    Sobald der/die Versicherungsnehmer:in den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt hat, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über.
  • Rückwirkender Wegfall des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz
    Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn wir den Antrag unverändert angenommen haben und der/die Versicherungsnehmer:in den im Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich – spätestens innerhalb von zwei Wochen - nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt hat. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz; dies gilt nur, wenn der/die Versicherungsnehmer:in die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten hat.
  • Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
    Sowohl Versicherungsnehmer:innen als auch uns steht es zu, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Versicherungsnehmer:innen wirksam.
  • Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes bei Widerruf
    Widerruft der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz, werden wir die vorläufige Deckung mit Frist von zwei Wochen schriftlich kündigen.
  • Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz
    Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.
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