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ÖD-Info Kranken

Hier finden Sie allgemeine Informationen zu den Gesetzesänderungen sowie speziell zu einzelnen Bundesländern im Bereich Kranken.

Bund und Bundesländer

Neue Kommunikation für Kund:innen bei Ende der Ausbildung

Teasertext:

  • Neue Kommunikation für Kund:innen bei Ende der Ausbildung per Brief mit QR-Code auf neue Landingpage
  • Versand der Briefe ab dem 27.06.2024 zur Vorankündigung Ausbildungsende, womit Kund:innen erstmalig ein neues Anschreiben erhalten. 
  • Hinweis: Hiervon (noch) nicht betroffen sind Student:innen

Gültigkeit:

  • 27.06.2024

Bund: Bestandskunden-Info zur Beihilfeänderung des Bundes zum 01.04.2024

Teasertext:

  • Informationen zur Bestandskunden-Info zum 01.04.2024 infolge der Beihilfeänderung des Bundes
  • Versand der Kundenbriefe mit Informationen zu den Auswirkungen ab dem 12.06.2024

Gültigkeit:

  • 12.06.2024

Bund: Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) zum 01.04.2024

Teasertext:

  • Erhöhung beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittel und Anpassung der Heilmittelliste
  • Wirkungsgleiche Übertragung anderer Gesetze zur GKV und Pflegeversicherung (z. B. Einführung Beihilfefähigkeit von digitalen Gesundheits- und Pflegeanwendungen sowie von Intensivpflege – analog zur GKV – und Angleichung der Leistungen für Psychotherapie an die Regeln der GKV)
  • Neuordnung der Beihilfefähigkeit der Wahlleistung für die Unterbringung im Krankenhaus
    Künftig ist die gewählte Unterbringung bis zu einem jährlich neu festgelegten Höchstbetrag beihilfefähig – die Kürzung von 14,50 EUR bei Inanspruchnahme eines Zweibettzimmers entfällt.

Gültigkeit:

  • 01.04.2024

Bund: Beihilfeänderung zum 01.05.2023

Teasertext:

  • Das Heilmittelverzeichnis der Beihilfeverordnung Bund wurde zum 01.05.2023 angepasst.
  • Dabei werden einige Preise erhöht sowie neue Positionen aufgenommen.

Gültigkeit:

  • 01.05.2023

Baden-Württemberg: Bestandsaktion zur Beihilfeänderung zum 01.01.2023

Teasertext:

  • Informationen zur Bestandsaktion in Baden-Württemberg aufgrund der Beihilfeänderung zum 01.01.2023 für Beamt:innen bzw. Versorgungsempfänger:innen mit Einstellung ab dem 01.01.2013
  • 19.01.2023: Versand der Kundenbriefe mit Angebot auf Vertragsanpassung

Gültigkeit:

  • 16.01.2023

Baden-Württemberg: Einführung der Pauschal-Beihilfe zum 01.01.2023

Teasertext:

  • Einführung der Pauschal-Beihilfe: Beamt:innen können nun auch in Baden-Württemberg zwischen der „klassischen“ individuellen Beihilfe (Beteiligung an den Krankheitskosten) und der Pauschal-Beihilfe (NEU: Beitragszuschuss zum KV-Beitrag) wählen
  • Wichtigste Besonderheit in Baden-Württemberg ggü. der Einführung der Pauschal-Beihilfe in anderen Bundesländern: Entscheidungsfrist innerhalb von fünf Monaten (Ausschlussfrist)

Gültigkeit:

  • ab 01.01.2023

Baden-Württemberg: Beihilfeänderung des Landes Baden-Württemberg (01.2023)

Teasertext:

  • Mit Beginn des Kalenderjahres 2023 gelten (wieder) für alle Beamt:innen - unabhängig vom Tag der Verbeamtung - dieselben Beihilfebemessungssätze

Gültigkeit:

  • ab 01.01.2023

Bayern: Beihilfeänderung zum 01.07.2023

Teasertext:

  • Das Heilmittelverzeichnis der Beihilfeverordnung Bayern wird zum 01.07.2023 angepasst.
  • Dabei werden einige Preise erhöht sowie neue Positionen aufgenommen.

