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Kfz-Versicherungen von AXA

Der leistungsstarke Kraftfahrt-Schutz

Zu den Themen dieser Seite

ProdukthighlightsVertiefende ProduktinformationenDownloads und AnträgeWeiterführende Themen

Womit überzeugen Sie Ihre Kund:innen?

true
Je nach Bedarf stehen für die häufigsten Wagnisse (003, 014, 024, 112, 114, 127, 251, 351, 541, 581) mit mobil komfort und mobil kompakt zwei leistungsstarke Produktlinien zur Auswahl. Weitere Wagnisse sind in der Produktlinie Kraftfahrt Standard versicherbar.
true
Schadenersatzversicherung bei unverschuldeten Unfällen im Ausland (EU, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) 24 Monate Neu- und Kaupreisentschädigung (36 Monate bei Wahl des Bausteins Premium-Schutz) GAP-Deckung für Leasing- und Kreditfahrzeuge Allgefahrendeckung in der Vollkasko
true
Maximale Flexibilität durch frei wählbare Zusatzbausteine, wie z.B. Werkstattservice, Premium-Schutz

Der Leistungsumfang ist nach Bedarf wählbar

mobil komfort und mobil kompakt

mobil kompakt (Pkw)

mobil komfort (Pkw)

mobil komfort (Pkw) 

  

  • 12 Monate Neupreisentschädigung
  • 12 Monate Kaufpreisentschädigung
  • GAP-Deckung für Leasingfahrzeug
  • Mallorca-Police für Privatpersonen in Europa

    

  • 24 Monate Neupreisentschädigung
  • 24 Monate Kaufpreisentschädigung
  • GAP-Deckung für Leasing- und Kreditfahrzeuge
  • Mallorca-Police für Privatpersonen weltweit (außer USA und Kanada)
  • Schutz bei unverschuldeten Unfällen im Ausland

mit Premium-Schutz

  • 36 Monate Neupreisentschädigung
  • 36 Monate Kaufpreisentschädigung
  • GAP-Deckung für Leasing- und Kreditfahrzeuge
  • Mallorca-Police für Privatpersonen weltweit (außer USA und Kanada)
  • Schutz bei unverschuldeten Unfällen im Ausland
  • Wertminderungs-Zahlung

Unser Leistungsversprechen

Verbessern wir unsere Leistungen im Haftpflicht- oder Kaskoschutz, gelten diese besseren Bedingungen automatisch auch für unsere Bestandsverträge. Das gilt sowohl in mobil komfort, mobil kompakt als auch in Kraffahrt standart.

Vertiefende Produktinformationen

Schadensservice360° von AXA für ein sicheres Gefühl im Schadenfall 

Ein großes Netz von DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstätten garantiert die absolut professionelle Reparatur nach einem Schaden. Die Reparatur eines Karosserie- oder Lackschadens bei einem unserer Service-Partner im Kfz-Werkstattnetz gestaltet sich für unsere Kund:innen wie folgt: 

Auch für die Autoverglasungverfügt AXA über Spezialist:innen, die sich im Schadenfall schnell und kompetent um das Fahrzeug der Kund:innen kümmern und exzellenten Service bieten. Gerade bei Glasschäden am Fahrzeug machen wir es unseren Kund:innen noch einfacher. Hier müssen Kunde:innen den Schaden nicht einmal bei AXA melden, sondern können direkt zu einem unserer Glaspartner fahren. Die gesamte Abwicklung des Schadens, von der Meldung bis zur Bezahlung, erfolgt zwischen dem Glaspartner und AXA auf elektronischem Weg. 

