Maßgeschneidert für Ärzt:innen, Freiberufler:innen und Selbständige
Es können alle Berufe abgesichert werden, die Sie in der Beratungstechnologie auswählen können. Die versicherbaren Berufe sind in drei Berufsstaffeln gegliedert:
- Staffel I Freiberufler:innen
- Staffel II Selbständige
- Staffel III sonstige versicherbare Berufe
Für alle Berufe ist Voraussetzung, dass das Fortlaufen des Betriebes im Wesentlichen von der Anwesenheit des selbständigen Betriebsinhabers abhängig ist. Es sollen in erster Linie beratende Berufe sein, die eine spezielle Ausbildung erfordern.
Nicht versicherbare Berufe sind zum Beispiel:
Artist:innen, fahrendes Gewerbe, Fahrlehrer:innen, Versicherungsvermittler:innen, Gastwirt:innen, Hoteliers, Handelsvertreter:innen und vergleichbare Berufsgruppen, Journalist:innen, Makler:innen, Schornsteinfeger:innen, Sport- und Tanzlehrer:innen, Taxifahrer:innen.
Übernahme der Fixkosten bei Krankheit, Unfall oder Quarantäne
Die Absicherung der fixen Kosten ist bei Freiberufler:innen und Selbständigen eine existentielle Frage.
Die Praxis-Ausfallversicherung von AXA sichert diese Kosten und damit die Existenz der Freiberufler:innen/Selbständigen ab. Sie ersetzt den Unterbrechungsschaden, der dadurch entsteht, dass Ihre Kund:innen ihre Tätigkeit in Praxis, Kanzlei oder Betrieb aufgrund von Krankheit, Unfall oder Quarantäne nicht mehr nachgehen kann. Die versicherte Summe kann bei der Praxis-Ausfallversicherung sowohl für die Zahlung der fixen Kosten als auch für die Bezahlung von Vertreter:innen verwendet werden.
Mit der günstigeren Vertreterkostenversicherung werden dagegen nur die konkret nachgewiesenen Vertreterkosten abgesichert.
Anerkannt werden die fixen Betriebskosten
- Personalkosten (z.B. Löhne, gesetzliche Aufwendungen ...)
- Praxis- / Kanzlei- / Bürokosten (z.B. Miete, Strom, Vers.-Beiträge …)
- Steuern (z.B. Kfz-Steuer für Betriebsfahrzeuge …)
- Finanzierungskosten (z.B. Praxis-/Kanzlei-/Büroeinrichtung …)
- Sonstige fortlaufende Kosten (z.B. Wartungsverträge …)
Lassen Sie den Summenermittlungsbogen vom Versicherungsnehmer:innen oder deren Steuerberater:innen ausfüllen.
SUMMENERMITTLUNGSBOGEN PAV (31504601)Nicht berücksichtigt werden:
- Eigenlohn der Inhaber:innen (GmbH)
- Versicherungsbeiträge, die die Inhaber:innen selbst absichern (z.B. Lebens- und Krankenversicherung)
- Betriebsmittel (Praxisbedarf)
- Fremdleistungen (Fremdlabor)
- Reise- und Schulungskosten
- Abschreibungen
- Blumen und Dekorationen
- Sonstige variable Kosten
Leistungsverbesserung durch zusätzliche Bausteine möglich
Die Praxis-Ausfallversicherung ist so individuell wie die Ansprüche der Kund:innen. Entsprechend der Anforderungen der Kund:innen können Sie den Schutz ganz nach Wunsch gestalten. AXA bietet dafür viele Möglichkeiten.
Der Leistungsumfang der Praxis-Ausfallversicherung kann flexibel gestaltet werden. Hierfür können bei Vertragsabschluss zusätzlich zum versicherten Tagessatz der Unterbrechung verschiedene beitragspflichtige Bausteine angeboten werden:
Mehrfach ausgezeichnete Schadenbearbeitung
Den Wert einer guten Versicherung erkennt der Kunde im Schadenfall – AXA kümmert sich!
- Benefit bei AXA: Die interne, tagesaktuelle Schadenbearbeitung
- AXA-interne Schadenbearbeitung mit Ansprechpartner:innen, ausgezeichnet für schnelle Bearbeitung binnen eines Tages
- Unbezahlbar im Schadenfall: „Ein Anruf genügt - AXA leitet alles Notwendige in die Wege.“
- Sie möchten einen Schaden zur Praxis-Ausfallversicherung melden? Dann sind Sie hier genau richtig:
- E-Mail: schaden@axa.de
- Telefon: 0221 148-24091
- Online Schadenmeldung