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Wichtige Informationen und Termine

Jahresendgeschäft 2023 in Vorsorge

Zu den Themen der Seite

AntragsverarbeitungRück- und VordatierungZuzahlungenSteuerliche AspekteRisikovoranfragenAnnahmebestätigungenE-Mail Adressen für NeuanträgeBankverbindungenTarifgeneration 2024

Sehr geehrte Vertriebspartner:innen,

auf dieser Seite finden Sie Informationen und wichtige Termine zum Jahresendgeschäft 2023 in Vorsorge bezüglich Antragsverarbeitung, Rück- und Vordatierung, Zuzahlungen und Kollektivverträge, Steuerliche Aspekte, Risikovoranfragen, Annahmebestätigungen sowie Kontaktdaten sowie Übersichten zu genannten Themen.


Über die folgenden Links gelangen Sie zu den jeweiligen Themen.

Inhaltsübersicht

Vertragsabschluss in 2023 – Rechtsverbindliche Annahmegarantie (außer PPP)​


Gilt für folgende Gesellschaften:​

  • AXA Lebensversicherung AG
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG​
  • Deutsche Ärzteversicherung AG​



Voraussetzungen für eine rechtsverbindliche Annahmegarantie (Vertragsabschluss in 2023):​

Eingang bis​
Laufender Beitrag​
Einmalbeitrag/Zuzahlungen
28.11.2023​
Gilt nur für bAV:
Anträge mit Zuzahlungen zu Vertragsbeginn/Anträge auf Zuzahlungen zu Bestandsverträgen:​
vollständig ausgefüllt in der AXA Hauptverwaltung und ohne weitere Risikoprüfung policierbar 
​mit SEPA-Lastschriftmandat (siehe Hinweise unter Steuerliche Aspekte)
28.11.2023​
Antrag Invitatioangebot ohne Gesundheitserklärung (GE):​
rechtzeitige Bearbeitung seitens der Gesellschaft bis Mitte Dezember gewährleistet​
11.12.2023​
 
Anträge:​
vollständig ausgefüllt in der AXA Hauptverwaltung (gilt auch für Anträge mit SEPA-Lastschriftmandat)​
ohne weitere Anforderungen direkt policierbar
​spätester Zahlungseingang bei Überweisungen
12.12.2023​
Anträge:​
vollständig ausgefüllt in der AXA Hauptverwaltung
ohne weitere Risikoprüfung direkt policierbar
 
22.12.2023​
Invitatioangebote mit/ohne Gesundheitserklärung:​
Eingang der unterschriebenen Annahmeerklärung​

Portfolio Plus Police (PPP) – Annahmefristen Neuanträge und Zuzahlungen​



Voraussetzungen für die Berücksichtigung des PPP-Antrags Ihres Kunden und eine rechtsverbindliche ​Annahmegarantie mit Vertragsbeginn 01.12.2023:​

Eingang bis​
Antragsmodell Neugeschäft/Zuzahlungen/Invitatiomodell Neugeschäft zur PPP​
04.12.2023​
Alle Neuanträge/Zuzahlungsanträge/Rückläufer des Invitatioangebotes zur PPP
Liegen vollständig ausgefüllt inkl. aller erforderlichen Unterlagen und Zustimmungen der Hauptverwaltung vor und die Erstellung eines Invitatioangebotes ist nicht erforderlich.
​Im Antrag ist unter besondere Vereinbarungen: „Verzicht auf den Versand einer Zahlungsaufforderung“ zu dokumentieren.​
Der Anlagebetrag darf dabei nicht aus der Vollveräußerung eines bestehenden Vermögensmanagements oder Einzeldepots bei der Fondsdepot Bank GmbH stammen (hierbei ist der Einmalbeitrag erst nach Durchführung der Veräußerung bekannt und daher wäre ein Invitatioangebot nötig).​
08.12.2023*​
Spätester Zahlungseingang auf unserem Konto
Der Kunde muss seine Überweisung auch ohne Zahlungsaufforderung rechtzeitig vornehmen, sodass der Geldeingang auf folgendem Konto:​
Kontoinhaber: AXA Lebensversicherung AG
IBAN: DE92 3005 0000 0000 4237 64​
BIC: WELADEDDXXX
Landesbank Hessen-Thüringen Düsseldorf
​Verwendungszweck: PPP + Versicherungsnummer oder PPP + Name, Vorname, Geburtsdatum​
spätestens am 08.12.2023 feststellbar ist.​