Zusätzliches Angebot „Unterjährige Hauptfälligkeit“ 

Die unterjährige Hauptfälligkeit ist ein zusätzliches Angebot für Ihre Kund:innen: Hierbei fällt die Hauptfälligkeit nicht auf den 1. Januar, sondern auf den Tag des Versicherungsbeginns. Daneben können Kund:innen sich auch künftig für den Vertragsablauf zum 01. Januar des Folgejahres entscheiden.  
Der Wechsel in die unterjährige Hauptfälligkeit ist für Neukund:innen direkt beim Wechsel zu AXA möglich. Bestandskund:innen können bei einem Fahrzeugwechsel in die unterjährige Hauptfälligkeit wechseln. Bei Wahl der unterjährigen Hauptfälligkeit stufen wir diese Kund:innen eine SF-Klasse besser ein (Eine Bessereinstufung ist nicht möglich, wenn die Hauptfälligkeit auf dem 01.01. verbleibt sowie bei Saisonkennzeichen.).  
Wichtig: Auch bei der unterjährigen Hauptfälligkeit wird der Vertrag zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr eingestuft. Da das Versicherungsjahr und das Kalenderjahr nicht mehr identisch sind, kann dies insbesondere bei schadenbelasteten Verträgen erklärungsbedürftig sein. Bitte beachten Sie hierzu die Beispiele in der Information für Vertriebspartner:innen und der gesonderten Präsentation!  
Ist einmal ein unterjähriger Ablauf vereinbart worden, bleibt dieser auch bei einem weiteren Fahrzeugwechsel im Vertrag. Die Bessereinstufung gilt nur während der Vertragslaufzeit bei AXA. Bei einem Wechsel zu einem Mitbewerber wird diese nicht weitergegeben. 
Ist einmal ein unterjähriger Ablauf vereinbart worden, bleibt dieser auch bei einem weiteren Fahrzeugwechsel im Vertrag. Die Bessereinstufung gilt nur während der Vertragslaufzeit bei AXA. Bei einem Wechsel zu einem Mitbewerber wird diese nicht weitergegeben. 

Informationen zum vorläufigen Versicherungsschutz von AXA

Abweichend von unseren AKB mobil komfort und mobil kompakt, gilt für die Erteilung einer vorläufigen Deckung in der Kaskoversicherung vor Antragstellung folgende weitergehende Regelung:

  • Sofern Sie über den von Ihnen genutzten Tarifrechner (Beratungstechnologie von AXA oder Vergleichsrechner, in dem AXA gelistet ist) eine Prämie in der Kaskoversicherung der Produktlinien mobil komfort und mobil kompakt (gilt nicht für Kleinflotte und Kraftfahrt Standard) berechnen können, können Sie eine vorläufige Deckungszusage erteilen.
  • Wichtig: Speichern Sie sich das personalisierte Angebot ab, falls es im Schadenfall zu Nachfragen kommt.
  • Möchten Sie eine vorläufige Deckungszusage in der Kaskoversicherung mobil komfort oder mobil kompakt erteilen, bedarf es einer Dokumentation folgender Daten. Senden Sie dazu eine E-Mail inkl. des  personalisierten Angebots an den Versicherungsnehmer oder sich selbst:
    • Tagesdatum der Erteilung
    • Vollständiger Name VN
    • Fahrzeugdaten inkl. Amtlichem Kennzeichen (AKZ), sofern dieses bereits vorliegt
    • Deckungsumfang (TK/VK) und Selbstbeteiligungen
  • Die vorläufige Deckungszusage in der Kaskoversicherung beginnt frühestens ab dem Tag, ab dem das Fahrzeug mit unserer elektronischen Versicherungsbestätigung auf den Versicherungsnehmer zugelassen wird. Für den Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz gelten die Regelungen aus den Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen (AKB) mobil komfort und mobil kompakt.
  • Diese Regelung zur Erteilung einer vorläufigen Deckung in der Kaskoversicherung gilt nicht für Kurzzeitkennzeichen.

Informationen zu Sondereinstufungen

Sonderersteinstufung in SF-Klasse 1/2 

Sondereinstufung in SF-Klasse 1-2.png

Bessere Sonderersteinstufungen (bis SF-Klasse 10)

