Versorgungssituation
Bedarf
- Beamt:innen sind nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern werden durch ihren Dienstherrn versorgt
- Die Versorgung der Beamt:innen ist ein eigenständiges Alterssicherungssystem
- Aber auch hier gibt es – insbesondere in jungen Jahren haben Beamt:innen (-anwärter:innen) kaum gesetzliche Versorgungsansprüche – Versorgungslücken
- Daher müssen auch Beamt:innen und Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst in Sachen Absicherung rechtzeitig an das Leben im Alter denken und ihre Altersvorsorge aufbauen
- Die wichtigste Versicherung für Beamt:innen ist die Absicherung der Arbeitskraft durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung und Diensthaftpflichtversicherung