*Wichtiger Hinweis für Zahlungseingänge nach dem 08.12.2023: Sofern der Zahlungseingang erst nach dem 08.12.2023 feststellbar ist, wird der Vertragsbeginn – unabhängig vom Antragseingang – ins Jahr 2024 gelegt.​

Rückdatierungen/Vordatierungen – pAV​


Gilt für folgende Gesellschaften:​

  • AXA Lebensversicherung AG
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG​
  • Deutsche Ärzteversicherung AG​



Rückdatierungen/Vordatierungen – Private Altersvorsorge (pAV):​

Produkte
Rück- und Vordatierungsmöglichkeiten​
Selbständige BU/DU/EU und ​
Risikoleben
Bis zu 3 Monate rückdatierbar​
Ausnahme selbständige BU/DU/EU: Für im Jahr 2024 eingehende Anträge ist ein Beginn in 2023 nicht möglich, da es eine neue Tarifgeneration 2024 (TG24) gibt. Diese Ausnahme betrifft nicht die Risikoleben, da es hier keine neue TG24 gibt.
Fondsgebundene Produkte​
inkl. Relax Rente + VL-Lebensversicherung
 Generell nicht rückdatierbar (bitte Ausnahme beachten!).
 ​Ausnahme: Im Dezember 2023 Rückdatierung auf den 01.12.2023 möglich​
Portfolio Plus Police (PPP)
 Generell nicht rückdatierbar
 ​Beginn 01.12.2023 ist abhängig vom rechtzeitigen Eingang des Einmalbeitrags auf unserem Konto (bitte dazu Annahmefristen PPP beachten)​
Alle Produkte
Anträge mit Beginn in 2023 müssen zwingend noch in 2023 in der Verwaltung eingegangen sein und der Kunde muss mindestens eine Annahmeerklärung erhalten haben.​ Ausnahme: Rückdatierung von Risikoleben über den Jahreswechsel (siehe oben).
 Rürup: Bitte Hinweise in der Unterlage Steuerliche Aspekte beachten!​
 Vordatierungen: Grundsätzlich sind Anträge der aktuellen Tarifgeneration, die bis zum 31.12.2023 angenommen wurden, bis zum 01.03.2024 vordatierbar.​

Rückdatierungen/Vordatierungen – bAV​


Gilt für folgende Gesellschaften:​

  • AXA Lebensversicherung AG



Rückdatierungen/Vordatierungen – Betriebliche Altersvorsorge (bAV):​

Produkte
Rück- und Vordatierungsmöglichkeiten​
Konventionelle Produkte, selbständige BU/EU und Risikoleben
 Bis zu 3 Monate rückdatierbar​
Relax Rente
 Generell nicht rückdatierbar (bitte Ausnahme beachten!).​
 Ausnahme: Im Dezember 2023 Rückdatierung auf den 01.12.2023 möglich.
Alle Produkte
 Anträge mit Beginn in 2023 müssen zwingend noch in 2023 in der Verwaltung eingegangen sein und der Kunde muss mindestens eine Annahmeerklärung erhalten haben.​​

Wichtig: Für Anträge mit nicht monatlicher Zahlweise ist eine Annahmeerklärung allein nicht mehr ausreichend für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG. Die rechtzeitige Abbuchung bzw. Überweisung ist entscheidend (siehe dazu auch Unterlage "Steuerliche Aspekte"). 
​​
Vordatierungen: Grundsätzlich sind Anträge der aktuellen Tarifgeneration, die bis zum 31.12.2023 angenommen wurden, bis zum 01.03.2024 vordatierbar.​

Umgang mit Zuzahlungen zu bestehenden Verträgen (Bestand)

Zuzahlungen zu Verträgen, die ab 2015 abgeschlossen wurden (Versicherungsnummer = 0077…)

Um eine Anrechnung von Zuzahlungen für das Jahr 2023 zu erreichen, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Zuzahlungen müssen grundsätzlich durch den Versicherungsnehmer überwiesen werden (kein Abruf durch AXA möglich).​
  • Der Zahlungseingang muss im Kalenderjahr 2023 erfolgen (Geldeingang bei AXA).
  • Für die Beantragung einer Zuzahlung ist immer der aktuelle Zuzahlungsantrag einzureichen.​​

Hinweis: Bitte prüfen Sie, ob im Jahr 2022/2023 bereits eine Zuzahlung unter einer Versicherungsscheinnummer eines Vertrages, der ab 2015 (Versicherungsscheinnummer = 0077...) abgeschlossen wurde, dokumentiert wurde. Die Zuzahlung und die Geldanweisung muss dann auf diese Versicherungsscheinnummer erfolgen.

