Versorgungssituation
Beihilfe
- Beamt:innen haben abhängig von Tätigkeit und Dienstherrn im Krankheitsfall Anspruch auf Beihilfe
- Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem für Beamt:innen; hierbei übernimmt der Dienstherr einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten
- Die von der Beihilfe nicht getragenen Kosten müssen über eine beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung abgedeckt werden
Heilfürsorge
- Polizeibeamt:innen, Berufsfeuerwehr (Landes-/Kommunalrecht beachten) und Berufssoldatinnen und -soldaten haben Anspruch auf Heilfürsorge bzw. truppenärztliche Versorgung
- Heilfürsorge ist ein (unentgeltlicher) Anspruch auf Übernahme der Krankheitskosten während der aktiven Dienstzeit durch den Dienstherrn
- Leistungen ähneln grundsätzlich den Leistungen aus der GKV - ergänzende Zusatzversicherungen sind daher sinnvoll