Bezeichnung
Produktlinie / Abschnitt
WKZ
Voraussetzungen 
Pkw eines Kindes in SF-Klasse 3
mobil komfort: I.2.2.4
mobil kompakt: I.2.2.3
112
  • Pkw (Eltern) mit SF 3 bei AXA
Ersteinstufung in SF-Klasse 3
mobil komfort: I.2.2.2
112, 014, 024, 114, 003, 127, 251
  • Pkw, Lkw im Werkverkehr bis 3,5t, Leichtkraftrad/-roller, Motorrad oder Campingfahrzeug mit SF 3 bei AXA
Ersteinstufung in SF-Klasse 3
mobil kompakt: I.2.2.2
112, 114, 003, 127, 251
  • Pkw, Lkw im Werkverkehr bis 3,5t, Leichtkraftrad/-roller, Motorrad oder Campingfahrzeug mit SF 3 bei AXA
  • 1 Jahr Führerschein (nur bei Privatpersonen)
  • Nutzer:innen: 
    • Wenn WKZ 112 und keine gewerbliche Nutzung => dann Nutzung nur durch VN / Partner:innen in einem Alter von 23 Jahren (und keine weiteren Nutzer:innen)
    • Wenn WKZ 003 oder 127 und nicht auf Firma zugelassen => dann Nutzung nur durch Personen ab einem Alter von 23 Jahren
    • Wenn WKZ 114, 251 => dann Nutzung nur durch Personen ab einem Alter von 23 Jahren
    • Wenn WKZ 003, 127 und auf eine Firma zugelassen => dann nicht möglich
Ersteinstufung in SF-Klasse 3
Kraftfahrt standard: I.2.2.1
451
  • Pkw oder Lkw "251" (VN oder Partner:in) mit SF 3 bei AXA
Ersteinstufung bis SF-Klasse 10 (= Einstufung erfolgt wie Erstfahrzeug, maximal in SF-Klasse 10)
mobil komfort: I.2.2.3
112
  • Pkw (VN oder Partner:in) bei AXA in Produktlinie mobil komfort (oder VIP) Pkw (VN oder Partner:in) bei AXA in Produktlinie mobil komfort (oder VIP)
  • 1 Jahr Führerschein
  • Nutzung nur durch VN / Partner:in einem Alter von 23 Jahren (und keine weiteren Nutzer:innen)
Kombibeitrag (= Einstufung Krad erfolgt in SF-Klasse 10)
mobil komfort: I.2.2.5
mobil kompakt: I.2.2.4
003
  • Pkw mit SF 10 (VN oder Partner:in) und Kraftrad mit SF 1/2 (bisher bei anderem VU) bei AXA versichert
  • Kraftrad-Führerschein 2 Jahre
  • Nutzung nur durch VN / Partner:innen in einem Alter von 23 Jahren (und keine weiteren Nutzer:innen)

Voraussetzungen für die Sonderersteinstufungen (mobil komfort / mobil kompakt / ausführlich)

mobil komfort 
mobil kompakt
Sonderersteinstufung eines Pkw in SF-Klasse 1/2
Sonderersteinstufung eines Pkw in SF-Klasse 1/2
I.2.2.1 Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse ½ eingestuft, wenn alle Voraussetzungen einer der folgenden Regelungen erfüllt werden.
I.2.2.1 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse ½ eingestuft, wenn alle Voraussetzungen einer der folgenden Regelungen erfüllt werden.
Zweitfahrzeug
Zweitfahrzeug
a Auf Sie ist bereits ein Pkw zugelassen, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist.

Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
a Auf Sie ist bereits ein Pkw zugelassen, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist.

Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
Fahrzeug der Ehepartner:innen oder Lebenspartner:innen
Fahrzeug der Ehepartner:innen oder Lebenspartner:innen
b Auf Ihre Partner:innen nach I.2.6 ist bereits ein Pkw zugelassen, der in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist.

Sie besitzen seit mindestens einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw oder Krafträdern gemäß I.2.5.

Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
b Auf Ihren Partner nach I.2.6 ist bereits ein Pkw zugelassen, der in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist.

Sie besitzen seit mindestens einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen von Pkw oder Krafträdern gemäß I.2.5.

Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
Führerscheinregelung
Führerscheinregelung
c Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis gemäß I.2.5 seit mindestens drei Jahren zum Führen von Pkw oder von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind.

Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
d Das Fahrzeug ist auf eine juristische Person oder eine Personengesellschaft zugelassen.

Diese Regelung gilt für gewerblich genutzte Pkw.
Sonderersteinstufung in SF-Klasse 3
Sonderersteinstufung eines Pkw in SF-Klasse 3
I.2.2.2 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 3 eingestuft, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist:

Für Sie oder Ihren Partner:innen nach I.2.6 besteht bei uns bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung, für einen Pkw, LKW im Werkverkehr bis 3,5t Gesamtgewicht, Leichtkraftrad/-roller, Motorrad oder Campingfahrzeug, die mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist.

Nicht vorhanden

Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
I.2.2.2 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 3 eingestuft, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist:

Für Sie oder Ihren Partner:innen nach I.2.6 besteht bei uns bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung, für einen Pkw, LKW im Werkverkehr bis 3,5t Gesamtgewicht, Leichtkraftrad/-roller, Motorrad oder Campingfahrzeug, die mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist.