Zuzahlungen zu Verträgen, die vor 2015 abgeschlossen wurden (Versicherungsnummer ≠ 0077…)

Wegen einer anstehenden Bestandsmigration der Verträge vor 2015 wurde die Tarifgeneration 2023 (TG23) im Altsystem nicht mehr umgesetzt. Zuzahlungen müssen in großen Teilen als Neugeschäft im Neusystem ausgefertigt werden.​
Um eine Anrechnung des Neugeschäfts aus einer Zuzahlung für das Jahr 2023 zu erreichen, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Zuzahlungen müssen grundsätzlich durch den Versicherungsnehmer überwiesen werden (kein Abruf durch AXA möglich).​
  • Der Zahlungseingang muss im Kalenderjahr 2023 erfolgen (Geldeingang bei AXA).
  • Für die Beantragung einer Zuzahlung ist immer der aktuelle Zuzahlungsantrag (s. hier) einzureichen.​
  • Zusätzlich zum Zuzahlungsantrag muss zwingend ein Technikblatt eingereicht werden​
  • Es gelten die Annahmerichtlinien des Neugeschäfts.​
  • Bei Zuzahlungen größer 15.000,00 EUR wird ein Invitatioangebot erstellt.​

Neugeschäft mit Zuzahlungen und Kollektivverträge – bAV​

Neugeschäft mit Zuzahlungen – Betriebliche Altersvorsorge (bAV)​

  • Anträge mit Zuzahlung zu Vertragsbeginn und Anträge auf Zuzahlungen zu laufenden Verträgen müssen bis 28.11.2023 vollständig ausgefüllt und policierbar in der AXA Hauptverwaltung vorliegen, sofern die Beiträge per Lastschrift abgebucht werden. ​
  • Bitte beachten Sie dazu die auch für 2023 geltende bAV-Fachinformation „Bedeutung des BFH-Urteils vom 23.08.2017“.​

Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise in der Unterlage Steuerliche Aspekte.

Invitatioverfahren (Kollektivvertrag)

Bitte planen Sie im Jahresendgeschäft ausreichend Zeit für die Erstellung des Kollektivvertrages, die Versandwege und die Unterschrift des Kunden ein. Ähnlich wie beim „Antrag auf Abgabe eines Versicherungsangebotes“ kommt auch ein Kollektivvertrag (Versicherungsvertrag) erst durch Annahme unseres Vertragsangebotes durch den Versicherungsnehmer zustande (sogenanntes Invitatioverfahren). Der vom Vertragspartner eingereichte „Antrag auf Erstellung eines Kollektivvertrages“ und die policierbaren Anmeldungen müssen spätestens am 01.12.2023 vorliegen, so dass wir die Policierungen noch in 2023 vornehmen können.​
Bitte die Anfragepflicht bei der AXA Hauptverwaltung zur Festlegung der Tarifklasse für Arbeitgeber mit 50 und mehr Mitarbeitern beachten!

​bAV-Anträge mit nicht monatlicher Zahlweise

  • Bitte unbedingt die Hinweise in der Unterlage "Steuerliche Aspekte" beachten!
  • Eine Annahmeerklärung ist allein nicht mehr ausreichend für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG. Die rechtzeitige Abbuchung bzw. Überweisung ist entscheidend. 

Steuerliche Aspekte – pAV (Rürup/Beitragszahlung)​

Rürup (Basisversorgung)

Um die steuerlichen Vorteile für das Kalenderjahr 2023 zu sichern, muss 

  • bei einem einlösbaren SEPA-Lastschriftmandat der Antrag von uns im Jahr 2023 policiert werden. 
  • bei Überweisung der Zahlungszeitpunkt im Jahr 2023 sein (s. u. Hinweis zur Beitragszahlung). Eine Policierung im Jahr 2023 ist hier nicht zwingend.

Ansonsten können wir die steuerlichen Vorteile für das Kalenderjahr 2023 nicht mehr sicherstellen.

Wichtige Hinweise

  • Für Verträge, die nach den Annahmefristen eingereicht werden bzw. für die in 2023 kein Zahlungseingang vorliegt, können wir nicht sicherstellen, dass die Förderung in Form von Zulagen und/oder Steuervorteilen erfolgen kann.
  • Anträge, die in 2023 mit Beginn in 2024 eingereicht werden, erhalten keine Förderung!

