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Zum ÖD-NavigatorDienstanfänger sind nur lückenhaft abgesichert und haben kaum gesetzliche Versorgungsansprüche. Erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit können Sie auf eine Absicherung durch den Dienstherrn zählen. Selbst Beamte auf Lebenszeit haben erst nach 60 Monaten Anspruch auf die Mindestversorgung. Dienstanfänger, die von heute auf morgen dienstunfähig werden, stehen plötzlich ohne Einkommen da,
denn sie werden entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Deshalb ist es gerade jetzt wichtig, hier vorzusorgen.
Die Dienstanfänger-Police (DAP) ist die beste Lösung für Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe und Studierende auf Lehramt. Auch für Personen, die den Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren, ist die DAP ideal. Dies kann Laufbahnen im höheren Dienst betreffen, für die ein Referendariat vorgeschrieben ist (z.B. Rechts-/ Lehramtreferendare).
Die Dienstanfänger-Police bietet Beamten optimale Sicherheit in zwei Phasen und passt sich flexibel dem jeweiligen Bedarf an. Wir berechnen in den ersten fünf Jahren nur einen reduzierten Anfangsbeitrag, natürlich bei vollem Versicherungsschutz. Zudem beinhaltet die Dienstanfänger-Police Verlängerungsmöglichkeiten der 1. Phase und Anpassungsoptionen ab der 2. Phase ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Anwartschaft für die Teildienstunfähigkeit kann in der 1. Phase gegen einen geringen Mehrbeitrag optional eingeschlossen werden.
Bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit haben Beamte einen besonders hohen Versorgungsbedarf. In dieser 1. Phase bietet die DAP eine hohe Absicherung bei Dienstunfähigkeit an. Als Beamte auf Lebenszeit besteht in der Regel ein gesetzlicher Mindestversorgungsanspruch. Deshalb passen wir die Dienstunfähigkeitsrente an den Bedarf im Beamtenstatus auf Lebenszeit an – in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung. Zudem beinhaltet die DienstanfängerPolice Verlängerungsmöglichkeiten der 1. Phase, falls sich z.B. die Verbeamtung auf Lebenszeit verzögert (Elternzeit, keine Planstelle frei etc.).
Ein besonderes Highlight: Sollten trotz Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit noch keine beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche bestehen (z.B. bei Nichterfüllung der Wartezeit von 60 Monaten), leisten wir bei Dienstunfähigkeit die erhöhte Rente gemäß der 1. Phase. Bei Beamten auf Widerruf und Probe (BaW/BaP) gelten die DAP-Pauschalgrenzen in der ersten Phase. Bei Beamten auf Lebenszeit (BaL) versichern wir 80% der Nettoversorgungslücke. Alternativ zeichnen wir bis
zum 45. Lebensjahr die Pauschalgrenzen ohne weitere finanzielle Risikoprüfungen. Die Mindestrente in der 2. Phase der Dienstanfänger-Police beträgt 400 EUR.
Erst nach 40 Dienstjahren entsteht die volle Versorgung vom Dienstherrn (i. H. v. max. 71,75% der letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge). Durch den Eintritt einer Dienstunfähigkeit reduziert sich regelmäßig dieser Pensionsanspruch. Ein besonderes Highlight: die Leistungsfalldynamik auf den Beitrag zur Rentenversicherung. Im Leistungsfall übernehmen wir nicht nur die Beitragszahlung für den Kunden, sondern erhöhen den Sparbeitrag jedes Jahr um bis zu 10% (optional). Dies ist insbesondere von Vorteil, wenn in jungen Jahren dauerhafte Dienstunfähigkeit eintritt. Durch den Sparbeitrag leisten wir eine lebenslange Versorgung. Diese Leistung kann beliebig verwendet werden, um z. B. den Pensionsanspruch zu ergänzen oder um anteilig die Beiträge zur Krankenversicherung zu finanzieren. Es kann auch eine Kapitalauszahlung erfolgen.
Scheidet der Beamte aus dem Beamtenverhältnis aus, passt sich die Dienstanfänger-Police automatisch in ein Altersvorsorgeprodukt mit Schutz bei Berufsunfähigkeit an. Jetzt besteht wieder die Möglichkeit, die Berufsunfähigkeitsrente anzupassen – i. d. R. ohne erneute Gesundheitsprüfung! Bei Wiederverbeamtung kurz nach dem Ausscheiden besteht die Möglichkeit, die 1. Phase der Dienstanfänger-Police (hohe Absicherung bei Dienstunfähigkeit) zu reaktivieren.
Wir bieten Top-Erhöhungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung bei privaten und beruflichen Anlässen - in den ersten fünf Jahren bis zum 35. Lebensjahr sogar anlasslos. Es besteht weltweiter Versicherungsschutz. Zukunftsgarantie für Studenten und Beamtenanwärter – Verbesserung der Berufsgruppeneinstufung ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn sich durch eine geänderte Berufswahl eine bessere Berufsgruppeneinstufung ergibt.
Nein. Es gibt, je nachdem, welchen Status der Beamte hat und welches Amt er ausübt, angepasste Klauseln. Bei Verwaltungsbeamten, Lehrern und Zollbeamten genügt die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel. Bei Vollzugsbeamten der Polizei und Bundespolizei ist zusätzlich die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel erforderlich, wenn der Versicherer eine Leistung bei Vollzugsdienstunfähigkeit erbringen soll. Bei Feuerwehr und Justizvollzug ist es vom jeweiligen Bundesland abhängig, ob die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel benötigt wird. Eine Leistung bei Teildienstunfähigkeit kann zusätzlich vereinbart werden.
Die Vorteile unserer Dienstunfähigkeitsversicherung mit der DAP sind vielseitig: Sie ermöglicht eine bedarfsgerechte Absicherung durch eine individuelle Versorgungsanalyse oder bietet über die Pauschalgrenzen großzügige einfache Möglichkeiten. Zudem ist der Einstiegsbeitrag in der DAP durch die neue ÖD Fonds-Rente besonders niedrig, bei gleichzeitiger Möglichkeit hohe Renten über Pauschalgrenzen zu versichern. Besonderer Vorteil: Im DU-Leistungsfall wird eine lebenslange Rentenzahlung durch BUZ-D garantiert!
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