Nicht vorhanden

Diese Regelung gilt für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
Sonderersteinstufung bis SF-Klasse 10
(nicht vorhanden)
I.2.2.3 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in dieselbe SF-Klasse eingestuft, in der sich das Erstfahrzeug der Produktlinie mobil komfort befindet. Maximal ist eine Einstufung bis zur SF-Klasse 10 möglich. Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

a Für Sie oder Ihren Partner nach I.2.6 besteht bei uns bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung für einen Pkw der Produktlinie mobil komfort.

b Sie und Ihr/e Partner:in nach I.2.6 sind mindestens 23 Jahre alt und keine weitere Person fährt den Pkw.

c Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis gemäß I.2.5 seit mindestens einem Jahr zum Führen von Pkw oder von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind.

Diese Regelung gilt für nicht gewerblich genutzte Pkw.
(nicht vorhanden)
Pkw eines Kindes
Pkw eines Kindes
I.2.2.4 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 3 eingestuft, wenn auf Ihren Vater oder Ihre Mutter ein Pkw zugelassen ist, dessen Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist.

Diese Regelung gilt für Pkw ohne gewerbliche Nutzung.
I.2.2.3 Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 3 eingestuft, wenn auf Ihren Vater oder Ihre Mutter ein Pkw zugelassen ist, dessen Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns mindestens in die SF-Klasse 3 eingestuft ist.

Diese Regelung gilt für Pkw ohne gewerbliche Nutzung.
Kombibeitrag für ein Kraftrad (SF-Klasse 10)
Kombibeitrag für ein Kraftrad (SF-Klasse 10)
I.2.2.5 Beginnt Ihr Vertrag für ein Kraftrad (nicht Leichtkraftrad) mit Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 10 eingestuft, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt werden. Fällt eine dieser Voraussetzungen weg, so haben Sie dies unverzüglich anzuzeigen. Der Vertrag wird dann ab dem Tag, der auf den Eintritt der Änderung folgt so behandelt, als wäre er bei Abschluss nach I.6 eingestuft worden.

a Sie oder Ihr/e Partner:in nach I.2.6 haben dann einen Pkw und ein Kraftrad bei uns versichert.

b Der Pkw ist dann mindestens in die SF-Klasse 10 eingestuft. Es sind nicht bereits Schäden eingetreten, die zu einer schlechteren Einstufung als in die SF-Klasse 10 führen.

c Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis gemäß I.2.5 seit mindestens zwei Jahren zum Führen von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind.

d Sie und Ihr/e Partner:in nach I.2.6 sind mindestens 23 Jahre alt und keine weitere Person fährt das Kraftrad.

e Der Vorvertrag für das Kraftrad ist mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft und dies wird von der Vorversicherung bestätigt.
I.2.2.4 Beginnt Ihr Vertrag für ein Kraftrad (nicht Leichtkraftrad) mit Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in die SF-Klasse 10 eingestuft, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt werden. Fällt eine dieser Voraussetzungen weg, so haben Sie dies unverzüglich anzuzeigen. Der Vertrag wird dann ab dem Tag, der auf den Eintritt der Änderung folgt so behandelt, als wäre er bei Abschluss nach I.6 eingestuft worden.

a Sie oder Ihr/e Partner:in nach I.2.6 haben dann einen Pkw und ein Kraftrad bei uns versichert.

b Der Pkw ist dann mindestens in die SF-Klasse 10 eingestuft. Es sind nicht bereits Schäden eingetreten, die zu einer schlechteren Einstufung als in die SF-Klasse 10 führen.

c Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis gemäß I.2.5 seit mindestens zwei Jahren zum Führen von Krafträdern, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind.

d Sie und Ihr/e Partner:in nach I.2.6 sind mindestens 23 Jahre alt und keine weitere Person fährt das Kraftrad.