Sonderausgabenabzug (Basisversorgung und Risikoversicherung)​

Laufende Beiträge sowie Einmalbeiträge müssen bis 31.12.2023 gezahlt sein (ACHTUNG: 30./31.12.2023 sind keine Bankarbeitstage).​

Beitragszahlung​

Überweisung

  • Als Zahlungszeitpunkt gilt der Tag, an dem der Geldeingang bei AXA erfolgt.
  • Hierbei ist zu beachten, dass der 30. und 31.12.2023 keine Bankarbeitstage sind.
  • Eine Übersicht zu den Bankverbindungen finden Sie hier.

SEPA-Lastschriftmandat

  • Monatliche Zahlungsweise: Wenn uns zum Fälligkeitsdatum das SEPA-Lastschriftmandat vorliegt und das Konto des Versicherungsnehmers ausreichende Deckung aufweist, gilt dieses als Zahlungszeitpunkt.
  • Alle anderen Zahlungsweisen (inkl. Zuzahlung): Beiträge müssen bis zum 31.12.2023 dem Konto des Versicherungsnehmers belastet worden sein.

Steuerliche Aspekte – bAV (Direktversicherung/Beitragszahlung)​

bAV – Betriebsausgabenabzug​

Beiträge zu Direktversicherungsverträgen kann der Arbeitgeber (AG) 2023 grundsätzlich als Betriebsausgaben abziehen, wenn diese bis Ende 2023 abgeschlossen werden (d. h. dem AG die Police oder die Annahmeerklärung bis Ende 2023 vorliegt) und der technische Beginn des Vertrages ebenfalls vor Ende 2023 liegt.

Steuerliche Förderung § 3 Nr. 63 bzw. §100 EStG (Direktversicherung)​

  • Laufende Beiträge sowie Einmalbeiträge müssen bis 31.12.2023 gezahlt sein.
  • Hierbei ist zu beachten, dass der 30. und 31.12.2023 keine Bankarbeitstage sind.​

Sonderausgabenabzug (Basisversorgung und Risikoversicherung)​

Laufende Beiträge sowie Einmalbeiträge müssen bis 31.12.2023 gezahlt sein (ACHTUNG: 30./31.12.2023 sind keine Bankarbeitstage).​

Beitragszahlung​

Überweisung

  • Als Zahlungszeitpunkt gilt der Tag, an dem der Geldeingang bei AXA erfolgt.
  • Hierbei ist zu beachten, dass der 30. und 31.12.2023 keine Bankarbeitstage sind.
  • Eine Übersicht zu den Bankverbindungen finden Sie hier.

SEPA-Lastschriftmandat

  • Monatliche Zahlungsweise: Wenn uns zum Fälligkeitsdatum das SEPA-Lastschriftmandat vorliegt und das Konto des Versicherungsnehmers ausreichende Deckung aufweist, gilt dieses als Zahlungszeitpunkt.
  • Alle anderen Zahlungsweisen (inkl. Zuzahlung): Beiträge müssen bis zum 31.12.2023 dem Konto des Versicherungsnehmers belastet worden sein.

Wichtige Hinweise

Bei bAV-Anträgen mit nicht monatlicher Zahlweise ist eine Annahmeerklärung allein nicht mehr ausreichend für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG.  Die rechtzeitige Abbuchung bzw. Überweisung ist entscheidend. ​
Bitte beachten Sie dazu die auch für 2023 geltende bAV-Fachinformation „Bedeutung des BFH-Urteils vom 23.08.2017“.​

Risikovoranfragen – pAV und bAV​

Wir bitten um Ihre Unterstützung!
Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie die Möglichkeiten der elektronischen Risikoprüfung über NormRisk oder das Prüfprogramm "Risikovoranfrage" (Quick-Check) in der Beratungstechnologie nutzen.

Prüfprogramm "Risikovoranfrage" (Quick-Check) in der Beratungstechnologie

  • Mit dem Prüfprogramm "Risikovoranfrage" lassen sich medizinische Risiken elektronisch vorab anonym prüfen.
  • Dieses steht Ihnen in der Produktauswahl unter "Vorsorge 3. Schicht" zur Verfügung.
  • Das Programm besteht aus einem Reiter mit einer geringen Anzahl von Fragen, die dynamisch angezeigt werden.
  • Es sind nur die Eingaben erforderlich, die zur Prüfung der eingegebenen Erkrankung zwingend erforderlich sind.
  • Über den Button "Drucken" gelangen Sie in den Druckdialog und können das Dokument elektronisch z.B. per E-Mail weiterleiten oder abspeichern.

