Neue Kommunikation für Kund:innen bei Ende der Ausbildung
Teasertext:
- Neue Kommunikation für Kund:innen bei Ende der Ausbildung per Brief mit QR-Code auf neue Landingpage
- Versand der Briefe ab dem 27.06.2024 zur Vorankündigung Ausbildungsende, womit Kund:innen erstmalig ein neues Anschreiben erhalten.
- Hinweis: Hiervon (noch) nicht betroffen sind Student:innen
Gültigkeit:
- 27.06.2024
Bund: Bestandskunden-Info zur Beihilfeänderung des Bundes zum 01.04.2024
Bund: Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) zum 01.04.2024
Teasertext:
- Erhöhung beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittel und Anpassung der Heilmittelliste
- Wirkungsgleiche Übertragung anderer Gesetze zur GKV und Pflegeversicherung (z. B. Einführung Beihilfefähigkeit von digitalen Gesundheits- und Pflegeanwendungen sowie von Intensivpflege – analog zur GKV – und Angleichung der Leistungen für Psychotherapie an die Regeln der GKV)
- Neuordnung der Beihilfefähigkeit der Wahlleistung für die Unterbringung im Krankenhaus
Künftig ist die gewählte Unterbringung bis zu einem jährlich neu festgelegten Höchstbetrag beihilfefähig – die Kürzung von 14,50 EUR bei Inanspruchnahme eines Zweibettzimmers entfällt.
Gültigkeit:
- 01.04.2024
Bund: Beihilfeänderung zum 01.05.2023
Baden-Württemberg: Bestandsaktion zur Beihilfeänderung zum 01.01.2023
Baden-Württemberg: Einführung der Pauschal-Beihilfe zum 01.01.2023
Teasertext:
- Einführung der Pauschal-Beihilfe: Beamt:innen können nun auch in Baden-Württemberg zwischen der „klassischen“ individuellen Beihilfe (Beteiligung an den Krankheitskosten) und der Pauschal-Beihilfe (NEU: Beitragszuschuss zum KV-Beitrag) wählen
- Wichtigste Besonderheit in Baden-Württemberg ggü. der Einführung der Pauschal-Beihilfe in anderen Bundesländern: Entscheidungsfrist innerhalb von fünf Monaten (Ausschlussfrist)
Gültigkeit:
- ab 01.01.2023
Baden-Württemberg: Beihilfeänderung des Landes Baden-Württemberg (01.2023)
Bayern: Beihilfeänderung zum 01.07.2023
Berlin: Wiederverbeamtung von Lehrkräften in Berlin (21.04.2022)
Berlin: Bestandsaktion Tarifwechsel BN zur Beihilfe des Landes Berlin (03.2022)
Berlin: Beihilfeänderung des Landes Berlin zum 25.12.2021
Teasertext:
- Erhöhung der Beihilfe für Material- und Laborkosten (M+L-Kosten) bei Zahnersatz auf 60 % (bisher 40 %)
- Erhöhung Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatt:innen / eingetragene Lebenspartner:innen auf 20.000 Euro im Vor-Vorkalenderjahr (bisher: 17.000 Euro)
- Während Elternzeit: Erhöhter Beihilfebemessungssatz von 70 % - auch für Beamt:innen mit nur einem Kind
Gültigkeit:
- ab 25.12.2021
Brandenburg: Information zur Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatt:innen / eingetragene Lebenspartner:innen (01.01.2021)
Bremen: Bestandsaktion zur Beihilfeänderung zum 01.12.2022
Bremen: Beihilfeänderung des Landes Bremen zum 01.12.2022
Hessen: Beihilfeänderung des Landes Hessen zum 01.01.2023
Niedersachsen: Einführung Pauschal-Beihilfe zum 20.12.2023
Niedersachsen: Bestandsaktion Tarifwechsel BN zur Beihilfe
Teasertext:
- Informationen zur Bestandsaktion zum Tarifwechsel der Tarife BN1 bzw. BN3 (mit jeweils Beitragsstufe 2) rückwirkend zum 01.08.2023 infolge der Beihilfeänderung des Landes Niedersachsen
- Lauf der Aktion: 21.09.2023
- Versand der Aktionsunterlagen ab dem 22.09.2023
- Ende der Aktion: 31.03.2024
Gültigkeit:
- Ab dem 18.09.2023
Niedersachsen: Beihilfeänderung zum 01.08.2023
Niedersachsen: Beihilfeänderung zum 01.01.2022
Nordrhein-Westfalen: Beihilfeänderung des Landes Nordrhein-Westfalen zum 01.01.2023
Nordrhein-Westfalen: Beihilfeänderung des Landes Nordrhein-Westfalen
Teasertext:
- Ab 01.01.2022: Erhöhung Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatt:innen/eingetragene Lebenspartner:innen auf 20.00 Euro im Jahr vor Entstehen der Aufwendungen
- Ab 01.01.2022: Erhöhung der Belastungsgrenze für Eigenanteile auf 2 % der Bruttojahresbezüge
Gültigkeit:
- ab dem 01.01.2022
Rheinland-Pfalz: Beihilfeänderung zum 01.06.2023
Sachsen: Bestandsaktion zur Beihilfeänderung zum 01.01.2024
Sachsen: Einführung der Pauschal-Beihilfe zum 01.01.2024
Sachsen: Beihilfeänderung zum 01.01.2024
Saarland: Beihilfeänderung des Saarlandes zum 01.04.2022
Schleswig-Holstein: Einführung eines Beitragszuschusses zur freiwilligen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum 01.01.2024
Teasertext:
- Einführung Beitragszuschuss zur freiwilligen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Beamte/Beamtinnen des Landes Schleswig-Holstein, wenn aufgrund der bestehenden Lebensumstände ein Abschluss des BTB-U nicht möglich bzw. finanziell nachteilig ist
- Der Basistarif BTB-U in der PKV muss gegenüber der GKV finanziell nachteilig oder nicht möglich sein. Diese Voraussetzung gilt jedoch nicht z. B. für Beamte/Beamtinnen auf Widerruf.
Gültigkeit:
- ab 01.01.2024
Schleswig-Holstein: Bestandsaktion zur Beihilfeänderung zum 01.05.2022
Schleswig-Holstein: Beihilfeänderung in Schleswig-Holstein zum 01.05.2022
Teasertext:
- Erhöhung Beihilfebemessungssatz auf 90 % für
- Berücksichtigungsfähige Ehegatt:innen / eingetragene Lebenspartner:innen, wenn und solange mehr als 1 Kind berücksichtigungsfähig ist sowie
- Berücksichtigungsfähige Kinder, wenn und solange mehr als 2 Kinder berücksichtigungsfähig sind
Gültigkeit:
- ab 01.05.2022