e Der Vorvertrag für das Kraftrad ist mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft und dies wird von der Vorversicherung bestätigt.
Ausnahmen
Ausnahmen
I.2.2.6 Die Sonderersteinstufungen nach I.2.2 gelten nicht für Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Risiken, für die eine unterjährige Vertragslaufzeit vereinbart wurde.
 I.2.2.5 Die Sonderersteinstufungen nach I.2.2 gelten nicht für Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Risiken, für die eine unterjährige Vertragslaufzeit vereinbart wurde.
Wegfall der Voraussetzungen
Wegfall der Voraussetzungen
I.2.2.7 Wurde eine Sondereinstufung des Vertrags vorgenommen,  müssen Sie uns unverzüglich informieren, wenn eine der dort genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt wird. Der Vertrag wird dann ab dem Tag, der auf den Eintritt der Änderung folgt, so behandelt, als wäre er bei Abschluss ohne diese Sonderregelung eingestuft worden.
 I.2.2.6 Wurde eine Sondereinstufung des Vertrags vorgenommen,  müssen Sie uns unverzüglich informieren, wenn eine der dort genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt wird. Der Vertrag wird dann ab dem Tag, der auf den Eintritt der Änderung folgt, so behandelt, als wäre er bei Abschluss ohne diese Sonderregelung eingestuft worden.

Erstmaliger Einschluss der Vollkasko

Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Vollkasko in der Produktwelt mobil:
 
Pkw, Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, Kraft­rad oder Campingfahrzeug
Wird neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkasko mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen: Einstufung kann nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgen. Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine Vollkasko bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkasko nach I.6.
 
Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht
Wird neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkasko mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen: Einstufung kann in die SF-Klasse 1 erfolgen, wenn für dieses Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, die mindestens in die SF-Klasse 1 eingestuft ist. Eine nach diesen Bestimmungen im Laufe eines Kalenderjahres abgeschlossene Versicherung wird so behandelt, als habe sie während des ganzen Kalenderjahres bestanden.

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05.2023 - Kraftfahrt standard
05.2023 - Kompendium 
05.2022 - mobil komfort
05.2022 - mobil kompakt
05.2022 - Kraftfahrt standard
05.2022 - Kompendium 
05.2021 - mobil komfort
05.2021 - mobil kompakt
05.2021 - Kraftfahrt standard
07.2020 - mobil komfort
07.2020 - mobil kompakt
07.2020 - Kraftfahrt standard
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05.2019 - mobil kompakt
05.2019 - Kraftfahrt standard
05.18 - mobil komfort
05.18 - mobil kompakt
05.18 - Kraftfahrt standard
05.17 - mobil komfort
05.17 - mobil kompakt
05.17 - Kraftfahrt standard
05.16 - Kompendium
05.16 - mobil komfort
05.16 - mobil kompakt
05.16 - Kraftfahrt standard
04.15 - Kompendium
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04.15 - Allgemeine Bedingungen mobil kompakt 
04.15 - Allgemeine Bedingungen mobil online
04.15 - Allgemeine Bedingungen Kraftfahrt standard 
04.14 - Kraftfahrt Kompendium(standard, mobil komfort, mobil kompakt)
04.14 - Kraftfahrt standard 
04.14 - mobil online
04.14 - mobil kompakt
04.14 - mobil komfort
04.13 - mobil komfort
04.13 - mobil kompakt
04.13 - mobil online
04.13 - Kraftfahrt standard
04.13 - Kraftfahrt Kompendium 
10.11 - mobil online 
08.10 - mobil komfort
08.10 - mobil kompakt
08.10 - Kraftfahrt standard
06.09 - Kraftfahrt
06.09 - Kraftfahrt alternativ
06.09 - Kraftfahrt alternativ spezial
06.09 - Kraftfahrt standard
01.08 - Kraftfahrt alternativ
01.08 - Kraftfahrt alternativ spezial
01.08 - Kraftfahrt standard
01.08 - Schutzbrief ASBM
05.08 - Kraftfahrt
05.08 - Kraftfahrt alternativ
05.08 - Kraftfahrt alternativ spezial
05.08 - Kraftfahrt standard
05.07 - Kraftfahrt
05.07 - Kraftfahrt alternativ
05.07 - Kraftfahrt alternativ spezial
05.07 - Kraftfahrt standard
05.05 - Kraftfahrt
05.05 - Kraftfahrt standard


Alte Oldtimer Bedingungen

04.14 - Kraftfahrt standard 
04.13 - Kraftfahrt standard
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05.08 - Kraftfahrt standard
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05.07 - Kraftfahrt standard
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Top-Leistungen für die Rarität auf Rädern. Die Classic Police von AXA bietet besondere Leistungen, maximale Sicherheit und den kompletten Service. Und das zu einem günstigen Preis.

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