Wenn Sie nicht auf unsere Beratungstechnologie zugreifen können, nutzen Sie bitte​

Wichtiger Hinweis

Bei hohem Antragseingang kann es erforderlich werden, dass wir die Bearbeitung der Risikovoranfragen vorübergehend einstellen müssen. In diesem Fall informieren wir Sie rechtzeitig.​

Annahmebestätigungen – pAV und bAV​

Automatischer Prozess einer Annahmebestätigung​

  • In 2017 haben wir den automatischen Prozess einer Annahmebestätigung in der BT (Beratungstechnologie) und im IIP (Internet Insurance Package) implementiert. ​
  • Ab dem 15.11.2023 wird dem Antrag, den Sie in der BT oder im IIP erstellen, automatisch eine Annahmebestätigung beigefügt. ​
  • Die Bestätigung kommt nur, wenn Sie einen Antrag (also nicht nur einen Vorschlag) erstellen, auch wenn dieser ggf. noch nicht vollständig ist.​
  • Mit dem Einspielen der neuen Tarifgeneration in der BT und im IIP entfällt die automatische Annahmebestätigung wieder.​

Annahmeerklärungen als separate Druckstücke​

Ergänzend zum automatischen Prozess stellen wir Ihnen wie gewohnt die verschiedenen Annahmeerklärungen auch als separate Druckstücke zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis zu bAV-Anträgen mit nicht monatlicher Zahlweise

  • Eine Annahmeerklärung ist allein nicht mehr ausreichend für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG. Die rechtzeitige Abbuchung bzw. Überweisung ist entscheidend.​
  • Bitte beachten Sie bei bAV-Anträgen mit nicht monatlicher Zahlweise unbedingt die Hinweise in der Unterlage "Steuerliche Aspekte". ​

E-Mail-Adressen – Neuanträge pAV und bAV​

Bankverbindungen – pAV​


Bankverbindungen für Überweisungen/Einmalbeiträge/Zuzahlungen – Private Altersvorsorge (pAV):​

 
AXA Lebensversicherung AG
inkl. DBV Lebensversicherung ZN
der AXA Lebensversicherung AG
Deutsche 
Ärzteversicherung AG
IBAN
DE25 3005 0000 0007 0662 69
DE76 3006 0601 0004 757 416​
BIC
WELADEDDXXX​
DAAEDEDDXXX​
Bankinstitut 
Landesbank Hessen-Thüringen Düsseldorf
Deutsche Apotheker- und Ärztebank Köln​
Empfänger
AXA Lebensversicherung AG​
bzw. DBV Lebensversicherung ZN​
der AXA Lebensversicherung AG
Deutsche Ärzteversicherung AG​
Verwendungszweck
Zuzahlung (ZZ) / ​
Einmalbeitrag (EB)
ZZ/EB + Versicherungsnummer​
oder ZZ/EB, Name, Vorname, Geburtsdatum (TT.MM.JJ)
Portfolio Plus Police (PPP)​
Siehe unter Annahmefristen – nur PPP​
 

Bankverbindung – bAV​


Bankverbindung für Überweisungen/Einmalbeiträge/Zuzahlungen – betriebliche Altersvorsorge (bAV):​

 
AXA Lebensversicherung AG inkl. DBV Lebensversicherung ZN der AXA Lebensversicherung AG
IBAN
DE25 3005 0000 0007 0662 69​
BIC
WELADEDDXXX​
Bankinstitut 
Landesbank Hessen-Thüringen Düsseldorf
Empfänger
AXA Lebensversicherung AG bzw. DBV Lebensversicherung ZN der AXA Lebensversicherung AG​
Verwendungszweck
Name Versicherungsnehmer, Versicherungsnummer (wenn vorhanden)​
und Vor-/ Nachname, Geburtsdatum Versicherte Person
Zuzahlungen
Versicherungsnummer, Name Versicherungsnehmer und Vor-/ Nachname Versicherte Person​

Tarifgeneration 2024 – Angebotsberechnungen/Policierung​

Angebotsberechnungen zur Tarifgeneration 2024 (TG24) ​

Angebote zu TG24 sind voraussichtlich ab 02. bzw. 03.01.2024 (Rollout Online-BT bzw. Offline-BT) rechenbar. 

Policierung zur Tarifgeneration 2024 (TG24)​

Bitte beachten Sie, dass die Ausfertigung von Verträgen der TG24 erst nach dem Release Ende Januar bzw. Anfang Februar 2024 erfolgen kann.​

Produkte der Tarifgeneration 2024 (TG24)​

Einen Überblick zu den wichtigsten Weiterentwicklungen der Vorsorge-Produktpalette und den gesetzlichen Änderungen in 2024 erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt. ​

Weiterführende Links

Kontakt Tarifrechner