Gültigkeit:

  • Ab dem 01.07.2023

Berlin: Wiederverbeamtung von Lehrkräften in Berlin (21.04.2022)

Teasertext:

  • Ab Schuljahr 2022/2023 erfolgt Verbeamtung von
    •  
      • neu eingestellten Lehrkräften nach der Anwärterzeit und
      • übernommenen Lehrkräften aus anderen Bundesländern.
  • Sukzessive Verbeamtung von Bestandslehrkräften

Gültigkeit:

  • ab 21.04.2022

Berlin: Bestandsaktion Tarifwechsel BN zur Beihilfe des Landes Berlin (03.2022)

Teasertext:

  • Informationen zur Bestandsaktion zum Tarifwechsel der Tarife BN1 bzw. BN3 (mit jeweils Beitragsstufe 2) rückwirkend zum 25.12.2021 infolge der Beihilfeänderung des Landes Berlin
  • Versand der Aktionsunterlagen ab dem 10.03.2022

Gültigkeit:

  • ab 09.03.2022

Berlin: Beihilfeänderung des Landes Berlin zum 25.12.2021

Teasertext:

  • Erhöhung der Beihilfe für Material- und Laborkosten (M+L-Kosten) bei Zahnersatz auf 60 % (bisher 40 %)
  • Erhöhung Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatt:innen / eingetragene Lebenspartner:innen auf 20.000 Euro im Vor-Vorkalenderjahr (bisher: 17.000 Euro)
  • Während Elternzeit: Erhöhter Beihilfebemessungssatz von 70 % - auch für Beamt:innen mit nur einem Kind

Gültigkeit:

  • ab 25.12.2021

Brandenburg: Information zur Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatt:innen / eingetragene Lebenspartner:innen (01.01.2021)

Teasertext:

  • Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatt:innen / eingetragene Lebenspartner:innen beträgt im Land Brandenburg über den 31.12.2020 hinaus unverändert 17.000 EUR im Vor-Vorkalenderjahr

Gültigkeit:

  • ab 01.01.2021

Bremen: Bestandsaktion zur Beihilfeänderung zum 01.12.2022

Teasertext:

  • Informationen zur Bestandsaktion in Bremen aufgrund der Beihilfeänderung zum 01.12.2022
  • Versand der Kundenbriefe ab dem 21.12.2022
  • Die Listen der angeschriebenen Kund:innen befinden sich ab der 52.KW im Downloadcenter

Gültigkeit:

  • ab 19.12.2022

Bremen: Beihilfeänderung des Landes Bremen zum 01.12.2022

Teasertext:

  • Anpassung der Beihilfebemessungssätze an den Bund für beihilfeberechtigte Personen mit mehr als einem Kind, berücksichtigungsfähige Ehepartner:innen bzw. eingetragene Lebenspartner:innen und Kinder zum 01.12.2022

Gültigkeit:

  • ab 01.12.2022

Hessen: Beihilfeänderung des Landes Hessen zum 01.01.2023

Teasertext:

  • Erhöhung der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehepartner:innen bzw. eingetragene Lebenspartner:innen auf 21.816 EUR (bisher: 20.694 EUR)

Gültigkeit:

  • ab 01.01.2023

Niedersachsen: Einführung Pauschal-Beihilfe zum 20.12.2023

Teasertext:

  • Wahlmöglichkeit zwischen individueller Beihilfe (Beteiligung an Krankheitskosten) und Pauschal-Beihilfe
  • Antrag muss innerhalb von einem Jahr gestellt werden (Ausschlussfrist) – für den Bestand beginnt die Frist am 01.02.2024

Gültigkeit:

  • Ab dem 20.12.2023

Niedersachsen: Bestandsaktion Tarifwechsel BN zur Beihilfe

Teasertext:

  • Informationen zur Bestandsaktion zum Tarifwechsel der Tarife BN1 bzw. BN3 (mit jeweils Beitragsstufe 2) rückwirkend zum 01.08.2023 infolge der Beihilfeänderung des Landes Niedersachsen
  • Lauf der Aktion: 21.09.2023
  • Versand der Aktionsunterlagen ab dem 22.09.2023
  • Ende der Aktion: 31.03.2024

Gültigkeit:

  • Ab dem 18.09.2023

Niedersachsen: Beihilfeänderung zum 01.08.2023

Teasertext:

  • Erhöhung der Beihilfe für Material- und Laborkosten (M+L-Kosten) von 40% auf 60% bei Zahnersatz

Gültigkeit:

  • ab 01.08.2023

Niedersachsen: Beihilfeänderung zum 01.01.2022

Teasertext:

  • Erhöhung der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatt:innen/eingetragene Lebenspartner:innen auf 20.000 EUR (bisher 18.000 EUR)

Gültigkeit:

  • ab 01.01.2022

Nordrhein-Westfalen: Beihilfeänderung des Landes Nordrhein-Westfalen zum 01.01.2023

Teasertext:

  • Erhöhung der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehepartner:innen bzw. eingetragene Lebenspartner:innen auf 21.071 EUR im Jahr vor Entstehen der Aufwendungen (bisher: 20.000 EUR)

Gültigkeit:

  • ab 01.01.2023

Nordrhein-Westfalen: Beihilfeänderung in Nordrhein-Westfalen zum 01.01.2022

Teasertext:

  • Wegfall Kostendämpfungspauschale zum 01.01.2022

Gültigkeit:

  • ab 01.01.2022

Nordrhein-Westfalen: Beihilfeänderung des Landes Nordrhein-Westfalen

Teasertext:

  • Ab 01.01.2022: Erhöhung Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatt:innen/eingetragene Lebenspartner:innen auf 20.00 Euro im Jahr vor Entstehen der Aufwendungen
  • Ab 01.01.2022: Erhöhung der Belastungsgrenze für Eigenanteile auf 2 % der Bruttojahresbezüge

Gültigkeit:

  • ab dem 01.01.2022

Rheinland-Pfalz: Beihilfeänderung zum 01.06.2023

Teasertext:

  • Das Heilmittelverzeichnis der Beihilfeverordnung Rheinland-Pfalz wurde zum 01.06.2023 angepasst. 
  • Dabei werden einige Preise erhöht sowie neue Positionen aufgenommen.

Gültigkeit:

  • Ab dem 01.06.2023

Sachsen: Bestandsaktion zur Beihilfeänderung zum 01.01.2024

Teasertext:

  • Informationen zur Bestandsaktion zur Umstellung der Verträge auf die neuen Erstattungssätze rückwirkend zum 01.01.2024 infolge der Beihilfeänderung in Sachsen
  • 12.01.2024: Versand der Kundenbriefe mit Angebot auf Vertragsanpassung

Gültigkeit:

  • Ab dem 01.01.2024

Sachsen: Einführung der Pauschal-Beihilfe zum 01.01.2024

Teasertext:

  • Einführung der Wahlmöglichkeit zwischen der individuellen Beihilfe (= Beteiligung des Dienstherrn an den Krankheitskosten) und der Pauschal-Beihilfe (= Beitragszuschuss vom Dienstherrn zum KV-Beitrag – nicht aber zum Beitrag der Pflegeversicherung)

Gültigkeit:

  • Ab dem 01.01.2024

Sachsen: Beihilfeänderung zum 01.01.2024

Teasertext:

  • Erhöhung Beihilfebemessungssätze für Beamt:innen mit Kind/-ern und für die berücksichtigungsfähigen Angehörigen
  • Dynamisierung Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Erwachsene
  • Erstattung der PKV-Beiträge für berücksichtigungsfähige Angehörige

Gültigkeit:

  • Ab dem 01.01.2024

Saarland: Beihilfeänderung des Saarlandes zum 01.04.2022

Teasertext:

  • Wegfall Beihilfebemessungssatz bei Erhalt eines Zuschusses zum Beitrag der Privaten Krankenversicherung

Gültigkeit:

  • Rückwirkend zum 01.04.2022

Schleswig-Holstein: Einführung eines Beitragszuschusses zur freiwilligen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum 01.01.2024

Teasertext:

  • Einführung Beitragszuschuss zur freiwilligen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Beamte/Beamtinnen des Landes Schleswig-Holstein, wenn aufgrund der bestehenden Lebensumstände ein Abschluss des BTB-U nicht möglich bzw. finanziell nachteilig ist
  • Der Basistarif BTB-U in der PKV muss gegenüber der GKV finanziell nachteilig oder nicht möglich sein. Diese Voraussetzung gilt jedoch nicht z. B. für Beamte/Beamtinnen auf Widerruf.

Gültigkeit:

  • ab 01.01.2024

Schleswig-Holstein: Bestandsaktion zur Beihilfeänderung zum 01.05.2022

Teasertext:

  • Informationen zur Bestandsaktion in Schleswig-Holstein aufgrund der Beihilfeänderung zum 01.05.2022
  • Versand der Kundenbriefe ab dem 04.07.2022

Gültigkeit:

  • ab 04.07.2022

Schleswig-Holstein: Beihilfeänderung in Schleswig-Holstein zum 01.05.2022

Teasertext:

  • Erhöhung Beihilfebemessungssatz auf 90 % für
    • Berücksichtigungsfähige Ehegatt:innen / eingetragene Lebenspartner:innen, wenn und solange mehr als 1 Kind berücksichtigungsfähig ist sowie
    • Berücksichtigungsfähige Kinder, wenn und solange mehr als 2 Kinder berücksichtigungsfähig sind

Gültigkeit:

  • ab 01.05.2022
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